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ESG
Dec 12, 2024
5 min
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CSRD-Berichter­stattung und Wirtschafts­prüfung: Erfolgsfaktoren und Tipps

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen viele Industrieunternehmen vor Herausforderungen. Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurden ursprünglich deutlich mehr Unternehmen berichtspflichtig, auch nicht börsennotierte Firmen. Durch das EU-Omnibus-Paket wurde der Anwendungsbereich jedoch nachträglich verkleinert: Berichtspflichtig sind nach aktuellem Stand nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Nettoumsatz, während die Erstanwendung für die zweite und dritte Welle auf das Geschäftsjahr 2027 (Berichterstattung 2028) verschoben wurde. Die Integration umfassender KPIs zur Nachhaltigkeits-Performance in die regulären Lageberichte erhöht dennoch weiterhin die Komplexität. Erstmals werden dabei sowohl finanzielle als auch wirkungsbezogene Materialitätsaspekte berücksichtigt, um eine ganzheitliche Perspektive auf die Wechselwirkungen zwischen Unternehmen, Umwelt und Gesellschaft zu ermöglichen.

Schritte vor Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Der erste Schritt im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA), um die für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren. Darauf aufbauend sollten strukturierte Prozesse für die Datenerhebung etabliert werden, die eine regelmäßige Sammlung, Aggregation und Auswertung relevanter Daten gewährleisten und gleichzeitig deren Qualität sicherstellen. Im nächsten Schritt erfolgt die Berichterstellung, in der der aktuelle Status, definierte Ziele, Maßnahmen und erzielte Fortschritte in einem nichtfinanziellen Lagebericht klar und nachvollziehbar kommuniziert werden. Abschließend unterzieht ein Wirtschaftsprüfer den Nachhaltigkeitsbericht einer umfassenden Prüfung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Verlässlichkeit der berichteten Informationen sicherzustellen.

Änderungen in der Berichtsstruktur durch die CSRD

Lagebericht vor der CSRD

Die Einführung der CSRD  macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem integralen Bestandteil der Finanzberichterstattung und bringt eine verpflichtende Prüfung dieser Berichte mit sich. Vor der Anwendung der CSRD umfasste der Lagebericht überwiegend traditionelle Elemente wie die Analyse der Entwicklung und Leistung der Geschäftstätigkeit, die voraussichtliche Entwicklung, die Corporate-Governance-Erklärung sowie die Beschreibung wesentlicher Risiken und Unsicherheiten. Zusätzlich konnte eine nichtfinanzielle Erklärung, einschließlich der EU-Taxonomie, integriert werden, allerdings war die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen bisher freiwillig.

EU-Taxonomie: Umsetzung und Zusammenhang mit der CSRD
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Lagebericht mit der CSRD

Mit der Anwendung der CSRD erfährt der Lagebericht eine umfassende Erweiterung. Künftig ist ein verpflichtender Nachhaltigkeitsbericht Bestandteil des Lageberichts. Dieser enthält allgemeine Informationen sowie Angaben zu Umweltaspekten (E), sozialen Themen (S) und Governance-Fragen (G), ergänzt durch die EU-Taxonomie. Durch diese Integration wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur zentraler Bestandteil der Unternehmensberichterstattung, sondern unterliegt erstmals einer strikten Prüfungspflicht. Dies stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch zugleich die Chance, Nachhaltigkeit systematisch in ihre strategische Ausrichtung zu integrieren.

Auswirkungen der CSRD auf Unternehmen

Die Einführung der CSRD standardisiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und erhöht die Anforderungen an Datenqualität und Abstimmungsprozesse zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen. Umfangreichere Offenlegungspflichten und gestiegene Stakeholder-Erwartungen erfordern präzisere Berichte. Die verpflichtende Prüfung erhöht die regulatorischen Anforderungen sowie den Ressourcenbedarf. Gleichzeitig wird Nachhaltigkeit stärker in die Unternehmensberichterstattung integriert und damit zu einem zentralen strategischen Element.

Prüfungsstufen der CSRD-Berichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD unterliegt einem gestuften Prüfungsprozess:

Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)

Seit 2025/2026 unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Diese Prüfungsart stellt sicher, dass die bereitgestellten Informationen plausibel und nachvollziehbar sind, ohne jedoch eine vollumfängliche Bestätigung ihrer Richtigkeit zu bieten.

Geplante Verschärfung: Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance)

Ursprünglich sollte die EU-Kommission bis Oktober 2028 prüfen, ob eine Umstellung auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) machbar ist, und entsprechende Prüfungsstandards erlassen. Diese Verschärfung hätte dem Niveau der Prüfung von Finanzberichten entsprochen und eine umfassende Verifizierung der Daten verlangt. Durch das EU-Omnibus-Paket wurde diese geplante Verpflichtung gestrichen: Nachhaltigkeitsberichte bleiben nach aktuellem Stand dauerhaft bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

Prüfungsberechtigung für den Nachhaltigkeitsbericht

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder den Abschlussprüfer des Jahres- bzw. Konzernabschlusses. Unabhängige Prüfungsdienstleister sind derzeit nicht zugelassen, da sie die nationalen und europäischen Qualitätsstandards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht erfüllen. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfer auch die Verantwortung für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser Ansatz gewährleistet eine konsistente Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Berichtsanforderungen und sichert eine qualitativ hochwertige und verlässliche Berichterstattung.

4 Tipps für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern

Eine effektive Zusammenarbeit mit dem Prüfer ist entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung der CSRD in der Organisation. Folgende Erfolgsfaktoren spielen dabei eine wesentliche Rolle:

Konsequente Planung des CSRD-Prüfungsprozesses

Der Aufbau eines modularen CSRD-Implementierungsprojekts bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung. Dabei werden klare Ziele und Meilensteine definiert, die sowohl auf die Bedürfnisse des Unternehmens als auch auf die Anforderungen des Prüfers abgestimmt sind. Dieser strukturierte Ansatz gewährleistet eine transparente Planung und eine effiziente Umsetzung der neuen Berichtsanforderungen.

Frühe Einbindung des Wirtschaftsprüfers

Eine frühzeitige Beauftragung und enge Abstimmung mit dem Prüfer sind essenziell, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Bereits in einem frühen Projektstadium sollten die Anforderungen, der Umfang der Prüfung und die benötigten Unterlagen klar definiert werden, um Verzögerungen zu vermeiden und eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

Klare Kommunikation mit dem Prüfer

Ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit dem Prüfer über Fortschritte, Annahmen, Herausforderungen und Ergebnisse ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch die Schaffung transparenter Prozesse werden Missverständnisse vermieden und eine effiziente Kommunikation gewährleistet, die den Prüfungsablauf unterstützt.

Umfassendes Datenmanagement für die Prüfung

Die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aller relevanten Daten muss sichergestellt werden, um eine fundierte und nachvollziehbare Berichterstattung zu gewährleisten. Ein integriertes Datenmanagementsystem, das direkt mit dem Prüfer abgestimmt ist, erleichtert die Bereitstellung und Verifikation der erforderlichen Informationen und trägt zu einer effizienten Zusammenarbeit bei.

Empfehlungen zur Reduzierung des Aufwands bei der CSRD-Berichterstattung

Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen erfordert eine systematische Herangehensweise, die mit einer klar dokumentierten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse beginnt. Revisionssichere Datenerhebungsprozesse, eine transparente Berichterstellung und die Schaffung effizienter Prüfungsstrukturen sind entscheidend, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und eine reibungslose Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern sicherzustellen. Ein frühzeitiges Berücksichtigen dieser Abläufe und Anforderungen kann den Aufwand erheblich reduzieren und sicherstellen, dass die Prozesse sowohl dokumentations- als auch prüfungsfähig sind. Mit präziser Planung und abgestimmten Prozessen können Unternehmen die Anforderungen der CSRD nicht nur erfüllen, sondern Nachhaltigkeitsberichterstattung auch als strategisches Instrument für Transparenz und langfristige Wertschöpfung nutzen.

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