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PPWR
Aug 7, 2026
5 min
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PPWR für Industrieunternehmen: Anforderungen, Fristen und die richtige Software

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft nahezu jedes Industrieunternehmen, das Produkte verpackt, importiert oder in der EU vertreibt. Für jede Verpackung müssen Unternehmen künftig nachweisen, dass sie den Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Schadstoffgrenzwerte und Kennzeichnung entspricht; dokumentiert in einer Konformitätserklärung und einer technischen Dokumentation pro Verpackungseinheit.

Für Industrieunternehmen mit Hunderten oder Tausenden Verpackungen wird das zur Datenherausforderung. Genau hier setzt PPWR-Software an: Sie zentralisiert Verpackungsdaten, prüft Konformität automatisiert und erstellt revisionssichere Dokumentation.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen den vollständigen Überblick: Was die PPWR fordert, welche Rollen und Pflichten gelten, welche Fristen zu beachten sind und worauf es bei der Auswahl einer PPWR-Software ankommt.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die PPWR (EU 2025/40) gilt ab 12. August 2026 direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne Umsetzung in nationales Recht.
  • Betroffen sind nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU herstellen, importieren oder vertreiben. Eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen gibt es nicht.
  • Kernpflichten ab August 2026: Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Konformitätserklärung (DoC), technische Dokumentation und EPR-Registrierung.
  • Die Pflichten hängen von der Rolle des Unternehmens ab: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant oder Vertreiber.
  • Weitere Fristen folgen gestaffelt bis 2040, darunter Recyclingfähigkeitsklassen ab 2030 und Rezyklatquoten.

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die erste EU-weit einheitliche Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994 und überführt einen fragmentierten Flickenteppich nationaler Vorschriften in ein direkt anwendbares Regelwerk. Als Verordnung, nicht als Richtlinie, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie auf EUR-Lex, ergänzende Auslegungshinweise in den FAQ der Europäischen Kommission.

Für Industrieunternehmen bedeutet das eine grundlegende Verschiebung: Verpackungs-Compliance wird von einer einmaligen Meldung zu einem dauerhaften, datengetriebenen Prozess. Jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, muss nachweisbar den Anforderungen der Artikel 5 bis 12 genügen.

Wen betrifft die PPWR? Die fünf Rollen

Ob Ihr Unternehmen eine Konformitätserklärung erstellen, nur prüfen oder sich für die EPR registrieren muss, hängt entscheidend von der Rolle ab. Die PPWR unterscheidet fünf Hauptrollen: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant und Vertreiber. Besonders verwirrend: Die deutsche und die englische Fassung der Verordnung arbeiten mit vertauschten Begriffen — der deutsche „Erzeuger” ist der englische „Manufacturer”, der deutsche „Hersteller” der englische „Producer”.

Kurz zusammengefasst: Der Erzeuger bringt die Verpackung unter eigenem Namen in Verkehr und trägt die Pflicht zur Konformitätserklärung. Der Hersteller ist die EPR-Verantwortungsrolle pro Mitgliedstaat. Der Importeur bringt Verpackungen aus einem Drittland erstmals auf den EU-Markt. Lieferanten stellen Materialien bereit, Vertreiber machen Verpackungen verfügbar, ohne selbst Erzeuger oder Importeur zu sein.

Update vom 1. August 2026: Rollenzuordnung bei Transportverpackungen. Die Europäische Kommission hat in der zweiten Auflage ihrer PPWR-FAQ klargestellt, dass Bestandteile von Transportverpackungen wie Klebeband, Folie, Umreifungsband, Paletten, Palettenrahmen und Kartons eigenständige Verpackungseinheiten sind, nicht Bestandteile einer übergeordneten Transportverpackung. Jede dieser Einheiten kann einen eigenen Erzeuger und eine eigene Konformitätserklärung haben. Das Zusammenfügen mehrerer solcher Einheiten zu einem Transportverpackungsset macht das zusammenfügende Unternehmen nicht automatisch zum Erzeuger der Gesamtverpackung.

Das weicht von der bisherigen Auslegung deutscher Behörden wie der ZSVR und des EUNR ab, wonach die Montage mehrerer Bestandteile regelmäßig zur Erzeugereigenschaft der Gesamtverpackung geführt hätte. Unternehmen, die auf Basis der bisherigen Auslegung bereits Rollenbewertungen vorgenommen haben, sollten diese überprüfen. Unverändert bleibt: Wer eine Transportverpackung mit eigenem Namen oder eigener Marke kennzeichnet, oder wer unbeschriftete Verpackung nach eigener Spezifikation anfertigen lässt, gilt weiterhin als Erzeuger.

Die PPWR-Fristen im Überblick

Die PPWR ist kein einmaliger Stichtag, sondern ein gestaffelter Umsetzungsplan über 15 Jahre. Der zentrale Termin ist der 12. August 2026, ab dem die Kernpflichten gelten. Danach folgen weitere Anforderungen: einheitliche Kennzeichnung ab 2028, digitale Kennzeichnung und EU-weites Register ab 2029, Recyclingfähigkeitspflicht (mindestens Grade C) und Rezyklatquoten ab 2030 sowie weitere Verschärfungen bis 2040.

Für Industrieunternehmen ist entscheidend: Wer nur auf die nächste Frist schaut, verliert die Folgepflichten aus dem Blick. Dieselben Verpackungsdaten, die heute für die Konformitätserklärung gebraucht werden, sind Grundlage für die Kennzeichnung 2028 und die Recyclingfähigkeitsbewertung 2030.

Konformitätserklärung und technische Dokumentation

Ab dem 12. August 2026 darf keine Verpackung mehr in Verkehr gebracht werden, die nicht durch eine gültige Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) und eine vollständige technische Dokumentation belegt ist. Die DoC bestätigt nach Anhang VIII, dass die Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht. Die technische Dokumentation nach Anhang VII enthält Materialzusammensetzung, Konstruktionsdetails und die Nachweise zu Schadstoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Minimierung.

Für Industrieunternehmen ist das der aufwendigste operative Teil der PPWR: Die Nachweise müssen pro Verpackungseinheit erstellt, gepflegt und der Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage vorgelegt werden.

EPR, LUCID und modulierte Gebühren

Parallel zu den produktbezogenen Pflichten regelt die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), wer für das Ende der Verpackung im Kreislauf aufkommt. In Deutschland löst das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz ab. Wer in Deutschland als Hersteller gilt, muss sich vor dem ersten Inverkehrbringen im LUCID-Register der ZSVR anmelden.

Neu unter der PPWR sind die ökomodulierten EPR-Gebühren: Verpackungen mit schlechterer Recyclingleistung zahlen mehr, recyclingfähigere weniger. Für Unternehmen mit EU-weitem Vertrieb kommt die Komplexität der Mehrländer-Registrierung hinzu: jeder Mitgliedstaat hat eigene Register, Fristen und Gebührenlogiken.

PPWR und CSRD: die Verbindung zu ESRS E5

Für berichtspflichtige Unternehmen entsteht eine wichtige Überschneidung: Die granularen Verpackungsdaten, die die PPWR pro Verpackung fordert, sind zugleich die Grundlage für die aggregierten Kennzahlen unter ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) in der CSRD-Berichterstattung. Wer beide Anforderungen getrennt bearbeitet, erzeugt Doppelarbeit. Wer die Datenbasis einmal sauber aufbaut, nutzt sie mehrfach.

PPWR-Software: worauf es bei der Auswahl ankommt

Ab August 2026 reichen Tabellen und manuelle Prozesse für PPWR-Compliance nicht mehr aus. Wer Hunderte oder Tausende Verpackungseinheiten verwaltet, braucht eine strukturierte Datenbasis. Eine geeignete PPWR-Software deckt mindestens fünf Kernfunktionen ab:

  1. Ein zentrales Verpackungsdatenmanagement auf Komponentenebene.
  2. Eine automatisierte Compliance-Prüfung gegen die PPWR-Anforderungen: Schadstoffgrenzwerte, PFAS, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil.
  3. Eine strukturierte Lieferantenkommunikation, die den E-Mail-Verkehr ersetzt.
  4. Die revisionssichere Erstellung von Konformitätserklärungen nach Anhang VIII.
  5. Die EPR-Mengenerfassung für die Meldung in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Grundsätzlich gibt es vier Ansätze: ERP-Erweiterungen, dedizierte Verpackungssoftware, spezialisierte PPWR-Compliance-Tools und integrierte Plattformlösungen. Welcher Ansatz passt, hängt von Portfoliogröße, Datenreife und bestehender Systemlandschaft ab.

In drei Schritten zur PPWR-Konformität

Aus zahlreichen Kundenprojekten hat sich ein bewährter Fahrplan herauskristallisiert. Die eigentliche Herausforderung ist selten die Erstellung der Konformitätserklärung selbst, sobald die Daten vorliegen. Der Aufwand liegt davor: ein zentrales Verpackungsportfolio aufzubauen und die Datenverfügbarkeit sicherzustellen.

Schritt 1: Status-quo-Assessment. Zunächst klären Sie, in welcher Rolle Ihr Unternehmen je Verpackung und je Mitgliedstaat steht, welche Verpackungsarten betroffen sind und wo der dringlichste Handlungsbedarf liegt. Viele Unternehmen können bis zum 12. August 2026 nicht das gesamte Portfolio abdecken. Ein Fokus nach dem Pareto-Prinzip auf die größten Lieferanten und wichtigsten Verpackungen stellt sicher, dass zumindest der Großteil des Portfolios konform ist.

Schritt 2: Umsetzungsvorbereitung. Hier werden die Verpackungsdaten gesichtet und geordnet. Sinnvoll ist ein Clustering: Verpackungen mit identischen konformitätsrelevanten Merkmalen (gleiche Materialzusammensetzung, gleicher Lieferant) lassen sich zu Verpackungsarten zusammenfassen, was die Zahl der Konformitätserklärungen reduziert. Unterschiedliche Größen desselben Typs dürfen derzeit zusammengefasst werden, da die Größe noch kein konformitätsrelevantes Merkmal ist. Parallel beginnt die Lieferantenkommunikation, idealerweise auf Produktebene und frühzeitig, da die Datenverfügbarkeit entlang der Lieferkette stark schwankt.

Schritt 3: Interne Umsetzung. Die Daten werden übertragen, die Konformitätsbewertung durchgeführt und Konformitätserklärung sowie technische Dokumentation erstellt. Entscheidend ist, PPWR-Compliance nicht als einmaliges Projekt zu behandeln, sondern als wiederkehrenden Prozess: Neue Verpackungen, neue Lieferanten und sich ändernde Anforderungen müssen laufend abgebildet werden.

Ein wichtiger Praxishinweis: Eine substanzlose Konformitätserklärung schadet, eine informierte Einschätzung schützt. Ein unterschriebener Brief der Geschäftsführung reicht als Konformitätsnachweis nicht aus. Sie benötigen belastbare technische Daten, etwa Laborbefunde zu Schwermetallen, die der Lieferant nach Artikel 16 der PPWR bereitstellen muss.

Guide: PPWR verstehen & handeln

Wer die PPWR nicht nur punktuell, sondern strukturiert angehen will, findet in unserem Guide die vertiefte Zusammenfassung: Rollen entlang der Lieferkette mit Entscheidungsbaum, den vollständigen Zeitplan bis in die 2040er-Jahre, Anforderungen an Konformitätserklärung und technische Dokumentation, sowie Einschätzungen von H&Z, valantic, Ypsilon LAW, pacoon, Interzero und Munich Consulting Group.

PPWR-Compliance mit Tanso

Tanso ist die ESG- und CO2-Bilanzierungs-Software, der über 300 Industrieunternehmen in der DACH-Region vertrauen, um Carbon Accounting, Nachhaltigkeitsberichterstattung und produktbezogene Compliance-Anforderungen wie PPWR mit TÜV Rheinland-zertifizierter Methodik in einem System zu verbinden.

Das PPWR-Modul bildet das Verpackungsportfolio hierarchisch ab, von Artikeln über Verpackungseinheiten bis zu Bestandteilen und Lieferanten, und prüft jede Verpackung automatisch gegen die PPWR-Anforderungen. Konformitätserklärungen entstehen auf Knopfdruck, mehrsprachig und mit vollständiger Versionshistorie. Über das integrierte Lieferantenportal lassen sich Materialdaten direkt bei Lieferanten anfragen, ohne Registrierung und mit automatischem Status-Tracking.

Was Tanso von reinen Verpackungstools unterscheidet: PPWR-Daten lassen sich direkt mit Product Carbon Footprints, Lebenszyklusanalysen und CSRD-Reporting verknüpfen, da alle Module auf derselben Datenbasis aufbauen. Wer absieht, dass nach der PPWR weitere produktbezogene Compliance-Anforderungen folgen werden, baut mit Tanso auf einer Plattform auf, die dafür bereits heute konzipiert ist.

"Für unser komplexes Verpackungsportfolio wäre eine manuelle PPWR-Compliance mit Excel und SAP nur mit erheblichem Zeitaufwand und hoher Personalbindung möglich gewesen. Tanso ist für uns zentraler Erfolgsfaktor für die Umsetzung der PPWR und unterstützt in der Lieferantenkommunikation, Portfoliostrukturierung und Compliance."
Guido Behrens
Guido Behrens
Technical Consulting bei Craemer

Häufige Fragen zur PPWR

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen Mitgliedstaaten, direkt und ohne Umsetzung in nationales Recht. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994 und ist Teil des European Green Deals mit dem Ziel, den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.

Ab wann gilt die PPWR?

Die Kernpflichten der PPWR gelten ab dem 12. August 2026, mit dem Ende der Übergangsfrist. Weitere Anforderungen folgen gestaffelt: harmonisierte Kennzeichnung ab 2028, digitale Kennzeichnung und EU-weites Register ab 2029, Recyclingfähigkeitspflicht (mindestens Grade C) und Rezyklatquoten ab 2030 sowie weitere Verschärfungen bis 2040. Viele Detailanforderungen werden erst durch nachgelagerte delegierte Rechtsakte definiert.

Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR betrifft nahezu jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, importiert oder vertreibt, unabhängig von Größe oder Branche. Es gibt einige Erleichterungen für Kleinstunternehmen, in der Praxis sind diese aber nur begrenzt relevant. Bestimmte Sektoren wie Medizin und Lebensmittel werden gesondert betrachtet, da hier ergänzende Anforderungen aus bestehenden Normen gelten.

Welche Rollen gibt es unter der PPWR?

Die PPWR unterscheidet vier Rollen in der Lieferkette: Lieferant, Erzeuger, Importeur und Vertreiber. Hinzu kommt die übergeordnete EPR-Rolle des Herstellers. Die Rollen werden je Verpackung und je Mitgliedstaat bestimmt, nicht pauschal auf Unternehmensebene. Ein Unternehmen kann daher mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen. Wichtig: Die deutsche und die englische Fassung der Verordnung arbeiten mit vertauschten Begriffen.

Was ist der Unterschied zwischen Erzeuger und Hersteller nach PPWR?

Der Erzeuger bringt eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr und trägt die inhaltliche Product-Compliance-Verantwortung: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung. Der Hersteller ist die EPR-Verantwortungsrolle und wird pro Mitgliedstaat bestimmt, also wer eine Verpackung erstmals in einem bestimmten Mitgliedstaat bereitstellt. Wer Erzeuger, Importeur oder Vertreiber ist, ist häufig zugleich Hersteller, aber nicht immer.

Wer gilt als Importeur nach PPWR?

Als Importeur gilt jedes in der EU ansässige Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführt. Der Importeur erstellt keine eigene Konformitätserklärung, muss aber prüfen, dass eine gültige Konformitätserklärung des Erzeugers vorliegt, und diese aufbewahren. In den meisten Fällen ist der Importeur zugleich Hersteller und damit EPR-pflichtig.

Was ist die EU-Konformitätserklärung (DoC) nach PPWR?

Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Der Erzeuger muss sie für jede Verpackungsart ausstellen. Die Bestandteile sind in Anhang VIII der PPWR festgelegt. Die DoC kann pro Verpackungsart erstellt werden, nicht zwingend pro SKU, sofern die konformitätsrelevanten Merkmale identisch sind. Die zugehörige technische Dokumentation ist bei Einwegverpackungen fünf Jahre, bei Mehrwegverpackungen zehn Jahre aufzubewahren.

Was muss die technische Dokumentation nach PPWR enthalten?

Die technische Dokumentation nach Anhang VII belegt die Konformität einer Verpackung. Zum 12. August 2026 sind vor allem zwei Nachweise erforderlich: die Einhaltung des Summengrenzwerts für Schwermetalle (unter 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) sowie, bei kontaktempfindlichen Lebensmittelverpackungen, die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte. Weitere Anforderungen wie Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile treten erst später in Kraft und hängen von noch ausstehenden delegierten Rechtsakten ab.

Muss die Konformitätserklärung bei einer Behörde eingereicht werden?

Nein. Die Konformitätserklärung muss nicht aktiv eingereicht, sondern auf Verlangen der nationalen Marktüberwachungsbehörden verfügbar gehalten und übermittelt werden. In Deutschland besteht nach aktuellem Informationsstand eine Frist von zehn Tagen, um die technische Dokumentation auf Anfrage vorzulegen. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt und der ZSVR.

Reicht eine unterschriebene Bestätigung des Lieferanten als Konformitätsnachweis?

Nein. Ein unterschriebener Brief der Geschäftsführung reicht nicht aus. Sie benötigen die vollständigen technischen Daten, etwa Laborbefunde zu Schwermetallen, um selbst eine technische Dokumentation erstellen und die relevanten Datenfelder befüllen zu können. Der Lieferant hat nach Artikel 16 der PPWR die rechtliche Pflicht, Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Was ist EPR unter der PPWR?

EPR steht für Extended Producer Responsibility, die erweiterte Herstellerverantwortung. Sie regelt, wer für das Ende der Verpackung im Kreislauf aufkommt: Sammlung, Sortierung und Verwertung. Der Hersteller muss sich in den nationalen Registern registrieren, Mengen melden und EPR-Gebühren zahlen. In Deutschland bedeutet das die Registrierung im LUCID-Register der ZSVR und die Beteiligung an einem dualen System. Neu unter der PPWR sind die ökomodulierten Gebühren, die sich nach der Recyclingleistung der Verpackung richten."

Was ändert sich mit dem VerpackDG in Deutschland?

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt die unmittelbar geltende PPWR und löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Es tritt am 12. August 2026 in Kraft. Neu sind unter anderem Zulassungspflichten für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bis Ende 2027, erweiterte Kennzeichnungspflichten sowie eigene Bußgeldtatbestände für PPWR-Verstöße von bis zu 200.000 Euro. Die PPWR-Bußgelder greifen erst ab dem 12. Februar 2027.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der PPWR?

Bei Verstößen gegen Registrierungs- oder Meldepflichten drohen in Deutschland nach dem VerpackDG Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Darüber hinaus können PPWR-Verstöße im schlimmsten Fall zu Produktverboten, Produktrücknahmen oder Rückrufen führen. Das Marktzugangsrisiko ist damit die schwerwiegendste Konsequenz einer fehlenden Konformität."

Kann ich mehrere Verpackungen zu einer Konformitätserklärung zusammenfassen (Clustering)?

Ja, sofern alle konformitätsrelevanten Merkmale identisch sind: gleiche Materialzusammensetzung, gleicher Lieferant und gleiche Bestandteile. Unterschiedliche Größen desselben Verpackungstyps können derzeit zusammengefasst werden, da die Größe aktuell noch kein konformitätsrelevantes Merkmal ist. Die Leerraum-Minimierung als Vorgabe gilt erst ab 2030. Sobald ein relevantes Merkmal abweicht und das Compliance-Ergebnis beeinflusst, sind getrennte Konformitätserklärungen erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Erzeugeridentifikation und Erzeugerkennzeichnung?

Artikel 15 der PPWR definiert zwei Pflichten. Die Erzeugeridentifikation bedeutet, dass jede Verpackungseinheit über eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer eindeutig rückverfolgbar sein muss. Dies gilt für die Gesamtverpackungseinheit, nicht für einzelne Materialien. Die Erzeugerkennzeichnung nach Absatz 6 verlangt zusätzlich die Angabe des eingetragenen Handelsnamens, der Postanschrift und gegebenenfalls eines elektronischen Kommunikationsmittels auf der Verpackung.

Braucht mein Industrieunternehmen eine PPWR-Software?

Für Unternehmen mit wenigen, einfachen Verpackungen kann eine manuelle Umsetzung ausreichen. Für Industrieunternehmen mit Hunderten oder Tausenden Verpackungen, mehreren Rechtseinheiten, verschiedenen Ländern und verteilten Datenquellen wird eine spezialisierte PPWR-Software in der Regel notwendig. Sie schafft eine zentrale Datenbasis, prüft Konformität automatisiert, strukturiert die Lieferantenkommunikation und ermöglicht einen wiederkehrenden Prozess, statt Konformität nur einmalig herzustellen.

Sind Klebeband, Folie, Paletten und Kartons bei Transportverpackungen eigene Verpackungseinheiten?

Ja. Die Europäische Kommission hat am 1. August 2026 in der zweiten Auflage ihrer PPWR-FAQ klargestellt, dass Bestandteile wie Klebeband, Folie, Umreifungsband, Paletten, Palettenrahmen und Kartons eigenständige Verpackungseinheiten sind, nicht Bestandteile einer übergeordneten Transportverpackung. Jede Einheit kann einen eigenen Erzeuger und eine eigene Konformitätserklärung haben. Das Zusammenfügen mehrerer solcher Einheiten zu einem Transportverpackungsset macht das zusammenfügende Unternehmen nicht automatisch zum Erzeuger der Gesamtverpackung. Diese Klarstellung weicht von der bisherigen Auslegung deutscher Behörden wie der ZSVR und des EUNR ab; bereits durchgeführte Rollenbewertungen sollten überprüft werden."

Wie unterstützt Tanso bei der PPWR-Umsetzung?

Tanso ist die ESG- und CO2-Bilanzierungs-Software für Industrieunternehmen im DACH-Raum. Das PPWR-Modul bildet das Verpackungsportfolio hierarchisch ab, von Artikeln über Verpackungseinheiten bis zu Bestandteilen und Lieferanten, und prüft jede Verpackung automatisch gegen die PPWR-Anforderungen. Konformitätserklärungen entstehen auf Knopfdruck, mehrsprachig und mit Versionshistorie. Über das integrierte Lieferantenportal lassen sich Materialdaten strukturiert anfragen. Da Tanso auch CCF, PCF und CSRD-Reporting abdeckt, lassen sich PPWR-Daten direkt mit diesen Modulen verknüpfen.

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