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CSRD
Nov 6, 2025
5 min
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EU-Omnibus 2025: Aktuelle Änderungen bei CSRD & CSDDD

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Update: Omnibus I-Paket final beschlossen

Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union dem Trilog-Kompromiss zum Omnibus I-Paket final zugestimmt. Damit gelten neue Schwellenwerte:

  • CSRD: ab über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz
  • CSDDD: ab über 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Mrd. € Nettoumsatz

Dieser Artikel wurde vor dem finalen Beschluss veröffentlicht und bildet daher nicht den aktuellen Rechtsstand ab. Alle Details lesen Sie hier.

Ergänzend hat die EU-Kommission am 3. Juli 2026 die finalen ESRS und VS-Standards veröffentlicht.

Stand des EU-Omnibus-Verfahrens (November 2025)

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission den sogenannten Omnibus-Vorschlag veröffentlicht, der Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung ihrer CSRD-Berichtspflichten einräumen und den Umfang der betroffenen Unternehmen und Berichtspflichten reduzieren soll. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Entwicklungen seit Februar 2025.

CSRD / CSDDD

Der Stop-the-clock Vorschlag wurde bereits im April verabschiedet und verschiebt die Berichtspflichten der Welle 2 und 3 Unternehmen um 2 Jahre. Im Juni hat zudem der Rat der EU seine Position zum inhaltlichen Omnibus-Vorschlag (#Direktive 81) der Kommission verabschiedet und hier noch weitreichendere Erleichterungen vorgeschlagen. Am 13. Oktober hat sich das JURI-Komitee des EU-Parlaments auf einen Kompromiss zur Position des Parlaments geeinigt, der am 22. Oktober jedoch keine Mehrheit im Parlament fand. Das Parlament plant nun, bis zum 13. November einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen. Anschließend soll der Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission starten, der idealerweise noch bis Ende diesen Jahres zu einer finalen Gesetzesänderung führt.

ESRS

Unternehmen konnten bis zum 29. September Feedback zum überarbeiteten Entwurf der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einreichen. Die finalen ESRS sollen bis Ende November vorliegen, müssen dann jedoch noch formell durch die EU Kommission verabschiedet werden. Eine Anwendung ist frühestens für Berichte ab dem Geschäftsjahr 2026 vorgesehen.

EU-Taxonomie

Die inhaltlichen Anpassungen der EU-Taxonomie, darunter die Einführung einer 10-Prozent-Wesentlichkeitsgrenze und die Überarbeitung der "Do no significant harm" (DNSH)-Kriterien, befinden sich bis Anfang Januar 2026 in Prüfung durch Parlament und Rat. Die geplante Anhebung der Anwendungs-Schwellenwerte auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz ist derzeit noch offen und hängt vom Ausgang des oben genannten Trilogs ab.

CBAM

Die Anpassung des Grenzwertes auf 50 Tonnen pro Jahr, Importeur oder Materialgruppe (ausgenommen Strom und Wasserstoff) sowie die Verschiebung der Berichtspflichten sind seit dem 20. Oktober offiziell in Kraft.

Zeitplan der EU Directive 81 und nächste Schritte im Omnibus-Verfahren

EU Parlament: Überarbeitung des JURI-Vorschlags

  • Am 13. Oktober fand im JURI-Komitee des EU Parlaments die Abstimmung über den Kommissionsvorschlag zur Direktive 81 (Omnibus) statt.
  • Am 22. Oktober lehnte eine knappe Mehrheit im Parlament den JURI-Kompromiss ab.
  • Seitdem arbeitet das Parlament an einer überarbeiteten Fassung, die bis zur nächsten Sitzung vom 11. bis 13. November vorliegen soll.

Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat

  • Die Trilog-Verhandlungen zur Direktive 81 sind für Q4 2025 bis Q1 2026 angesetzt.
  • Ziel ist eine Einigung über zentrale Punkte wie CSRD-Grenzwerte, CSDDD-Haftungsrahmen und Umsetzungspflichten von Übergangsplänen zum Klimaschutz.

Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (Journal der EU)

  • Nach der politischen Einigung folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
  • Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung offiziell in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt startet auch die Frist zur nationalen Umsetzung.

Umsetzung in nationales Recht (bis Ende 2026 geplant)

  • Die Mitgliedstaaten haben nach dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission eine Frist von 12 Monaten, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
  • Gleichzeitig ist allen Beteiligten klar, dass bis Ende 2026 in allen Europäischen Staaten Rechtssicherheit gelten sollte, daher liegt ein großes Augenmerk darauf, die Trilogverhandlungen bis Ende 2025 abzuschließen.

EU Parlament steht vor zwei möglichen Optionen

Kriterium Option 1: Überarbeitung des bisherigen Kompromisses Option 2: Kompromiss mit Stimmen von Rechts
Grenzwerte CSRD: 1.000 MA + 450 Mio. € Umsatz
CSDDD: 5.000 MA + 1,5 Mrd. € Umsatz
CSRD: 1.750 MA + 450 Mio. € Umsatz
CSDDD: 5.000 MA + 1,5 Mrd. € Umsatz
Zivilrechtliche Haftung Kein einheitlicher EU-Haftungsrahmen, nationale Gesetze gelten. Mögliche Umsetzung wird 2030 geprüft. Kein einheitlicher EU-Haftungsrahmen, nationale Gesetze gelten. Keine zukünftige Prüfung einer EU-weiten Umsetzung.
Klima-Übergangspläne CSRD: Offenlegung von Plänen zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bleibt. CSDDD: Erstellungspflicht, aber keine Umsetzungspflicht. CSRD: Offenlegung von Plänen zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bleibt. CSDDD: Streichung der Erstellungspflicht.

In Deutschland gibt es aktuell noch gar kein CSRD-Gesetz. Hier gilt aktuell noch die NFRD als Vorgängerregulierung. Jedoch wird im Bundestag aktuell ein Regierungsentwurf diskutiert, der Stop-the-clock und eine 1.000 Mitarbeitenden-Grenze bereits berücksichtigt. Ob dieser noch bis Ende 2025 im deutschen Parlament verabschiedet wird, ist offen. Deutschland riskiert mit jedem Monat Verzögerung Strafzahlungen an die EU (ursprüngliche Frist zur Umsetzung war im Juni 2024). Gleichzeitig spricht viel dafür, dass Deutschland die finale Einigung in der EU abwartet, um diese gleich im deutschen CSRD-Gesetz berücksichtigen zu können.

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