EU-Omnibus 2025: Aktuelle Änderungen bei CSRD & CSDDD

Aktueller Stand des EU-Omnibusses
Im Februar 2025 hat die EU-Kommission den sogenannten Omnibus-Vorschlag veröffentlicht, der Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Berichtspflichten einräumen und den Umfang der betroffenen Unternehmen und Berichtspflichten reduzieren soll. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Entwicklungen seit Februar 2025.
CSRD / CSDDD
Der Stop-the-clock Vorschlag wurde bereits im April verabschiedet und verschiebt die Berichtspflichten der Welle 2 und 3 Unternehmen um 2 Jahre. Im Juni hat zudem der Rat der EU seine Position zum inhaltlichen Omnibus-Vorschlag (#Direktive 81) der Kommission verabschiedet und hier noch weitreichendere Erleichterungen vorgeschlagen. Am 13. Oktober hat sich das federführende JURI-Komitee des EU-Parlaments einen Kompromiss zur Position des Parlaments geeinigt, der am 22. Oktober jedoch keine Mehrheit im Parlament fand. Das Parlament plant nun, bis zum 13. November einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen. Anschließend soll der Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission starten, der idealerweise noch bis Ende diesen Jahres zu einer finalen Gesetzesänderung führt.
ESRS
Unternehmen konnten bis zum 29. September Feedback zum überarbeiteten Entwurf der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einreichen. Die finalen ESRS sollen bis Ende November vorliegen, müssen dann jedoch noch formell durch die EU Kommission verabschiedet werden. Eine Anwendung ist frühestens für Berichte ab dem Geschäftsjahr 2026 vorgesehen.
EU-Taxonomie
Die inhaltlichen Anpassungen - darunter die Einführung einer 10-Prozent-Wesentlichkeitsgrenze und die Überarbeitung der "Do no significant harm" (DNSH)-Kriterien - befinden sich bis Anfang Januar 2026 in Prüfung durch Parlament und Rat. Die geplante Anhebung der Anwendungs-Schwellenwerte auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz ist derzeit noch offen von dem Ausgang des oben genannten Trilogs.
CBAM
Die Anpassung des Grenzwertes auf 50 Tonnen pro Jahr, Importeur oder Materialgruppe (ausgenommen Strom und Wasserstoff) sowie die Verschiebung der Berichtspflichten sind seit dem 20. Oktober offiziell in Kraft.
Zeitplan der EU Directive 81 und nächste Schritte im Omnibus-Verfahren
EU Parlament: Überarbeitung des JURI-Vorschlags
- Am 13. Oktober fand im JURI-Komitee des EU Parlaments die Abstimmung über den Kommissionsvorschlag zur Direktive 81 (Omnibus) statt.
- Am 22. Oktober lehnte eine knappe Mehrheit im Parlament den JURI-Kompromiss ab.
- Seitdem arbeitet das Parlament an einer überarbeiteten Fassung, die bis zur nächsten Sitzung vom 11. bis 13. November vorliegen soll.
Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat
- Die Trilog-Verhandlungen zur Direktive 81 sind für Q4 2025 bis Q1 2026 angesetzt.
- Ziel ist eine Einigung über zentrale Punkte wie CSRD-Grenzwerte, CSDDD-Haftungsrahmen und Umsetzungpflichten von Übergangsplänen zum Klimaschutz.
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (Journal der EU)
- Nach der politischen Einigung folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
- Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung offiziell in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt startet auch die Frist zur nationalen Umsetzung.
Umsetzung in nationales Recht (bis Ende 2026 geplant)
- Die Mitgliedstaaten haben nach dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission eine Frist von 12 Monaten, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
- Gleichzeitig ist allen Beteiligten klar, dass bis Ende 2026 in allen Europäischen Staaten Rechtssicherheit gelten sollte, daher liegt ein großes Augenmerk darauf, die Trilogverhandlungen bis Ende 2025 abzuschließen.
EU Parlament steht vor zwei möglichen Optionen

In Deutschland gibt es aktuell noch gar kein CSRD-Gesetz. Hier gilt aktuell noch die NFRD als Vorgängerregulierung. Jedoch wird im Bundestag aktuell ein Regierungsentwurf diskutiert, der Stop-the-clock und eine 1.000 Mitarbeitendengrenze bereits berücksichtigt. Ob dieser noch bis Ende des Jahres im deutschen Parlament verabschiedet wird, ist offen. Deutschland riskiert mit jedem Monat Verzögerung Strafzahlungen an die EU (ursprüngliche Frist zur Umsetzung war im Juni 2024). Gleichzeitig spricht viel dafür, dass Deutschland die finale Einigung in der EU abwartet, um diese gleich im Deutschen CSRD-Gesetz berücksichtigen zu können.
Ausblick
Laut aktuellen Berichten plant die EVP, sich bei der bevorstehenden Omnibus-Abstimmung am 13. November auf die Seite rechtsextremer Parteien zu stellen. Dies würde bedeuten:
- Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD auf 1.750 Mitarbeitende / 450 Mio. € Umsatz
- Streichung der Klimaübergangspläne
- Keine EU-weite zivilrechtliche Haftung
Bis zur Abstimmung am 13. November bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.









































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