Omnibus-FAQ 2025: Fragen und Antworten zu den Berichtspflichten

Mit dem Omnibus-Vorschlag hat die Europäische Kommission umfassende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geplant. Zentrale Punkte der Initiative sind die Aktualisierungen der Schwellenwerte und Berichtsfristen der CSRD, der EU-Taxonomie, des CBAM und der CSDDD.
Tanso CEO und Co-Founder Till Wiechmann und Dilara Can, Geschäftsführerin von Bosch Climate Solutions, haben in unserem Webinar über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen für Unternehmen gesprochen. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen. Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier.
1. Was ist der Omnibus-Vorschlag und welche Regelungen sind betroffen?
Der Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission verfolgt das Ziel, vier zentrale Regelwerke zu harmonisieren: die CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM. Durch die geplanten Änderungen sollen die Berichtspflichten für große Unternehmen um 25 % und für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) um 35 % reduziert werden. Dazu gehören unter anderem die Verschiebung von Fristen bei der CSRD, neue Schwellenwerte für die Berichtspflicht und die Einführung eines freiwilligen VSME-Standards für KMUs. Die Vereinfachung und Harmonisierung dieser Regulierungen soll den administrativen Aufwand für Unternehmen spürbar senken und verschafft den Unternehmen mehr Zeit.
2. CSRD: Welche Schwellenwerte gelten für die Berichtspflicht?
Unternehmen sind verpflichtet, nach CSRD zu berichten, wenn sie mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von über 450 Mio. € erreichen. Maßgeblich ist immer die Betrachtung auf Ebene der gesamten Unternehmensgruppe.
3. EU-Taxonomie: Welche Schwellenwerte gelten künftig bezüglich der Berichtspflicht?
Berichtspflichtig sind nach dem Omnibus-Vorschlag Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. €. Die Pflicht zur Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten auf ihre Taxonomiefähigkeit und -konformität bleibt bestehen, betrifft aber nur Aktivitäten, die mehr als 10 % des Umsatzes oder der Investitionen (CapEx/OpEx) ausmachen.
Wichtig ist, dass laut der Initiative die Umsatzschwelle von 450 Mio. € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden muss, bevor die Berichtspflicht greift. Unternehmen, die diese Grenze in einem Jahr überschreiten und im nächsten Jahr wieder unterschreiten, bleiben von der Pflicht unberührt, solange die Zwei-Jahres-Regel nicht erfüllt ist. Dies gibt Unternehmen mehr Zeit, sich darauf vorzubereiten.
4. Wie wird die Anzahl der Mitarbeitenden definiert?
Zur Berechnung der Mitarbeitendenanzahl für die Schwellenwerte gilt der Jahresdurchschnitt in sogenannten „annual working units“ (AWU). Leiharbeitende werden einbezogen, wenn sie länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Die Schwellenwerte müssen über zwei aufeinanderfolgende Jahre erreicht werden, um die Berichtspflicht auszulösen. In Grenzfällen ist eine enge Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer zu empfehlen.
5. Um wie viele Jahre sind die Berichtspflichten verschoben?
Die Berichtspflichten wurden für mehrere Wellen verschoben. Die genauen, finalen Fristen je Welle sehen Sie in der Übersicht unten (Stand Februar 2026). Grundsätzlich gilt: Kapitalmarktorientierte Unternehmen der 1. Welle, die 2025 erstmals über das Geschäftsjahr 2024 berichten mussten, sind von der Verschiebung nicht betroffen. Für Unternehmen mit 500–1.000 Mitarbeitenden entfällt die Berichtspflicht vollständig. Die übrigen Verschiebungen betreffen vor allem die Wellen 2, 3 und 4.
6. Wie gehe ich als Unternehmen ohne Berichtspflicht mit CSRD-Anfragen aus der Lieferkette um?
Laut Omnibus-Vorschlag gelten in solchen Fällen die Angaben des VSME-Standards als maximale Auskunftspflicht. Für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden empfiehlt sich dennoch, sich frühzeitig an den ESRS zu orientieren – auch zur Vorbereitung auf die künftige Berichtspflicht und zur Stärkung der Position in der Lieferkette.
7. Was sollten Unternehmen tun, die nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen?
Auch wenn eine gesetzliche Berichtspflicht wegfallen sollte, bleibt Nachhaltigkeit ein strategisch wichtiges Thema. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren, Datenstrukturen aufzubauen und Dekarbonisierungsmaßnahmen umzusetzen. Wer sich frühzeitig auf kommende Anforderungen vorbereitet, sichert sich Wettbewerbsvorteile und minimiert Risiken. Eine vorausschauende Nachhaltigkeitsstrategie ist auch ohne akute Berichtspflicht essenziell.
8. Welche Rolle spielt der VS(ME)-Standard?
Der VS(ME)-Standard bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen einen freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er soll die Anforderungen der Lieferkette abfedern und Unternehmen eine strukturierte Möglichkeit geben, relevante Informationen offenzulegen, auch wenn sie nicht CSRD-pflichtig sind. Tanso integriert den VSME-Standard in die Plattform, inklusive einer separaten Datenpunktselektion.
Außerdem stellt der DNK seinen eigenen Standard schrittweise ein und unterstützt künftig nur noch den VSME oder die ESRS.
9. Was bedeutet „ESRS light“?
„ESRS light“ ist kein offizieller Standard, sondern eine pragmatische Vorgehensweise, sich schrittweise an die umfangreichen Anforderungen der ESRS heranzutasten. Unternehmen konzentrieren sich zunächst auf die für sie wichtigsten Datenpunkte und erweitern ihre Berichterstattung mit der Zeit. Ziel ist es, Aufwand und Ressourcen gezielt einzusetzen, ohne die strategische Ausrichtung aus den Augen zu verlieren.
10. CBAM: Welche Änderungen gibt es?
Im Rahmen des Omnibus-Vorschlags werden die Anforderungen des CBAM weiter präzisiert. Die Schwelle für die Meldung von Importen wird auf 50 Tonnen pro Jahr (nach Gewicht) festgelegt, anstelle eines Schwellenwerts nach Warenwert. Zusätzlich werden die Zulassung von CBAM-Anmeldern und die Berechnung der gebundenen Emissionen vereinfacht. Aktuell sind Aluminium, Stahl, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom betroffen. Detaillierte Informationen finden sie hier.
11. Wie unterstützt Tanso bei ESG-Standards wie EcoVadis?
Tanso integriert relevante ESG-Standards und -Fragebögen, wie beispielsweise von EcoVadis, die Plattform. Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, auf einer konsolidierten und strukturierten Datenbasis flexibel, effizient und automatisierbar auf die vielfältigen Anforderungen unterschiedlicher ESG-Ratings und Zertifizierungen zu reagieren.


















































































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