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ESG
Jul 6, 2026
5 min
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VSME als Alternative zu ESRS

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland sind im Wandel – mit dem final beschlossenen EU Omnibus I vom Februar 2026 fallen künftig weniger Unternehmen unter die Berichtspflicht nach CSRD. Doch der Bedarf an einer einheitlichen ESG-Berichterstattung bleibt bestehen, angetrieben durch Lieferkettenanforderungen und Stakeholder-Erwartungen. Hier setzt der VS(ME) an: Er schafft einen pragmatischen Rahmen, mit dem kleinere Unternehmen relevante ESG-Daten berichten können, ohne den vollen Umfang der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfüllen zu müssen. Ab Geschäftsjahr 2027 wird der VSME durch seinen Nachfolger, den VS, abgelöst – die grundlegende Logik als freiwillige Alternative zu den ESRS bleibt dabei bestehen.

Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen zwischen ESRS und VSME? Und welcher Standard eignet sich in welcher Situation am besten? Dieser Artikel beleuchtet die zentralen Merkmale beider Ansätze und zeigt auf, warum ein „ESRS-Fokus“ für viele Unternehmen über die regulatorischen Pflichten hinaus ein strategisch sinnvoller Weg sein kann.

Kriterium ESRS (CSRD) VS(ME)
Für wen Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen.
Ziel Vollständige ESG-Berichterstattung für Compliance und grüne Investitionen. Praktische ESG-Berichterstattung zur Ausrichtung auf Strategie und Nachhaltigkeitskommunikation.
Umfang Umfassend, deckt zehn Nachhaltigkeitsthemen ab. Begrenzt, Fokus auf Umweltthemen und Arbeitskräfte im eigenen Unternehmen.
Aufwand Hoch. Niedrig.
Ansatz Reduktion: von vollständiger Liste auf das Wesentliche. Ergänzung: von Mindestangaben zu allen relevanten Themen.

Gemeinsamkeiten von ESRS und VS(ME)

Der VS(ME)-Standard und die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards ESRS weisen mehrere Gemeinsamkeiten auf.

Beide Standards orientieren sich an den klassischen ESG-Themenblöcken – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und gliedern ihre Berichtsanforderungen entlang dieser zentralen Nachhaltigkeitsdimensionen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, Unternehmen auf ihrem Weg zur nachhaltigen Transformation zu begleiten, indem sie einen Rahmen schaffen, der nachhaltigkeitsbezogene Fortschritte messbar, vergleichbar und transparent macht. So können Unternehmen ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft besser verstehen und gezielt steuern.

Darüber hinaus ermöglichen sowohl die ESRS als auch der VS(ME) Unternehmen, vertrauliche Informationen unter bestimmten Voraussetzungen nicht offenzulegen, insbesondere wenn deren Veröffentlichung sensible Geschäftsinteressen gefährden könnte. Gleichzeitig sind Unternehmen frei, zusätzliche Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen, die über die Mindestanforderungen des jeweiligen Standards hinausgehen – wenn sie dies als sinnvoll erachten.

Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist die Verknüpfung zum Finanzbericht: Berichte nach ESRS und VS(ME) sollen idealerweise eine Verbindung zur finanziellen Berichterstattung des Unternehmens herstellen, um die Wechselwirkungen zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzperformance sichtbar zu machen. Zudem beziehen sich die Berichte in beiden Standards stets auf dasselbe Geschäftsjahr, was die Vergleichbarkeit der Berichtsperioden erleichtert.

ESRS und VS(ME) im Vergleich

Kriterium ESRS VS(ME)
Verpflichtung Verpflichtend für Unternehmen, die unter der CSRD berichtspflichtig sind. Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen.
Umfang und Tiefe des Berichtes Breite Themenabdeckung (Klimawandel, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, etc.). Fokus auf spezifische, weniger detaillierte Anforderungen.
Angabepflichten und Datenpunkte 100 Angabepflichten mit >1.000 Datenpunkten. 20 Angabepflichten mit 150–200 Datenpunkten.
Struktur 2 übergreifende Standards (ESRS 1 und 2) mit 10 themenbezogenen Standards. 2 Module (Basis- und Zusatzmodul).
Wesentlichkeitsanalyse Eine umfassende Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist verpflichtend. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse optional. Kennzahlen werden im Basismodul unabhängig von der Wesentlichkeit abgefragt, jedoch hilfreich im Zusatzmodul.
Übergangsplan für den Klimaschutz (Climate Transition Plan) Pflicht bei allen Unternehmen anzugeben, ob sie einen solchen haben und falls ja, was er beinhaltet. Pflicht wie bei ESRS, jedoch nur im Zusatzmodul und für Unternehmen in klimaintensiven Sektoren.
Kosten und Ressourcen Hoher Aufwand erforderlich. Entwickelt für geringeren Aufwand.
Auditierung durch Wirtschaftsprüfer Begrenzte Prüfung (Limited Assurance) erforderlich. Nicht erforderlich.

Warum ESRS für Unternehmen die bessere Wahl sein könnte

Durch das final beschlossene Omnibus-I-Paket (Februar 2026) fallen viele Unternehmen aus der Berichtspflicht der CSRD und müssen daher nicht mehr nach den ESRS berichten. Hinzu kommt: Mit den am 3. Juli 2026 von der EU-Kommission veröffentlichten überarbeiteten ESRS sinkt die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um rund 60 % – die Standards werden also auch inhaltlich schlanker. In manchen Szenarien kann es dennoch strategisch sinnvoll sein, weiterhin nach den ESRS zu berichten, etwa in einem reduzierten Umfang mit „ESRS-Fokus“.

VSME wird ab 2027 durch neuen Standard (VS) abgelöst

Zusätzlich zu berücksichtigen: Der VSME wird ab dem Geschäftsjahr 2027 durch einen neuen freiwilligen Standard (VS) abgelöst, der sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden richtet, die nicht unter die CSRD fallen, also auch an Unternehmen, die durch die gestiegene CSRD-Schwelle neu aus der Berichtspflicht gefallen sind. Der VS baut auf dem VSME auf und wurde am 3. Juli 2026 von der EU-Kommission final veröffentlicht; er soll künftig als Referenz für zulässige Datenanfragen entlang der Lieferkette dienen.

Was der „ESRS-Fokus” bedeutet

Ein Fokus auf die ESRS (also die offiziellen Standards nach der CSRD) wird von vielen Stakeholdern als solide Grundlage geschätzt – vor allem wegen der strukturierten, vergleichbaren Datenlage.

Dennoch kann es vorkommen, dass Stakeholder einzelne Informationen anfragen, die im Rahmen des „ESRS-Fokus” zunächst nicht erfasst wurden. In diesen Fällen bietet der Ansatz Flexibilität: Das Unternehmen kann relevante Datenpunkte gezielt ergänzen und damit gezielt auf Stakeholder-Interessen reagieren.

Ein weiterer Vorteil liegt in der inhaltlichen Steuerbarkeit. Der „ESRS-Fokus” ermöglicht es Unternehmen, eigene Prioritäten zu setzen – dies kann und sollte anhand der Erwartungen ihrer Stakeholder geschehen. Das Ergebnis ist ein Bericht, der systematische Vergleichbarkeit mit unternehmensspezifischen Schwerpunkten vereint. Selbst wenn nicht alle Themen abgedeckt sind, schafft ein ESRS-basierter Zugang deutlich mehr Orientierung, Nachvollziehbarkeit, Aussagekraft und Vergleichbarkeit als eine unsystematische oder gar fehlende Berichterstattung – besonders dann, wenn Stakeholder bewusst Wert auf ESRS-Kompatibilität legen.

Vom VS(ME) zu den ESRS: So gelingt der Übergang

Die Nutzung des „ESRS-Fokus” bietet Unternehmen die Möglichkeit, mit den bereits vorhandenen Daten zu starten und sich auf die Themen zu fokussieren, die sie als besonders relevant empfinden. Anstatt direkt die vollständigen ESRS umzusetzen, kann man sich schrittweise vorarbeiten, eine Angabepflicht nach der anderen. Mit jedem Berichtszyklus lässt sich der Umfang erweitern, indem nach und nach weitere wesentliche Themen ergänzt werden, die sich aus der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) ergeben.

Der Übergang vom VSME zu den ESRS ist grundsätzlich möglich, er erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung und kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Während der VSME inhaltlich an den ESRS orientiert ist, besteht der wesentliche Unterschied darin, dass ein einzelner Datenpunkt im VSME oftmals mehreren detaillierteren Datenpunkten im Rahmen der ESRS entspricht. Für einen erfolgreichen Übergang müssen daher die VSME-Datenpunkte aufgeschlüsselt und weiter differenziert werden, um die spezifischen Anforderungen der ESRS vollständig zu erfüllen. Dies erfordert nicht nur eine tiefgehende Analyse der bestehenden Berichterstattung, sondern auch eine Anpassung der internen Prozesse und Systeme zur Erfassung und Dokumentation der zusätzlichen Informationen.

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