Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die wichtigsten Standards im Überblick
In Europa trägt der produzierende Sektor mit 22% erheblich zu den gesamten Treibhausgas-Emissionen bei. Industrielle Unternehmen müssen sich daher durch ein Dickicht von Gesetzen und Standards navigieren, um geeignete Methoden für die CO₂-Bilanzierung zu etablieren und zu verbessern. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Transparenz schafft und den Unternehmen ermöglicht, ihre Umweltauswirkungen zu messen und zu kommunizieren.
Rahmenwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Entwürfe des International Sustainability Standards Board (ISSB) haben die Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung signifikant weiterentwickelt, und damit Qualität sowie Konsistenz der Berichte verbessert. Dennoch bleibt die Wahl des richtigen Standards eine Herausforderung, da neben der CSRD und ISSB auch andere Richtlinien existieren.
Dieser Artikel bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Standards.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Verbindlich für viele europäische Unternehmen, detaillierte Berichterstattung.
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten und erweitert die vorherige Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD). Durch die im März 2026 in Kraft getretene EU-Omnibus-Richtlinie wurden die Schwellenwerte deutlich angehoben: Berichtspflichtig sind aktuell Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz – damit sinkt die Zahl der betroffenen Unternehmen von ursprünglich geschätzten 50.000 auf rund 5.000. Die CSRD fordert relevante, vergleichbare und zuverlässige Informationen über Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie damit verbundene Risiken und Chancen. Die Umsetzung erfolgt durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.
International Sustainability Standards Board (ISSB)
- Globale Harmonisierung, ergänzend zu IFRS
- Das 2021 gegründete ISSB zielt darauf ab, globale Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu entwickeln und die IFRS (International Financial Reporting Standards) um nicht-finanzielle Angaben zu erweitern. Es arbeitet eng mit der Global Reporting Initiative (GRI) und EFRAG zusammen. 2023 veröffentlichte das ISSB zwei Standards: IFRS S1 für allgemeine Anforderungen und IFRS S2 für klimabezogene Offenlegungen.
Global Reporting Initiative (GRI)
- Globale Harmonisierung, ergänzend zu IFRS
- Die GRI-Standards ermöglichen es Organisationen, über die bedeutendsten Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte, zu berichten. Über 13.000 Organisationen in 90 Ländern nutzen GRI für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
- Deutschlandweit und branchenübergreifend
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen und steht Unternehmen jeder Größe zur Verfügung. Seit 2017 integriert der DNK die Anforderungen der NFRD.
Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
- Klimabezogene Finanzinformationen für Finanzmärkte
- Die 2015 eingeführte TCFD zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die klimabezogenen Geschäftstätigkeiten von Unternehmen zu schaffen. Sie bietet den Finanzmärkten klimabezogene Finanzinformationen, um fundierte Entscheidungen bei der Kapitalallokation zu unterstützen.
Carbon Disclosure Project (CDP)
- Global genutzt, bewertet Umweltverantwortung
- Das CDP ist eine globale gemeinnützige Organisation, die Unternehmen, Investoren, Regionen, Staaten, Städte und Behörden eine Plattform zur Offenlegung ihrer Umweltauswirkungen bietet. Basierend auf den eingereichten Daten bewertet der CDP die Umweltverantwortung der Unternehmen.
Greenhouse Gas Protokoll (GHG-Protokoll)
- Der Goldstandard für CO₂-Bilanzierung
- Das Greenhouse Gas Protokoll ist ein international anerkannter Standard zur Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. Es bietet Unternehmen einen umfassenden Ansatz zur Quantifizierung und zum Management ihrer Emissionen, gegliedert in die Kategorien Scope 1-3.
Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
- Vorgänger zur CSRD
- Die 2014 in die EU eingeführte NFRD verlangt von Unternehmen, zusätzlich zu ihrem jährlichen Managementbericht einen Bericht über ihre ESG-Leistung zu veröffentlichen. Ziel ist es, die nichtfinanzielle Leistung großer Unternehmen zu bewerten und einen verantwortungsvollen Geschäftsansatz zu fördern. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die erste Berichtswelle ist bereits berichtspflichtig; die zweite Welle folgt, nach der Verschiebung durch das Omnibus-Verfahren, ab dem Geschäftsjahr 2027.
Securities and Exchange Commission Rule (US SEC Rule)
- Pflicht für börsennotierte Unternehmen in den USA, standardisierte Klimaberichterstattung
- Die 2024 von der US Securities and Exchange Commission (SEC) verabschiedete Climate-Related Disclosure Rule sollte börsennotierte Unternehmen zu standardisierten Klimaberichten in Jahresberichten und Registrierungserklärungen verpflichten. Vollständig umgesetzt wurde sie jedoch nie: Nach zahlreichen Klagen setzte die SEC das Verfahren zunächst aus und schlug im Juni 2026 die vollständige Rücknahme der Regelung vor (Kommentierungsfrist bis 3. August 2026). Für börsennotierte US-Unternehmen gelten damit weiterhin die bisherigen, prinzipienbasierten Offenlegungspflichten statt einer spezifischen Klimaberichtspflicht.
Berichtsstandards und deren Verbindungen zueinander












































































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