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CSDDD und LkSG im Vergleich - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der EU-Lieferkettengesetze

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Am 24. April 2024 setzte das EU-Parlament mit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einen neuen Standard in der Unternehmensverantwortung. Am 24. Mai stimmte auch der EU-Rat der CSDDD zu. Diese gesetzliche Maßnahme zielt darauf ab, Unternehmen zu einer umfassenden Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten zu verpflichten, insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsstandards. Die CSDDD ist nicht nur ein bedeutender Schritt für die EU, sondern auch ein Wendepunkt im Vergleich zu nationalen Gesetzen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Was ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das deutsche LkSG ist 2023 in Kraft getreten und konzentriert sich darauf, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferketten zu gewährleisten. Es verlangt von deutschen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, Risiken für Mensch und Umwelt zu identifizieren, zu dokumentieren und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Die CSDDD geht noch einen Schritt weiter und erweitert die Verantwortlichkeit auf alle großen Unternehmen innerhalb der EU, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen. Die Richtlinie fordert eine doppelte Wesentlichkeitsprüfung und strengere Rechenschaftspflichten, die auch von den Nicht-EU-Unternehmen erfüllt werden müssen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Ab 2027 müssen betroffene Unternehmen nachweisen, dass sie negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen in ihren Lieferketten verhindern oder abmildern.

Zeitplan für die Umsetzung der CSDDD

  • 2026: Die Richtlinie muss von den Unternehmen in nationales Recht umgesetzt werden.
  • 2027: Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro.
  • 2028: Der Schwellenwert sinkt auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 900 Millionen Euro.
  • 2029: Im letzten Schritt werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Millionen Euro einbezogen.

Vergleich der Sanktionen

Während das LkSG Strafen bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vorsieht, können unter der CSDDD Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 5 % des Nettoumsatzes bestraft werden. Darüber hinaus fordert die CSDDD die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern, die die festgelegten Standards nicht einhalten, was eine härtere Linie als das LkSG darstellt.

LkSG und CSDDD im Vergleich

Die wichtigsten Änderungen durch die CSDDD

Eines der Kernstücke der CSDDD (auch unter CS3D bekannt) ist die Anforderung an Unternehmen, Übergangspläne zu erstellen, die die ambitionierten 1,5-Grad-Ziele des Pariser Abkommens für die Jahre 2030 und 2050 berücksichtigen. Diese Pläne müssen mit einer detaillierten CO₂-Bilanzierung einhergehen, die sich als eine der kostenintensivsten und ressourcenaufwendigsten Anforderungen der Environmental and Social Reporting Standards (ESRS) herausstellt.

Zusätzlich sieht die CSDDD vor, dass Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen beenden müssen, wenn bei ihren Geschäftspartnern schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte festgestellt werden, die nicht verhindert oder behoben werden können. Dies unterstreicht die Verpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung strenger Umweltstandards und Menschenrechte.

Ein weiterer signifikanter Aspekt der CSDDD ist die Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Bei Feststellung von zivilrechtlichen Verstößen haben betroffene Unternehmen nun fünf Jahre Zeit, um Ansprüche Betroffener geltend zu machen, was eine Verschärfung im Vergleich zu bestehenden Regelungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) darstellt.

Empfehlungen für Unternehmen

Um diese neuen Anforderungen zu erfüllen, wird Unternehmen empfohlen, auf Digitalisierung und Automatisierung zu setzen, insbesondere bei der CO₂-Bilanzierung auf Unternehmens- und Produktebene. Dies kann nicht nur Zeit und Ressourcen sparen, sondern bildet auch die Grundlage der Nachhaltigkeitsstrategie und des Übergangsplans.

Darüber hinaus ist es entscheidend, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, die finanzielle, soziale und wirtschaftliche Risiken sowie Auswirkungen eines Unternehmens beleuchtet. Diese Analyse ist sowohl ein zentraler Bestandteil der CSDDD als auch der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Anforderungen Unternehmen ebenfalls meistern müssen, um compliance-konform zu bleiben. Diese Maßnahmen ermöglichen es Unternehmen nicht nur, den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch, proaktiv eine führende Rolle im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung zu übernehmen.


  • "Gemäß dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2024 zur Implementierung der CSRD besteht für berichtspflichtige Unternehmen künftig die Option, ihre Berichterstattungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durch ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erfüllen. Dies würde eine Integration der Berichtsanforderungen ermöglichen und könnte Unternehmen helfen, ihre Compliance-Aufgaben effizienter zu gestalten.”

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