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ESG
Feb 26, 2026
5 min
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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - Das Wichtigste auf einen Blick

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Definition & Hintergrund

Mit der Einführung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) im Jahr 2014 setzte die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) in Unternehmen. Ziel war es, Investoren und weiteren Stakeholdern einen besseren Einblick in nicht-finanzielle Risiken und Auswirkungen unternehmerischer Aktivitäten zu geben.

Um die Ziele des European Green Deals von 2019 zu unterstützen – insbesondere die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 und net-zero in 2050 – wurde der regulatorische Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert. Ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Die CSRD soll bestehende Lücken der NFRD schließen und eine deutlich standardisierte, vergleichbare und überprüfbare Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen.

Was ist die CSRD?

Die CSRD legt fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen berichten müssen und wie diese Informationen strukturiert offengelegt werden sollen. Die Berichterstattung erfolgt auf Basis der European Sustainability Reporting Standards, die im Juli 2023 verabschiedet wurden. Diese Standards definieren einheitliche Anforderungen für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen. Die CSRD verändert  sowohl:

  • den Anwendungsbereich der Berichtspflicht
  • als auch die Tiefe und Standardisierung der Berichterstattung

gegenüber der bisherigen NFRD.

Im Rahmen des EU-Nachhaltigkeits-Omnibus-Verfahrens zur Vereinfachung der ESG-Regulierung in 2025/26 wurden zum einen die Grenzwerte für Unternehmen, die unter die CSRD fallen, auf 1.000 Mitarbeitende und EUR 450 Mio. Umsatz gehoben. Zum anderen wurde die EFRAG von der EU-Kommission beauftragt, die bestehenden ESRS zu überarbeiten und zu vereinfachen.

Am 4. Dezember 2025 hat die EFRAG den neuen Entwurf der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgestellt. Die ursprüngliche Fassung aus dem Jahr 2023 war auf Kritik gestoßen, da sie als zu komplex gilt und Unternehmen mit einem hohen Berichtsaufwand belastete.

Die derzeit rechtsverbindlichen Standards bleiben jedoch weiterhin die ESRS aus dem delegierten Rechtsakt von 2023, bis eine neue Fassung offiziell verabschiedet wird. Dies wird im Sommer 2026 erwartet. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten noch die "alten" ESRS von 2023. Für das Geschäftsjahr 2026 sollen sich Unternehmen die Version der ESRS aussuchen können. Für das Geschäftsjahr 2027 und folgende Jahre sollen dann die neuen vereinfachten ESRS gelten.

Die Einführung der CSRD stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung unternehmerischer Verantwortung und Transparenz in der CO₂-Bilanzierung dar, da sie von wichtigen europäischen Wirtschaftsakteuren und CO₂-Emittenten verlangt, detaillierte und rückverfolgbare Informationen zu Emissionen auf Unternehmensebene bereitzustellen. Darüber hinaus erfordert die CSRD Transparenz in neun anderen Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsbereichen.

Warum wurde die CSRD eingeführt?

Die Bereitstellung nicht-finanzieller Informationen in einer transparenten Form für Investoren und zivilgesellschaftliche Organisationen ist für betroffene Unternehmen von großer Bedeutung. Dabei schlägt die zur CSRD zugehörige EU-Taxonomie eine direkte Brücke zur finanziellen Berichterstattung, indem Umsatz, CapEx und OpEx nach Nachhaltigkeitskriterien bewertet werden. Die Informationen aus CSRD und EU-Taxonomie ermöglichen es den Stakeholdern, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens besser zu verstehen und ihre Investitionsentscheidungen entsprechend auszurichten.Eine verbesserte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen sowie die Verringerung der Belastung für Unternehmen durch die Berichtspflichten  können durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD erreicht werden. Diese Analyse betrachtet sowohl die finanzielle als auch die nicht-finanzielle Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten und ermöglicht es Unternehmen, ihre wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und nicht wesentliche zu streichen. Durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen sicherstellen, dass ihre nicht-finanzielle Berichterstattung relevante und aussagekräftige Informationen liefert, die den Bedürfnissen ihrer Stakeholder gerecht werden.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Durch das EU-Nachhaltigkeits-Omnibus I-Paket wurde der Anwendungsbereich der CSRD deutlich angepasst und vereinfacht.

Direkt betroffen

Nach dem aktuellen Rechtsstand sind Unternehmen berichtspflichtig, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeitende UND
  • Mehr als 450 Mio. € Umsatz

Diese Anpassung reduziert den ursprünglich vorgesehenen Anwendungsbereich der CSRD erheblich.

Zeitliche Einführung der Berichtspflicht

Die Einführung der Berichtspflichten erfolgt gestaffelt. Zusätzlich wurden durch die Stop-the-Clock-Richtlinie bestimmte Fristen um zwei Jahre verschoben.

  • Januar 2024 (Berichte ab 2025 für GJ 2024): Unternehmen, die bereits unter die ursprüngliche erste Welle der CSRD fielen (ehemalige NFRD-Unternehmen). Ab 2027 nur noch für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitern und >EUR 450 Mio. Umsatz.
  • Januar 2027 (Berichte ab 2028 für GJ 2027): Große, private EU-Unternehmen mit
    • 1.000 Mitarbeitende UND
    • €450 Mio. Umsatz
  • Januar 2029 (Berichte ab 2030 für GJ 2029): Nicht-EU-Unternehmen mit
    • €450M Umsatz in der EU UND
    • EU-Tochterunternehmen oder EU-Zweigniederlassung mit > €200 Mio. Umsatz

Durch Omnibus I entfällt die direkte CSRD-Berichtspflicht für viele Unternehmen, insbesondere:

  • börsennotierte KMUs
  • große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und EUR 450 Mio. Umsatz

Indirekt betroffen

Die CSRD setzt einen "schneeballartigen Effekt" in Gang, der bei der Bestimmung des Geltungsbereichs der betroffenen Unternehmen beachtet werden muss. Beispielsweise können Original Equipment Manufacturers (OEMs) direkt dazu verpflichtet sein, Informationen über ihre Emissionen in der Lieferkette darzulegen. Dies kann bedeuten, dass auch Unternehmen, die bisher nicht zur Berichterstattung verpflichtet waren, Nachhaltigkeitsindikatoren wie den Product Carbon Footprint (PCF) oder Angaben zum Energiemix für Ihre Business-Kunden bereitstellen müssen. Diese vernetzte Berichterstattungsstruktur führt dazu, dass Meldepflichten entlang der Lieferkette kaskadierend wirken und letztendlich zu einem umfassenderen Verständnis von CO₂-Emissionen und Nachhaltigkeitsleistung beitragen.

Wie müssen Unternehmen berichten?

Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen als Teil des Lageberichts im Geschäftsbericht veröffentlichen.

Die Berichterstattung erfolgt:

  • nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • in einem standardisierten digitalen Format
  • mit verpflichtender externen Prüfung (Audit) - aktuell mit begrenzter Sicherheit

Ein zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen berichten nur zu Themen, die im Rahmen dieser Analyse als wesentlich identifiziert wurden. Wenn der Klimawandel als wesentliches Thema bewertet wird (was üblich ist), spielen auch Scope-3-Emissionen eine wichtige Rolle in der Berichterstattung. Diese umfassen indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, beispielsweise aus:

  • eingekauften Materialien
  • Geschäftsreisen
  • Logistik
  • Nutzung oder Entsorgung von Produkten.

Folgen bei Verstoß

  1. Sanktionen und Strafen
    Die Festlegung der Sanktionen obliegt den EU-Mitgliedsländern. Deutschland ist aktuell noch in der Erarbeitung des CSRD-Umsetzungsgesetzes. Dieses wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Nach aktuellem Recht können in Deutschland Unternehmen für falsche oder unvollständige Berichte gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 HGB mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bestraft werden. Ebenso können Bußgelder gemäß § 334 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 4 HGB erhoben werden.
  2. Reputationsschäden
    Der Verstoß gegen CSRD kann zu Vertrauensverlust und immensen Rufschäden führen, die langfristige Geschäftsauswirkungen mit sich bringen
  3. Wettbewerbsnachteile
    Unternehmen, die nicht den Nachhaltigkeitsstandards entsprechen, riskieren, Kunden und Investoren zu verlieren. Das kann zu Umsatzeinbußen und einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition führen. Zusätzlich kann eine Nichteinhaltung der CSRD dazu führen, dass ein Unternehmen gemäß § 289 ff. HGB von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen wird.

Wie Sie sich auf die CSRD Anforderungen vorbereiten

Viele mittelständische Industrieunternehmen stehen vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen. Selbst wenn ein Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, können Anforderungen aus Lieferketten, ESG-Ratings, Banken oder von Investoren entstehen. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Datenerhebung und Strukturierung von Nachhaltigkeitsinformationen zu beginnen. Angesichts der Komplexität der Anforderungen kann der Einsatz einer geeigneten Software dabei eine wertvolle Unterstützung bieten.

Wie Tanso unterstützt

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsmanagement strukturiert und zukunftssicher zu gestalten: Von der strategischen Einordnung regulatorischer Anforderungen bis zur operativen Umsetzung. Im Zentrum steht ein integriertes ESG-Datenmanagement, welches Transparenz über Prozesse, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten schafft und als strategischer Vorteil für ESG-Ratings und finanzielle Inzentivierungen von Banken und Versicherungen genutzt werden kann.

Mit der Tanso Software lassen sich CCF, PCF sowie soziale KPIs konsistent erfassen und gezielt an Stakeholder-Anforderungen ausrichten. Im Kontext des Sustainability Omnibus ermöglicht Tanso zudem flexibles Multi-Reporting über verschiedene ESG-Standards hinweg – darunter ESRS, EcoVadis, SAQ 5, GRI, CDP oder VSME.

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