Tabea Hosak
Senior Sustainability Strategy Manager
Artikel zusammenfassen lassen mit …
ChatGPT
Perplexity
Inhaltsverzeichnis
laden...

Für welche Unternehmen ist die Mitarbeiterzahl überhaupt relevant?

Seit Inkrafttreten der Omnibus-I-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2026/470) am 18. März 2026 sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet. Die korrekte Berechnung der Mitarbeiterzahl ist damit ein zentraler erster Schritt, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter die CSRD fällt.

Gibt es eine einheitliche EU-Vorgabe zur Berechnung von Mitarbeitenden?

Nein. Die EU gibt keine einheitliche Berechnungsmethode vor. Stattdessen verweist die Europäische Kommission auf nationales Recht. Dies ist im deutschen Regierungsentwurf zum CSRD-Gesetz vom 03. September 2025 bereits berücksichtigt. Fehlt eine Regelung in der nationalen Gesetzgebung können Unternehmen Artikel 5 der EU-Kommissionsempfehlung 2003/361/EG verwenden.

Was sagt EU-Kommissionsempfehlung 2003/361/EG (Artikel 5)?

​In der Empfehlung der EU-Kommission heißt es: "Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der jährlichen Arbeitseinheiten (JAE bzw. AWU – Annual Work Units) des Unternehmens, d. h. der Zahl der Personen, die in dem betroffenen Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind".

Dabei gilt:

  • Teilzeit- und Saisonkräfte werden anteilig (als Bruchteile einer AWU) gezählt
  • Der Personalbestand umfasst:
    (a) Arbeitnehmende
    (b) Personen, die dem Unternehmen untergeordnet sind und nach nationalem Recht als Arbeitnehmende gelten
    (c) Geschäftsführende GesellschafterInnen
    (d) Regelmäßig im Unternehmen tätige Partner, die finanzielle Vorteile daraus ziehen
  • Nicht einbezogen werden:
    (a) Auszubildende und PraktikantInnen mit Ausbildungsvertrag
    (b) Personen in Mutterschutz oder Elternzeit

Wie wird die Mitarbeiterzahl in Deutschland ermittelt?

Da die  CSRD bislang noch nicht in geltendes deutsches Recht umgesetzt wurde, liegen weiterhin keine finalen, verbindlichen nationalen Vorgaben zur Berechnung der Mitarbeiterzahl im Rahmen der CSRD vor. Der Regierungsentwurf zum CSRD-Gesetz vom 03. September 2025 wurde durch einen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU vom 31. März 2026 ergänzt, der die Vereinfachungen des EU-Omnibus-I-Pakets in das Gesetz integriert. Nach einer Anhörung im Rechtsausschuss am 13. April 2026 steht die finale Verabschiedung im Bundestag weiterhin aus. Bereits im Regierungsentwurf verweist Art. 1 Abs. 6 auf § 267 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 bis 5 HGB. Letztgenannter § 267 Abs. 5 HGB definiert die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer als "den vierten Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten." Nach deutschem Recht wird die Zahl der Mitarbeitenden also als Kopfzahl berechnet und nicht als JAE (englisch: AWUs, siehe auch oben) wie in der Empfehlung der EU-Kommission.

Konkret bedeutet das:

Tanso Empfehlung

Wir empfehlen, in Beachtung des Einklangs mit Ihrer finanziellen Berichterstattung, die Zahl der Arbeitnehmer entsprechend § 267 Abs. 5 HGB als Kopfzahl zu berechnen. Alternativ kann zur aktuellen Zeit grundsätzlich auch die EU-Kommissionsempfehlung, also eine Berechnung der Mitarbeiterzahl als JAE, angewendet werden, da das CSRD-Gesetz in Deutschland bislang noch nicht in Kraft getreten ist. Dennoch ist in Hinsicht auf dessen zukünftige Anwendung bereits eine Berechnung der Arbeitnehmer als Kopfzahl nach § 267 Abs. 5 HGB sinnvoll.

Dunkelgrüner bis schwarzer Verlauf mit körniger Pixelstruktur, rechts heller türkisgrüner Lichtschein

Entdecken Sie Tanso –
‍Ihre Komplett­lösung für Nachhaltigkeit

weißes Logo mit dem Schriftzug tanso auf schwarzem Hintergrund, abgerundete Kleinbuchstaben, modernes Logo.

Tanso ist die ESG- und CO₂-Bilanzierungssoftware, auf die Industrieunternehmen in der DACH-Region vertrauen, um wettbewerbsfähig und compliant zu bleiben.

700+ Industrieunternehmen vertrauen auf Tanso
Bleiben Sie auf dem Laufenden.

ESG- und CO₂-Updates aus der Industriepraxis, direkt in Ihr Postfach.