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CO₂-Bilanzierung: Bedeutung des GHG-Protokolls für die CSRD

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Die Erstellung einer CO₂-Bilanz ist eine Aufgabe die viele Hürden und methodische Fallstricke mit sich bringen kann. In diesem Blog erfahren Sie die wesentlichen Informationen zum GHG-Protokoll, dessen Geltungsbereiche, den Zusammenhang mit der CSRD sowie Handlungsempfehlungen für die Erstellung einer CO₂-Bilanz.

Hintergrund GHG Protokoll

Das GHG-Protokoll stellt ein umfassendes Rahmenwerk zur Messung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen bereit. Es bietet Richtlinien und Standards, die sowohl für Unternehmen als auch für Länder & Städte von Bedeutung sind, um ihre Emissionen effektiv zu erfassen und ihre Klimaschutzziele zu erreichen. Es verfolgt einen umfassenden Ansatz, indem es sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigt, die in drei verschiedene Geltungsbereiche (Scopes) eingeteilt werden.  Innerhalb des GHG-Protokolls gibt es verschiedene Standards, die auf spezifische Bereiche der CO₂-Bilanzierung zugeschnitten sind:

  1. Dazu gehört der Corporate Standard, der sich an Unternehmen wendet und ihnen dabei hilft, ihre eigenen Emissionen (Scope 1-3) zu messen und zu berichten.
  2. Der Value Chain (Scope 3) Standard ermöglicht Unternehmen, Emissionen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen und darüber hinaus schafft der Standard, Orientierung in der Ausrichtung der Reduzierungsbemühungen.
  3. Darüber hinaus bietet das GHG-Protokoll weitere spezialisierte Standards, die auf die vielfältigen Bedürfnisse und Sektoren zugeschnitten sind.

Die Emissionsberechnung für Unternehmen sollte im Idealfall immer nach dem Corporate Standard erfolgen, welcher weltweit als „Goldstandard“ gilt.

Die CSRD verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Treibhausgasemissionen offenlegen und ihre Entwicklung im Zeitverlauf darstellen. Das GHG-Protokoll berücksichtigt alle unter dem Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). Im GHG-Protokoll selber werden diese Gase konsolidiert als CO₂e angegeben.

Geltungsbereiche des GHG-Protokolls

Die Geltungsbereiche des GHG-Protokolls umfassen Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Die Berichterstattung über Emissionen aus Scope 1 und 2 sind im ersten Jahr der CO₂-Bilanzierung nach CSRD obligatorisch, die Scope 3 Emissionen hingegen ab dem zweiten Jahr.

Scope 1 - direkte Emissionen:

  • Definition: Scope 1-Emissionen beziehen sich auf direkte Treibhausgasemissionen, dessen Quellen sich im Besitz oder unter der Kontrolle des eigenen Unternehmens befinden. Scope 1 besteht aus 4 Kategorien, zu denen beispielsweise Emissionen aus Verbrennungsprozessen in eigenen oder kontrollierten Anlagen und Fahrzeugen gehören.
  • Bereiche: Dies schließt unternehmenseigene oder -kontrollierte industrielle Prozesse, Verbrennungen aus Produktionsanlagen, Firmenfahrzeuge und alle anderen direkten Emissionsquellen ein.
  • Einfluss auf Bilanzierung: Diese Emissionen sind in der Regel genauer und einfacher zu berechnen als Scope 2 und 3, da sie direkt aus den Aktivitäten des Unternehmens resultieren. Ihre Berücksichtigung ist entscheidend für eine vollständige und transparente CO₂-Bilanz.
  • Beispiele: Emissionen aus der firmeneigenen Produktion, Abgase von Firmenwägen, Verluste von Kältemittel in Klimaanlagen oder eigene Verbrennungen für die Zentralheizung.

Scope 2 - Indirekte Emissionen durch bezogene Energie:

  • Definition: Der Geltungsbereich Scope 2 setzt sich aus 4 Kategorien zusammen. Dazu gehören indirekte Treibhausgasemissionen, die aus der Erzeugung von eingekauftem Strom, Wärme, Dampf oder Kälte für das Unternehmen resultieren.
  • Bereiche: Dies betrifft insbesondere den Energieverbrauch des Unternehmens, wie Strom, der für den Betrieb von Büros, Fabriken und anderen Einrichtungen gekauft wird.
  • Einfluss auf Bilanzierung: Emissionen in Scope 2 hängen stark vom Energiemix der Energieversorger ab. Sie bieten Möglichkeiten zur Reduzierung durch den Wechsel zu erneuerbaren Energiequellen.
  • Beispiele: Emissionen, die mit dem von einem Energieunternehmen bezogenen Strom zusammenhängen, oder indirekten Emissionen, die mit der Nutzung von Fernwärme, eingekauften Kälte oder Dampf verbunden sind.

Scope 3 - Indirekte Emissionen innerhalb der Wertschöpfungskette:

  • Definition: Der Geltungsbereich Scope 3 setzt sich aus 15 Kategorien zusammen und umfasst alle anderen indirekten Emissionen, die durch die Aktivitäten des Unternehmens verursacht werden. Hierbei kann auch zwischen upstream (vorgelagerte) und downstream (nachgelagerte) Emissionen unterschieden werden. Emissionen aus Scope 3 stellen oft die bedeutendste Quelle von Treibhausgasen dar. Sie sind jedoch auch am schwersten zu messen, da sie außerhalb des direkten Einflussbereichs des Unternehmens liegen und die Datenlage sowie standardisierte Methodik oft fehlt.
  • Bereiche: Dazu gehören Emissionen, die mit der Produktion von gekauften Materialien, dem Transport von Waren, Geschäftsreisen, Pendelverkehr der Mitarbeiter und der Nutzung der verkauften Produkte verbunden sind.
  • Einfluss auf Bilanzierung: Die Emissionen aus Scope 3 sind oft die umfangreichsten und komplexesten, da sie die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette umfassen. Ihre Berechnung und Reduzierung erfordert eine umfassende Analyse und Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern. Der Scope 3 macht in der gesamten CO₂-Bilanzierung für gewöhnlich bis zu 90% aus.
  • Beispiele: Emissionen, die mit der Herstellung von Zuliefermaterialien, Transportdienstleistungen von Drittanbietern oder den durch die Nutzung der verkauften Produkte verursachten Emissionen verbunden sind

Vorteile der Nutzung des GHG Protokolls innerhalb der CSRD

Das Hauptziel des GHG-Protokolls ist die Analyse der Emissionen innerhalb eines Unternehmens, einschließlich der direkt vor Ort entstehenden Emissionen sowie der indirekten Emissionen, die sich aus der Lieferkette ergeben. Zusätzlich strebt das GHG-Protokoll an, einheitliche Richtlinien für Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu schaffen. Dadurch soll sowohl Transparenz als auch Konsistenz bei der Erfassung und Reduzierung von THG-Emissionen gewährleistet werden.

Die CSRD bringt klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS bestehen aus zwei bereichsübergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) und 10 themenübergreifenden Standards, die die ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) abdecken. Im Rahmen der ESRS gilt ESRS 2 stets als obligatorisch.

Die Notwendigkeit weiterer Berichtspflichten wird durch das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestimmt. Für Industrieunternehmen bilden üblicherweise ESRS E1 und ESRS S1 die Grundlage. ESRS E1 ist der Standard mit den meisten Offenlegungsanforderungen und Datenpunkten (220) von allen Standards. Darüber hinaus wurde durch die European Financial Advisory Group (EFRAG) eine aktuelle Version der ESRS nach wiederkehrenden Verwaltungskosten bewertet. Der Standard E1 macht neben den meisten Datenpunkten mit 27.5% auch die höchsten wiederkehrenden Verwaltungskosten aus.



Innerhalb des E1-Standards haben 110 Datenpunkte einen direkten oder indirekten Bezug zu Treibhausgasemissionen und somit auch auf die CO₂-Bilanzierung eines Unternehmens. Ein Unternehmen, das seine Emissionen nach dem Standard des GHG-Protokolls bilanziert, erhebt also bereits wesentliche Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und spart sich zusätzliche Aufwände.

Die ESRS Standards im Überblick


Empfehlungen für Unternehmen

Auseinandersetzung mit der CSRD-Regulierung

  • Grundlagen verstehen: Zuerst ist es wichtig, die Anforderungen der CSRD genau zu kennen. Die Regulierung verlangt eine detaillierte Berichterstattung über Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus bezogener Energie) und Scope 3 (alle anderen indirekten Emissionen)
  • Emissionsquellen identifizieren: Ermitteln Sie, welche Emissionsquellen in Ihrem Unternehmen relevant sind. Das kann von direkten Emissionen aus eigenen Anlagen bis hin zu Emissionen aus der Lieferkette reichen.

Implementierung von Emissionsmanagement-Systemen

  • Systemwahl treffen: Entscheiden Sie sich für ein geeignetes System zur Erfassung und Verwaltung von Emissionsdaten. Dies kann eine spezialisierte Software oder ein maßgeschneidertes System sein.
  • Prozesse etablieren: Entwickeln Sie klare Prozesse zur Datenerhebung und -aktualisierung. Ein effizientes System ist nur so gut, wie die Daten, die es erhält.

Die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Regulatorik berücksichtigen: Ihre Nachhaltigkeitsziele sollten mit den CSRD-Anforderungen in Einklang stehen und in die Unternehmensstrategie integriert werden. Das Jahr 2024 eignet sich hier für viele Unternehmen als Testjahr für die CO₂-Bilanzierung, da hier noch genügend Vorlauf für die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung ist.
  • Berichtsmechanismen entwickeln: Erstellen Sie ein klares System für die regelmäßige Berichterstattung, das sowohl intern als auch gegenüber externen Stakeholdern transparent und verständlich ist.

Proaktive Einhaltung der CSRD-Anforderungen

  • Kontinuierliche Überprüfung: Überwachen und aktualisieren Sie Ihre Praktiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung regelmäßig, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
  • Kommunikation und Transparenz: Seien Sie offen in der Kommunikation über Ihre Fortschritte und Herausforderungen bei der Einhaltung der CSRD.
  • Stetige Verbesserung: Verpflichten Sie sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Nachhaltigkeitspraktiken und tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei.

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