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ESG
Jul 6, 2026
5 min
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VSME-FAQ: Fragen und Antworten zum freiwilligen Berichtsstandard für KMUs

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Mit dem VSME führt die Europäische Kommission einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard ein. Ziel ist es, einen vergleichbaren Rahmen für Unternehmen zu schaffen, die (noch) nicht unter die CSRD fallen – und dennoch mit Anforderungen entlang der Lieferkette konfrontiert sind.

Tanso Nachhaltigkeitsexpertin Tabea Hosak hat in unserem Webinar den VSME erläutert und eingeordnet. Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen rund um den freiwilligen Standard – von der Rolle als value-chain cap bis zur Einschätzung des Startzeitpunkts für Unternehmen.

1. Was ist der VSME und seine Funktion als value-chain cap

Der VSME ist der freiwillige Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMUs (kurz: VSME, englisch: Voluntary Standard for Small- and Medium-sized Enterprises).

Im Kontext der CSRD und speziell durch den Omnibus-Vorschlag der EU erhält der VSME eine neue Funktion: Er soll als sogenannter value-chain cap fungieren. Bedeutet: Informationen, die über den VSME hinausgehen, müssen entlang der Lieferkette grundsätzlich nicht verpflichtend weitergegeben werden.

Die vorgesehene Rolle als value-chain cap bezieht sich auf den gesamten Standard, der aus Basismodul und Umfassendem Modul besteht. Das Basismodul allein ist also nicht ausreichend.

2. Ist es möglich, aus dem Umfassenden Modul des VSME nur Teilbereiche zu berichten?

Ja, Unternehmen können im Umfassenden Modul freiwillig entscheiden, welche Anforderungspflichten sie erfüllen. Sollten einzelne Datenpunkte ausgelassen werden, geht der VSME automatisch davon aus, dass diese nicht auf das Unternehmen zutreffen.

3. Welche Unternehmen sind nach dem Omnibus I zur Berichterstattung verpflichtet?

Mit dem final beschlossenen EU Nachhaltigkeit-Omnibus I gelten neue Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht: Anwendbar sind EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Unternehmen der ersten Welle, die bereits seit dem 1. Januar 2024 berichtspflichtig sind – insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden – berichten weiterhin wie geplant nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Welle 2 ist ab dem Geschäftsjahr 2027 berichtspflichtig.

4. Was versteht man unter VSME+?

Bei dem Ansatz "VSME+" geht es darum, die Datenpunkte des Basis- und Umfassenden Moduls noch um weitere unternehmensspezifische Datenpunkte sinnvoll zu ergänzen. Ziel ist es, weitere Datenpunkte im Unternehmen zu erheben, die bspw. für andere ESG-Standards und Fragebögen wie dem Carbon Disclosure Project (CDP), der Global Reporting Initiative (GRI), der Science Based Targets initiative (SBTi) oder EcoVadis benötigt werden. Hierfür werden über die VSME-Datenpunkte hinaus noch eine Vielzahl zusätzlicher Informationen benötigt.

5. Was bedeutet der Begriff "Konzepte" im Kontext des VSME?

Der Begriff „Konzepte“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Strategien und Richtlinien, die ein Unternehmen im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) verfolgt. Er ist aus dem Englischen "policies" abgeleitet, welche in den deutschen ESRS mit "Konzepte" übersetzt wurde.Im Bereich Umwelt kann ein solches Konzept beispielsweise darin bestehen, bereits in der Fahrzeugentwicklung gezielt auf Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu achten. Ein konkretes Beispiel wäre, eine Recyclingstrategie zu verfolgen.

Davon abzugrenzen sind die thematischen Nachhaltigkeitsaspekte wie Klima, Umweltverschmutzung und Biodiversität.

6. Gibt es bereits Vorgaben zur Berechnung von Kennzahlen wie der Fluktuationsrate?

Ja, die Berechnung der Fluktuationsrate erfolgt gemäß der VSME Guidance §183 wie folgt:

Fluktuationsrate (%) = (Anzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen verlassen haben / durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten im Jahr) × 100

Die Fluktuation bezieht sich auf Arbeitnehmende, die das Unternehmen freiwillig oder aufgrund von Entlassung, Ruhestand oder Versterben verlassen.

7. Muss ein Bericht nach VSME durch einen unabhängigen Dritten verifiziert werden?

Nein, der VSME unterliegt keiner Prüfungspflicht. Eine externe Prüfung kann jedoch als Differenzierungs- und Qualitätsmerkmal sinnvoll sein.

8. Was spricht dafür jetzt mit dem VSME zu starten - auch wenn er nochmal überarbeitet wird?

  1. Der Aufbau von Prozessen zur Datenerhebung, Dokumentation und internen Abstimmung braucht Zeit – unabhängig von kleineren Anpassungen am Standard. Ein früher Start schafft Planungssicherheit und vermeidet Zeitdruck, wenn der neue freiwillige Standard veröffentlicht ist.
  2. Die Grundlogik und Gliederung des VSME sollte beibehalten werden. Anpassungen werden voraussichtlich hauptsächlich inhaltlicher Natur sein und Ergänzungen betreffen, nicht die Systematik.
  3. Der VSME wurde bewusst so gestaltet, dass er viele der Anforderungen größerer Unternehmen abdeckt und ist in seiner jetzigen Form final verabschiedet - gedacht für nicht-kapitalmarktorientierte KMUs bis zu 250 Mitarbeitenden. Wer jetzt mit dem VSME arbeitet, ist gut vorbereitet auf künftige Datenanfragen entlang der Lieferkette – unabhängig vom neuen freiwilligen Standard (VS), der den VSME für den erweiterten Anwendungskreis ablösen soll (auch für kapitalmarktorientierte Unternehmen und bis zu 1.000 Mitarbeitende).

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, mit der Umsetzung zu warten. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es Zeit braucht, interne Prozesse zur Datenerhebung aufzubauen. Deshalb kann es vorteilhaft sein, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.

9. Wird der VSME in seiner jetzigen Form final bleiben oder sind weitere Anpassungen geplant?

Der VSME selbst ist final, wird jedoch ab dem Geschäftsjahr 2027 durch einen neuen freiwilligen Standard (VS) abgelöst, der auf dem VSME aufbaut, sich aber an den durch Omnibus I erweiterten Anwendungskreis richtet (Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitende, die nicht unter die CSRD fallen – inklusive kapitalmarktorientierter Unternehmen). Ziel ist es, dass der VS als Referenz für zulässige Informationsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette dient.

Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 einen Entwurf des VS veröffentlicht, die finale Fassung folgte am 3. Juli 2026 zusammen mit den überarbeiteten ESRS. Rat und Parlament haben nun zwei Monate Zeit für ein mögliches Veto; die endgültige Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird für September 2026 erwartet.

10. Inwiefern stimmt der VSME mit den GRI-Standards überein?

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist deutlich umfassender als der VSME und vom Umfang eher vergleichbar mit den ESRS. Der VSME kann eine inhaltliche Basis für die GRI bilden, deckt diese jedoch nicht vollständig ab. Er wurde als freiwilliger Standard entwickelt und kann auch von Unternehmen genutzt werden, die nicht nach GRI berichten müssen oder wollen.

11. Welche Vorteile bringt ESRS statt VSME?

Ein Fokus auf die ESRS (also die offiziellen Standards nach der CSRD) wird von vielen Stakeholdern als solide Grundlage geschätzt – vor allem wegen der strukturierten, vergleichbaren Datenlage.

Dennoch kann es vorkommen, dass Stakeholder einzelne Informationen anfragen, die im Rahmen des “ESRS Fokus” zunächst nicht erfasst wurden. In diesen Fällen bietet der Ansatz Flexibilität: Das Unternehmen kann relevante Datenpunkte gezielt ergänzen und damit gezielt auf Stakeholder-Interessen reagieren.

Ein weiterer Vorteil liegt in der inhaltlichen Steuerbarkeit. Der “ESRS Fokus” ermöglicht es Unternehmen, eigene Prioritäten zu setzen – dies kann und sollte anhand der Erwartungen ihrer Stakeholder geschehen. Das Ergebnis ist ein Bericht, der systematische Vergleichbarkeit mit unternehmensspezifischen Schwerpunkten vereint. Selbst wenn nicht alle Themen abgedeckt sind, schafft ein ESRS-basierter Zugang deutlich mehr Orientierung, Nachvollziehbarkeit, Aussagekraft und Vergleichbarkeit als eine unsystematische oder gar fehlende Berichterstattung – besonders dann, wenn Stakeholder bewusst Wert auf ESRS-Kompatibilität legen.

12. Lohnt sich der VSME?

Ja, wer jetzt mit dem VSME startet, schafft nicht nur Transparenz, sondern zeigt auch: Wir nehmen Nachhaltigkeit ernst – und sind vorbereitet auf kommende Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette.

Der VSME ist kompakt, flexibel und anschlussfähig – und genau deshalb ein sinnvoller Schritt für KMUs und Mittelständler.

Wie Tanso Unternehmen unterstützt

Tanso passt sich den regulatorischen Entwicklungen rund um CSRD, ESRS und EU-Taxonomie kontinuierlich an – schnell, flexibel und vorausschauend.

Unternehmen können mit Tanso sowohl nach VSME als auch nach CSRD berichten. Grundlagen wie das Tagging von Datenpunkten zur Anbindung an Standards wie GRI wurden frühzeitig geschaffen und werden nun gezielt weiterentwickelt.

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