PPWR-Umsetzung in der EU: Der Status in allen 27 Mitgliedstaaten
Als die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) am 12. August 2026 EU-weit anwendbar wurde, hatten genau zwei der 27 Mitgliedstaaten ihre nationale Gesetzgebung vollständig darauf abgestimmt: Deutschland und Ungarn. Der Rest der EU befindet sich irgendwo zwischen Entwurf, Konsultation und kompletter Funkstille. Für Hersteller, Importeure und Vertreiber, die in mehreren europäischen Ländern Verpackungen in Verkehr bringen, ist das mehr als eine juristische Randnotiz. Es bedeutet 27 unterschiedliche Register, Fristen und Zuständigkeiten, die sich parallel weiterentwickeln, während die PPWR selbst längst gilt.
Dieser Artikel ordnet den nationalen Umsetzungsstand aller 27 EU-Mitgliedstaaten ein: welches Land welches Gesetz hat oder plant, wo es im Verfahren steht, und was das für Ihre Registrierungs-, EPR- und Bevollmächtigten-Pflichten konkret bedeutet.
Die PPWR ist eine EU-Verordnung, trotzdem zählt die nationale Umsetzung
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Anders als eine Richtlinie muss eine EU-Verordnung nicht in nationales Recht übertragen werden. Genau deshalb sprechen wir hier bewusst von nationaler Durchführung statt Umsetzung: Die materiellen Pflichten (Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Kennzeichnung, die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen) gelten unabhängig davon, ob ein Mitgliedstaat bereits ein eigenes Gesetz erlassen hat.
Was die Mitgliedstaaten trotzdem regeln müssen: zuständige Behörden und Marktüberwachung benennen, die bestehenden Produzentenregister und Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) an die PPWR anpassen, Sanktionen bis spätestens 12. Februar 2027 festlegen und die alten nationalen Gesetze aufheben oder ersetzen, die noch auf der abgelösten Richtlinie 94/62/EG beruhen. Genau diese nationale Schicht bildet die folgende Länderübersicht ab. Was die PPWR grundsätzlich regelt und für wen sie gilt, haben wir in PPWR erklärt: EU-Verpackungsverordnung, Fristen & Pflichten für Unternehmen im Detail beschrieben.
PPWR-Umsetzung im Überblick: Der Status aller 27 EU-Mitgliedstaaten
Die folgende Tabelle zeigt den Stand vom 26. August 2026, sortiert vom weitesten bis zum frühesten Umsetzungsschritt.
Das Gesamtbild: Nur Deutschland und Ungarn waren zum Anwendungsbeginn vollständig durch. Rund ein Drittel der Mitgliedstaaten hat einen Entwurf oder Gesetzesvorschlag in Arbeit. Der Rest verlässt sich vorerst auf die unmittelbare Geltung der Verordnung und die alten nationalen Verpackungsgesetze, mit dem 12. Februar 2027 als nächstem Stichtag, denn bis dahin müssen alle Mitgliedstaaten ihre Sanktionsregeln festgelegt haben.
Fünf Umsetzungs-Cluster: Wo die einzelnen Länder stehen
Vollständig umgesetzt. Deutschland hat mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) die Vorreiterrolle übernommen: Bundestag am 11. Juni 2026, Bundesrat am 10. Juli 2026, Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 12. August 2026 (BMUKN-Gesetzesseite). Das LUCID-Register bleibt bestehen, Bußgelder von bis zu 200.000 € sind möglich. Ungarn hat den gleichen Zielpunkt über eine gestaffelte Verordnungsänderung erreicht (Regierungsverordnung 412/2025), mit MOHU weiterhin als EPR-Konzessionsinhaber.
Fortgeschritten, aber noch nicht final. Italien hat mit dem Europäischen Delegationsgesetz 2025 (L. 36/2026) die Ermächtigung für Durchführungsdekrete bis Ende 2026 geschaffen und bereits ein erstes Dekret zu kompostierbaren Verpackungen erlassen (Gazzetta Ufficiale). Frankreich hat mit dem Décret 2025-1081 die EPR für gewerbliche Verpackungen geregelt, während die eigentliche Gesetzesanpassung als Artikel 48 im DDADUE-Sammelgesetz durch die Assemblée nationale muss (Sénat-Dossier). Schweden setzt bewusst auf eine gestufte Verordnungsanpassung bis 2027 statt eines neuen Gesetzes, koordiniert durch Naturvårdsverket. Belgien regelt die EPR über ein interregionales Kooperationsabkommen (seit 9. Februar 2026 in Kraft), die eigentliche verpackungsspezifische Anpassung war Ende August 2026 noch nicht final verabschiedet. Finnland, Luxemburg und Litauen haben ihre Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren, mit Zieldatum 12. August 2026, das in keinem der drei Fälle final bestätigt war.
Entwurf liegt vor, Verfahren läuft. Dänemark, Slowenien, Estland, Polen, Bulgarien, Tschechien und Spanien haben allesamt einen Referentenentwurf oder ein Konsultationsdokument veröffentlicht, stehen aber noch vor der parlamentarischen Verabschiedung. Besonders sichtbar: Polens neues Verpackungsgesetz (UC100) läuft seit August 2025 durch die Regierungslegislative, aber der Termin im Sejm steht noch aus, das bisherige Gesetz von 2013 soll erst 2029 aufgehoben werden. Sloweniens Entwurf zur EPR- und PPWR-Verordnung ist bis zum 29. August 2026 in Konsultation, danach folgt die Verabschiedung.
Parlamentarisch ins Stocken geraten. Rumänien ist ein Sonderfall: Es gibt keinen Regierungsentwurf, aber einen parlamentarischen EPR-Gesetzentwurf (L26/2026), den der Senat am 30. März 2026 abgelehnt hat und der nun in der Abgeordnetenkammer liegt. Bis zu einer Lösung bleibt das bestehende Gesetz 249/2015 der einzige nationale Rahmen.
Noch ohne veröffentlichten Entwurf. Österreich, die Niederlande, die Slowakei, Lettland, Irland, Kroatien, Portugal, Griechenland, Malta und Zypern hatten bis Ende August 2026 keinen öffentlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Das reicht von aktiver Vorbereitung (Österreichs Ministerium hat immerhin ein Merkblatt herausgegeben, das die Fortgeltung bestehender Regeln erläutert) bis zu keinerlei sichtbarer Aktivität (Zypern, Malta). Irland nimmt eine Zwischenposition ein: Mit S.I. No. 541/2025 wurden die zuständigen Behörden benannt, eine umfassendere Anpassung von Register und Bevollmächtigten-Regeln steht aber noch aus.
Was Hersteller jetzt tun müssen, unabhängig vom nationalen Gesetzesstand
Der wichtigste Punkt für die Praxis: Ihre Pflichten als Hersteller im Sinne der PPWR hängen nicht davon ab, ob Ihr Zielland schon ein eigenes Gesetz hat. Vier Bereiche sind in jedem Fall relevant, häufig aber je Land unterschiedlich organisiert.
Erstens die Registrierung im nationalen Produzentenregister. Diese Systeme existieren in den meisten Ländern bereits aus der Zeit vor der PPWR und werden nun schrittweise angepasst: LUCID in Deutschland, MOHU in Ungarn, CONAI in Italien, Verpact in den Niederlanden, Repak in Irland, ISOH in der Slowakei. Wer in einem dieser Länder Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, kommt an der Registrierung nicht vorbei, ganz gleich, ob das nationale Gesetz die PPWR schon vollständig abbildet.
Zweitens die EPR-Gebühren. Auch hier gilt: Bestehende Systeme laufen weiter, werden aber zunehmend nach der ökologischen Modulation der PPWR gestaffelt, etwa nach Recyclingfähigkeit. Wie das im Lucid-Register konkret aussieht, erklären wir in EPR unter der PPWR: Erweiterte Herstellerverantwortung, modulierte Gebühren und Registrierung.
Drittens der Bevollmächtigte. Hersteller ohne Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat müssen laut Artikel 45 PPWR einen Bevollmächtigten in dem Land benennen, in dem sie Verpackungen in Verkehr bringen. Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Omnibus-Pakets vorgeschlagen, diese Pflicht zeitweise auszusetzen (COM(2025)982), ein finaler Beschluss dazu stand Ende August 2026 noch aus. Bis dahin gilt die Pflicht unverändert, und in Ländern wie Irland fehlt sogar noch die nationale Rechtsgrundlage, um sie praktisch umzusetzen, was die Rechtsunsicherheit für Hersteller zusätzlich erhöht.
Viertens die Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Kennzeichnung. Diese Pflichten ergeben sich unmittelbar aus der PPWR selbst und sind seit dem 12. August 2026 EU-weit einheitlich, unabhängig von jedem nationalen Gesetz. Was Sie konkret vorlegen müssen, haben wir in PPWR-Konformitätserklärung (DoC): Was Unternehmen seit August 2026 vorlegen müssen zusammengefasst. Wer sich unsicher ist, welche Rolle (Hersteller, Importeur, Lieferant oder Vertreiber) für die jeweilige Pflicht ausschlaggebend ist, findet die Abgrenzung in PPWR-Rollen verstehen: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant und Vertreiber.
Der nächste Stichtag: 12. Februar 2027
Auch Länder, die aktuell noch keinen Entwurf vorgelegt haben, stehen unter Zeitdruck. Bis zum 12. Februar 2027 müssen alle 27 Mitgliedstaaten ihre nationalen Sanktionsregeln für Verstöße gegen die PPWR festgelegt haben. Für Hersteller heißt das: Die Lücke zwischen EU-Verordnung und nationalem Vollzug schließt sich in den kommenden Monaten in fast jedem Land gleichzeitig, und mit ihr die Zeit, in der Unklarheit noch als Entschuldigung taugt. Die vollständige Fristen-Landkarte von 2026 bis 2040 haben wir in PPWR-Fristen 2026-2040: Vollständige Compliance-Timeline für Unternehmen chronologisch aufgeschlüsselt.
Warum 27 unterschiedliche Register für Hersteller zum Risiko werden
Für ein Unternehmen mit Standorten oder Vertrieb in nur einem Land ist diese Gemengelage überschaubar. Für Industrieunternehmen, die Verpackungen in zehn oder mehr EU-Ländern in Verkehr bringen, addieren sich 27 potenziell unterschiedliche Register, Meldefristen, Gebührenmodelle und Zuständigkeiten zu einem beträchtlichen Compliance-Aufwand. Genau dort, wo sich nationale Regeln ändern, wie aktuell in Polen, Frankreich oder Belgien, wächst das Risiko, eine Fristverlängerung oder eine neue Registrierungspflicht schlicht zu verpassen.
Stand und Methodik: Der Länderstatus in diesem Artikel beruht auf einer Recherche vom 26. August 2026 in offiziellen Ministeriums-, Parlaments- und Konsultationsquellen jedes Mitgliedstaats, ergänzt um die PPWR-Länderübersicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und Kanzleiquellen wie Taylor Wessing zur Corroboration. Da sich mehrere Verfahren (unter anderem in Frankreich, Belgien, Polen und Bulgarien) im September 2026 in der entscheidenden Phase befinden, kann sich der Status einzelner Länder kurzfristig ändern.





















































































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