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CBAM
Feb 13, 2026
5 min
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CBAM FAQ: Fragen und Antworten zur CBAM-Verordnung ab 2026

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Ab dem 01.01.2026 ist die CBAM-Verordnung (EU 2023/956) in die Regelphase eingetreten. Betroffen sind die Warengruppen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Für Zement, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Düngemittel gilt eine jährliche Mengenschwelle von 50 Tonnen – wird diese überschritten, ist eine Zulassung als CBAM-Anmelder erforderlich. Strom und Wasserstoff unterliegen dem CBAM unabhängig von der importierten Menge.
Die 50-Tonnen-Grenze bezieht sich dabei auf die Gesamtmenge aller CBAM-relevanten Waren pro Importeur und Kalenderjahr. Überschreitet die aggregierte Jahresmenge 50 Tonnen, greift die CBAM-Pflicht. Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf die zentralen Fragen zur CBAM-Verordnung ab 2026.

Für welche Waren und Mengen gilt die CBAM-Verordnung?

Die CBAM-Verordnung gilt für die Warentarifcodes (KN-Codes), die zwei Ziffern zum HS-Code hinzufügt und als Warennummer für Exporte außerhalb der EU verwendet wird. Die aktuell betroffenen Produktgruppen sind Stahl & Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Alle Waren, für die die eingebetteten Emissionen gemeldet werden müssen, sind im Anhang der CBAM-Verordnung aufgeführt. Diese werden als "CBAM-Waren" bezeichnet.

Wenn Sie insgesamt mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren im Kalenderjahr in die EU importieren, sind sie CBAM-pflichtig. Dabei ist gilt die Gesamtjahresmenge aller CBAM-Waren, die Sie importieren, selbst wenn Sie mit einer einzelnen Ware unter der 50-Tonnen-Grenze liegen. Für Strom und Wasserstoff gilt die 50 Tonnen Grenze nicht: wenn Sie eine dieser beiden Waren importieren, sind Sie immer CBAM-pflichtig.

Was ändert sich mit Start der CBAM-Regelphase in 2026?

Die wichtigsten Änderungen ab 01. Januar 2026 sind der Start der jährlichen Berichterstattung und die Verpflichtung zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten. CBAM-Zertifikate können ab Anfang 2027 erworben werden und müssen für das Jahr 2026 rückwirkend gekauft werden. Die erste CBAM-Erklärung für das Jahr 2026 ist am 30.09.2027 fällig.

Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Status als zugelassener CBAM-Anmelder erlangen, um über 50 Tonnen pro Jahr an CBAM-Waren oder Wasserstoff oder Strom in die EU einführen zu dürfen.

Welche Berichtspflichten gibt es? Wann muss ich einen Bericht einreichen?

Während der Übergangszeit (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) mussten Sie vierteljährlich einen CBAM-Bericht einreichen. Mit dem Beginn der CBAM-Regelphase am 01. Januar 2026 müssen sie jährlich einen CBAM-Bericht einreichen, immer bis Ende September des nächsten Jahres für das Vorjahr. Das heißt, dass der Bericht für 2026 am 30.09.2027 fällig ist. Dieser Bericht muss Informationen über die CBAM-Waren, die Sie im vorangegangenen Jahr eingeführt haben, deren Emissionen, und die Gesamtzahl an CBAM-Zertifikaten, die Sie erworben haben, enthalten.

Wie kann ich meine CBAM Zertifikatskosten berechnen?

Die CBAM Zertifikatskosten sind abhängig von der Anzahl der Zertifikate, die Sie erwerben müssen, und dem CBAM Zertifikatspreis. Im Jahr 2026 wird der CBAM Zertifikatspreis quartärlich festgesetzt, ab dem Jahr 2027 wöchentlich, immer anhand des Durchschnittspreises eines europäischen Emissionshandelszertifikats (EU ETS).

Die Anzahl der Zertifikate lassen sich anhand folgender Formel berechnen:

(Berichtete Emissionen − (CBAM-Benchmark × CBAM-Faktor) −
Bereits im Ausland entrichteter CO₂-Preis) × Warenmenge =
Anzahl CBAM-Zertifikate

Was sind die CBAM-Standardwerte und wie funktionieren sie?

Die Standardwerte für CBAM-Waren sind Werte, die für die Berichterstattung über emittierte Emissionen verwendet werden können, wenn verifizierte Echtdaten nicht verfügbar sind. Die neuen Standardwerte für die Regelphase vom 16. Dezember 2025 sind pro KN-Code und Land verfügbar, mit der Option “Other Countries and Territories” falls für ein bestimmtes Land oder einen bestimmten KN-Code keine Standardwerte hinterlegt sind.

Was sind CBAM-Benchmarks und der CBAM-Faktor?

Der CBAM-Benchmark ist ein Referenzwert über die Menge an CO2-Emissionen, die bei der Herstellung einer CBAM-Ware (KN-Code) in der EU entstehen würden. Er wird mit dem CBAM-Faktor multipliziert und reduziert so die berichteten Emissionen und Anzahl an CBAM-Zertifikaten, die Sie jährlich erwerben müssen. Da der CBAM-Faktor jedoch jedes Jahr sinkt bis er 2034 auf 0% geht, werden Ihre Emissionskosten steigen und im Jahr 2034 100% Ihrer Emissionen kostenpflichtig sein.

Was sind direkte und indirekte Emissionen?

Direkte Emissionen umfassen die Emissionen, die bei der Herstellung von CBAM-Waren entstehen, einschließlich der Emissionen aus der Erzeugung von Wärme und Kälte, unabhängig vom Ort der Produktion dieser Energie. Das heißt, wenn die Produktion von Wärme- und Kälteerzeugung außerhalb der Anlagen stattfindet, werden die daraus resultierenden Emissionen als direkte Emissionen gezählt.

Indirekte Emissionen umfassen die Produktion von Strom, der bei der Herstellung von CBAM-Waren verbraucht wird.

In der Regelphase müssen Importeure von Stahl & Eisen, Aluminium, Wasserstoff und Strom nur direkte Emissionen berücksichtigen. Importeure von Zement und Düngemitteln müssen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigen.

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