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ESG
Dec 19, 2025
5 min
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EU-Nachhaltigkeitsregulierung 2025 im Rückblick: Was sich geändert hat und was für 2026 zählt

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

2025 neigt sich dem Ende zu – und nur wenige Jahre waren für Nachhaltigkeitsteams in Europa so transformativ. Was als politischer Vorstoß zur Vereinfachung begann, entwickelte sich zu einer grundlegenden Neuausrichtung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung.

Von der Omnibus-Reform über die Vereinfachung der ESRS bis hin zur Durchsetzung von CBAM und den Verzögerungen bei der EUDR: Dieser Artikel fasst zusammen, was 2025 entscheidend war – und worauf sich Unternehmen 2026 vorbereiten sollten.

Der EU-Omnibus: Ein Jahr politischer Neuausrichtung

Der EU-Nachhaltigkeits-Omnibus dominierte 2025 die regulatorische Agenda. Ursprünglich als Vereinfachungsinitiative angekündigt, entwickelte er sich zu einem ganzjährigen Gesetzgebungsprozess, der Umfang und Anspruch der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu definierte.

Februar 2025: Vorschlag der Kommission

Im Februar stellte die Europäische Kommission offiziell Omnibus I vor, der CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD und CBAM umfasst. Die Stoßrichtung war klar: mehr Wettbewerbsfähigkeit durch weniger berichtspflichtige Unternehmen, weniger Datenpunkte und geringere regulatorische Überschneidungen.

Für die CSRD schlug die Kommission vor:

  • eine Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder
  • 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme
  • eine Verschiebung der erstmaligen Berichterstattung für Wave-2-Unternehmen auf das Geschäftsjahr 2027

Juni 2025: Erste politische Einigung

Im Juni einigte sich der Rat der EU auf seine Position und schärfte den Anwendungsbereich weiter, indem er die Umsatzschwelle auf 450 Mio. € anhob – bei gleichbleibendem Kriterium von 1.000 Mitarbeitenden.

Oktober - November 2025: Parlamentarische Differenzen

Im Herbst spitzte sich die politische Debatte zu:

  • Im Oktober scheiterte ein vom JURI-Ausschuss erarbeiteter Kompromissvorschlag knapp im Parlament.
  • Im November unterstützte eine Mitte-Rechts-Mehrheit eine noch stärkere Einschränkung des Anwendungsbereichs und begrenzte CSRD- und EU-Taxonomie-Pflichten vorübergehend auf Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz.

Dezember 2025: Vorläufige Einigung

Im Dezember erzielten Parlament und Rat eine vorläufige Einigung, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert:

  • CSRD und EU-Taxonomie gelten nur noch für Unternehmen mit
  • mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz
  • Rund 90 % der ursprünglich erfassten Unternehmen fallen aus der direkten Berichtspflicht
  • Die Mitgliedstaaten haben 12 Monate für die nationale Umsetzung

CBAM: Von der Lernphase zur Durchsetzung

Während der Anwendungsbereich der CSRD deutlich reduziert wurde, ging CBAM konsequent in Richtung Umsetzung.

Februar 2025: Omnibus-Vorschlag

Im Rahmen von Omnibus I schlug die Kommission vor, CBAM-Pflichten auf Importeure zu beschränken, die mehr als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren pro Jahr einführen – bei gleichzeitiger Abdeckung von 99 % der eingebetteten Emissionen. Im Juni folgte eine vorläufige politische Einigung.

Oktober 2025: Verabschiedung der Vereinfachungen

Die CBAM-Vereinfachungsänderungen wurden in geltendes Recht überführt:

  • Das definitive CBAM-Regime startet 2026
  • CBAM-Zertifikate für Importe des Jahres 2026 können ab Februar 2027 erworben werden
  • Datenqualität und Lieferanteneinbindung bleiben die zentralen operativen Herausforderungen

Dezember 2025: Ankündigung einer Ausweitung

Im Dezember kündigte die Kommission an:

  • CBAM auf 180 zusätzliche CN-Codes für nachgelagerte Produkte (z. B. Waschmaschinen, Motoren) auszuweiten
  • Maßnahmen gegen Umgehungstatbestände zu verstärken

Diese Ausweitung könnte 7.500 weitere Unternehmen in den CBAM-Anwendungsbereich bringen und deutet auf eine weitere regulatorische Verschärfung hin.

ESRS: Weniger Datenpunkte, klarerer Fokus

Parallel zum Omnibus schritt die Vereinfachung der ESRS im Laufe des Jahres 2025 kontinuierlich voran.

März 2025: Vereinfachungsmandat

Die Kommission beauftragte EFRAG formell mit der Überarbeitung der ESRS mit dem Ziel, diese:

  • einfacher anwendbar
  • leichter prüfbar
  • besser an die neue politische Ausrichtung angepasst zu gestalten

Mitte 2025: Gestaltungsprinzipien

Zur Jahresmitte kristallisierten sich klare Leitlinien heraus:

  • deutlich weniger verpflichtende Datenpunkte
  • stärkerer Fokus auf quantitative Angaben
  • klarere Anwendung der doppelten Wesentlichkeit
  • Streichung freiwilliger Angaben

Dezember 2025: Veröffentlichung des überarbeiteten Entwurfs

Im Dezember veröffentlichte EFRAG einen überarbeiteten ESRS-Entwurf mit:

  • rund 60 % weniger verpflichtenden Datenpunkten
  • einer klareren und strukturierteren Architektur

Die Anwendung wird ab dem Berichtsjahr 2027 erwartet, vorbehaltlich der formalen Verabschiedung, die derzeit für Juni 2026 vorgesehen ist.

EUDR: Verschoben, aber nicht abgeschwächt

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) rückte gegen Jahresende erneut in den Fokus.

Oktober 2025: Vorschlag der Kommission

Aufgrund eines noch nicht einsatzbereiten IT-Systems schlug die Kommission vor:

  • das Inkrafttreten zu verschieben
  • eine sechsmonatige Übergangsfrist einzuführen
  • Anforderungen für KMU und nachgelagerte Marktteilnehmer zu vereinfachen

November 2025: Fast-Track-Verhandlungen

Parlament und Rat erkannten den Bedarf an weitergehenden Entlastungen an und einigten sich darauf:

  • die Anwendung der EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben
  • Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler zu erleichtern

Dezember 2025: Verabschiedung

Die geänderte EUDR wird 2025 formell verabschiedet:

  • Anwendungsdatum verschoben auf den 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen
  • Übergangserleichterungen für Kleinst- und Kleinbetriebe im Primärsektor mit Anwendung ab 30. Juni 2026
  • Eine „Simplification Review“ soll den administrativen Aufwand, insbesondere für kleine Marktteilnehmer, bewerten
  • Zentrale Sorgfalts- und Rückverfolgbarkeitspflichten bleiben für Betreiber unverändert, während nachgelagerte Akteure von Erleichterungen profitieren

Was Unternehmen für 2026 mitnehmen sollten

Trotz Vereinfachungen und reduzierter Anwendungsbereiche bleiben die Grundlagen unverändert.

Unternehmen sollten sich weiterhin fokussieren auf:

  1. Den Aufbau einer belastbaren ESG-Datenbasis:
  2. einschließlich CCF, PCF, Lieferantendaten und Governance-Strukturen
  3. Die Gestaltung skalierbarer, ROI-getriebener Prozesse:
  4. statt einmaliger Compliance-Projekte
  5. Die Priorisierung prüfbarer, quantitativer Angaben:
  6. mit einer praxisnahen, entscheidungsorientierten Anwendung der doppelten Wesentlichkeit

Fazit: 2025 ging es um Geschwindigkeit des Wandels – nicht nur um Regulierung

2025 war nicht nur entscheidend dafür, wo die EU-Nachhaltigkeitsregulierung gelandet ist, sondern vor allem dafür, wie schnell sich Prioritäten verschieben können. Unternehmen, die dieses Jahr genutzt haben, um skalierbare und prüfbare ESG-Datenstrukturen aufzubauen, starten mit einem klaren Vorteil in das Jahr 2026 – unabhängig davon, ob sie formal weiterhin im Anwendungsbereich liegen oder nicht.

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