Green Claims Richtlinie: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive (GCD), oder auf Deutsch „Green Claims Richtlinie“, wurde im März 2023 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Ihr Ziel: dem zunehmenden Greenwashing ein Ende setzen.
Was ist Greenwashing?
Bei Greenwashing handelt es sich um das Verbreiten vager oder übertriebener Aussagen über Umweltvorteile von Produkten oder Dienstleistungen – oft ohne belastbare Grundlage. Das untergräbt Vertrauen und schadet echten Nachhaltigkeitsbemühungen.
Was ändert sich?
Die GCD verlangt, dass Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ künftig wissenschaftlich fundiert und unabhängig geprüft werden. Die Umsetzung in nationales Recht soll spätestens 2027 erfolgen.
Ziele der Green Claims Directive
- Greenwashing verhindern: Umweltbezogene Aussagen müssen wissenschaftlich belegt werden. Begriffe wie „recycelbar“ dürfen nur verwendet werden, wenn dies unter realen Bedingungen belegbar ist
- EU-weite Harmonisierung: Verbraucher:innen sollen über Landesgrenzen Produkte und Dienstleistungen hinweg vergleichen können – einheitliche Standards sind dafür essenziell.
- Verbrauchervertrauen und Nachhaltigkeit fördern: Verlässliche Informationen stärken nachhaltiges Kaufverhalten und positionieren Nachhaltigkeit als echten Wettbewerbsfaktor.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind und freiwillige Umweltaussagen tätigen – darunter:
- Produktverpackungen, Werbung, Webseiten, Labels
- Schriftliche und mündliche Aussagen
- Allgemeine Begriffe („CO₂-neutral“) oder Umweltlabel
Auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen - je nach Ausgestaltung der Green Claims Directive eventuell mit vereinfachten Vorgaben. Die Richtlinie soll insbesondere die Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen im B2C Bereich betreffen. Darüber hinaus werden Umweltlabel künftig EU-weit anerkannt sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nationale Siegel wie der Blaue Engel künftig an Relevanz verlieren können.
Anforderungen an Unternehmen
1. Wissenschaftliche Belege (Substantiierung)
- Product Carbon Footprints (PCF) oder Lebenszyklusanalysen (LCA) müssen ökologische Auswirkungen über den Produktlebenszyklus hinweg abbilden.
- Aussagen müssen relevant sein – „nachhaltig“ darf nicht nur auf recyclebare Verpackung gestützt sein.
2. Unabhängige Prüfung
- Aussagen dürfen nur nach Prüfung durch eine akkreditierte Drittstelle veröffentlicht werden.
- Ergebnis: ein Konformitätszertifikat, das die rechtliche Absicherung bietet.
- Auch Label brauchen eine EU-weite Zulassung.
3. Präzise Kommunikation
- Keine pauschalen Aussagen ohne Kontext
- Ggf. Hinweise auf Einschränkungen (z. B. „nur industriell kompostierbar“)
- Offenlegung der Methodik
Durchsetzung & Sanktionen
Zuständig sind die Behörden der Mitgliedstaaten. Bei Verstößen drohen:
- Geldstrafen (abhängig vom Vorteil bzw. Unternehmensgröße)
- Vermarktungsverbote
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
- Reputationsschäden (öffentliche Bekanntmachung)
- Sammelklagen (z. B. durch NGOs oder Verbraucher:innen)
Die Art und Höhe wird sich nach Schwere und Vorsatz des Verstoßes sowie dem wirtschaftlichen Vorteil richten – die Details werden die Mitgliedstaaten der EU festlegen. Zusätzlich besteht Reputationsgefahr, da öffentliche Meldungen durch Verbraucher:innen, Organisationen und Unternehmen regelmäßig mediale Aufmerksamkeit erzeugen.
Zeitplan und Gesetzgebungsverfahren
- März 2023: Vorschlag durch die EU-Kommission
- März 2024: Erste Lesung im Europäischen Parlament
- Juni 2024: Allgemeiner Ansatz des Rates
- Januar 2025: Start der Trilog-Verhandlungen
- Bis 2027: Voraussichtliche Umsetzung in nationales Recht
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Audit der bestehenden Umweltversprechen
- Erstellung einer Datenbasis für Umweltdaten auf Produktebene
- Frühzeitige Zusammenarbeit mit Prüfinstitutionen
- Schulungen für Marketing, Compliance & Produktentwicklung
- Entfernung unkonkreter Aussagen ohne Beleg
Unternehmen, die proaktiv handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile und minimiert Risiken.
Wie Tanso unterstützt
Tanso bietet Softwarelösungen zur Einhaltung der Richtlinie:
- Automatisierte PCF-Datenerfassung
- Integrierte Nachweisprozesse
- Schnittstellen zu weiteren Compliance-Richtlinien wie bspw. CSRD oder CBAM
- Zuverlässiges Datenpooling über Standards hinweg
Ergebnis: Verifizierbare Umweltkommunikation statt reaktiver Compliance.
Fazit
Die Green Claims Directive schafft Vertrauen durch Verbindlichkeit. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur Pflicht, sondern auch Chance – durch glaubwürdige Kommunikation, strategische Positionierung und ESG-konforme Transformation.
FAQs
1. Was ist die Green Claims Directive?
Ein EU-Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Umweltaussagen.
2. Für wen gilt sie?
Für alle Unternehmen, die in der EU freiwillig Umweltaussagen tätigen – auch KMU.
3. Was zählt als „grüne Aussage“?
Z. B. „klimaneutral“, „recycelbar“, „umweltfreundlich“.
4. Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Geldstrafen, Verbote, Ausschluss von Ausschreibungen, Reputationsverluste.
5. Ab wann gilt sie?
Ab 2025 (voraussichtlich), verbindlich umgesetzt bis 2027.