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ESG
Mar 27, 2025
5 min
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CSRD im Maschinenbau: Anforderungen und Umsetzung

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Das Wichtigste in Kürze

Die CSRD-Richtlinie macht Nachhaltigkeit für viele Unternehmen zu einer Berichtspflicht. Unternehmen müssen detaillierte ESG-Daten offenlegen - vergleichbar mit der Finanzberichterstattung.

Was bedeutet das für den Maschinenbau?

Der Maschinen- und Anlagenbau ist von der CSRD besonders betroffen, da die Branche

  • energieintensive Prozesse hat
  • in komplexe Lieferketten eingebunden ist
  • zunehmend Nachhaltigkeitsanforderungen von Kunden & Investoren erfüllen muss.
  • viele mittelständische Unternehmen umfasst, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen

Den Rahmen für die Berichterstattung bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie legen fest, welche Daten die Unternehmen erheben müssen und wie diese zu veröffentlichen sind, um Transparenz und Vergleichbarkeit über die nicht-finanzielle Performance von Unternehmen zu schaffen.

Welche ESRS-Standards sind für den Maschinenbau relevant?

Der VDMA-Benchmark zur Wesentlichkeit zeigt, welche ESRS-Standards & Nachhaltigkeitsthemen für Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau besonders wichtig sind. Er bietet eine branchenspezifische Einordnung und hilft Unternehmen, sich auf die wesentlichen Themen zu fokussieren:

  • Klimawandel (ESRS E1): CO₂-Reduktion, Dekarbonisierung, Klimarisiken
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5): Materialeffizienz, Recycling, nachhaltige Produktion
  • Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1): Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit
  • Unternehmensführung (ESRS G1): Lieferketten, Korruptionsprävention, EU-Taxonomie

Ein zentrales Element der CSRD ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality). Sie stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur bewerten, welche Nachhaltigkeitsaspekte für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind, sondern auch, welche Auswirkungen ihr Unternehmen auf Umwelt & Gesellschaft hat. Unternehmen im Maschinenbau sollten jetzt mit der Wesentlichkeitsanalyse beginnen, um frühzeitig ihre relevanten ESRS-Themen zu identifizieren und Prozesse zur Datenerhebung zu etablieren.

Der Fahrplan: So gelingt die Umsetzung der CSRD

Mit einer klaren Strategie und einem strukturierten Prozess kann die komplexe Umsetzung der CSRD effizient gestaltet werden. Die folgende Schritt-für-Schritt-Planung basiert auf Best Practices und zeigt auf, welche Meilensteine die Unternehmen bis zur ersten Berichterstattung erreichen müssen:

Ein schlanker CSRD-Projektplan sollte idealerweise 12 bis 18 Monate vor dem ersten Berichtsjahr starten – exemplarisch dargestellt für das Geschäftsjahr 2027.

Q4 2026 / Q1 2027 Q2/Q3 2027 Q4 2027 Q1 2028
Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse Erhebung quantitativer & qualitativer Datenpunkte je Nachhaltigkeitsaspekt Puffer für Datenerhebung Bericht vervollständigen & zusammenführen
Erste Abstimmung mit Wirtschaftsprüfer Taxonomiefähigkeit und -konformität prüfen Erste Konsolidierung der Nachhaltigkeitsdaten Qualitätsprüfung
Gap Assessment → Vorbereitung der Datenerhebung CSRD-Bericht einreichen

Synergien mit der EU-Taxonomie & CO₂-Bilanzierung

Die CSRD ergänzt bestehende Nachhaltigkeitsvorgaben wie die EU-Taxonomie und die CO₂-Bilanzierung und gibt ihnen einen Rahmen bzw. bringt sie in einen Gesamtkontext. Eine enge Verzahnung erleichtert die Berichterstattung und schafft Effizienz.

  • EU-Taxonomie: Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten – ein entscheidender Faktor für Investitionen.
    • Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihre Taxonomie-Konformität offenzulegen
    • Umsatz, CapEx & OpEx müssen im Nachhaltigkeitskontext bewertet werden
    • Nachhaltige Unternehmen profitieren von besseren Finanzierungsbedingungen
  • CO₂-Bilanzierung: Die CSRD verlangt eine detaillierte Erfassung von CO₂-Emissionen nach einem einheitlichen Standard, insbesondere:
    • Corporate Carbon Footprint (CCF) – Die gesamte CO₂-Bilanz des Unternehmens, inkl. der Wertschöpfungskette
    • Product Carbon Footprint (PCF) – Der CO₂-Fußabdruck eines Produkts
    • Da viele Maschinenbauunternehmen bereits CO₂-Daten erheben, bietet sich eine direkte Integration in die CSRD-Berichterstattung an:
      • Scope 1 - 3 Emissionen direkt in ESRS E1 einfließen lassen
      • Scope 3 Daten aus der Wertschöpfungskette systematisch erfassen
      • Doppelte Datenerhebung vermeiden & Prozesse effizienter gestalten

CSRD-Berichterstattung in Deutschland

Die CSRD wurde im Januar 2023 auf EU-Ebene verabschiedet. Die nationale Umsetzung hätte bis Juni 2024 erfolgen sollen, steht in Deutschland jedoch noch aus.

Am 24. Februar 2026 hat der Rat der EU dem Omnibus-I-Paket final zugestimmt. Der neue Gesetzestext wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für die CSRD-Anpassungen haben die Mitgliedstaaten anschließend 12 Monate Zeit, um die Änderungen in nationales Recht zu überführen.

Die zentralen Neuerungen für die CSRD im Überblick:

  • Neue Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Welle 1 ist bereits berichtspflichtig, Welle 2 ab dem Geschäftsjahr 2027.
  • Nicht-EU-Unternehmen fallen ab dem Geschäftsjahr 2028 unter die CSRD, wenn sie mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU erzielen und eine EU-Tochter oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. € Umsatz haben.
  • VS(ME) als freiwillige Alternative: Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs können künftig freiwillig nach dem VS(ME)-Standard berichten.
  • Ausnahmen für Welle 1: Mitgliedstaaten können Unternehmen der ersten Welle unterhalb der neuen Schwellenwerte für 2025 und 2026 von der Berichtspflicht ausnehmen. Der deutsche CSRD-Gesetzesentwurf sieht dies aktuell vor.
  • Climate Transition Plans bleiben verpflichtender Bestandteil der CSRD.

Auch wenn Omnibus I regulatorische Erleichterungen bringt, bleiben die Anforderungen von Investoren, Banken und Geschäftspartnern bestehen. Nachhaltigkeitsinformationen werden weiterhin aktiv nachgefragt, etwa über Nachhaltigkeitsratings oder ISO-Zertifizierungen, unabhängig vom formalen Anwendungsbereich. Es gibt also mehrere Gründe, sich bereits jetzt auf die CSRD vorzubereiten:

  • Frühzeitige Planung verhindert Engpässe: Wer zu spät startet, riskiert Zeitdruck und fehlerhafte Berichte. Bereits berichtspflichtige Unternehmen empfehlen häufig einen Probebericht vor dem ersten verpflichtenden Berichtsjahr, um auf Verzögerungen in der Datenerhebung vorbereitet zu sein.
  • Wirtschaftsprüfer und Auditoren erwarten frühzeitige Einbindung: Da CSRD-Berichte prüfungspflichtig sind, raten Experten dazu, bereits jetzt mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Datenstrukturierung zu beginnen und den Wirtschaftsprüfer einzubinden, um revisionssichere Prozesse zu etablieren.
  • Lieferanten und Kunden fordern zunehmend ESG-Daten: Kunden, Investoren und Banken fragen unabhängig von der gesetzlichen Pflicht immer häufiger nachhaltigkeitsbezogene Informationen ab. Unternehmen, die frühzeitig Transparenz schaffen, sichern sich hier Wettbewerbsvorteile.

Tanso unterstützt den Maschinenbau bei der Umsetzung

Die Umsetzung der CSRD-Berichterstattung ist komplex, besonders für Maschinenbauunternehmen mit vielschichtigen Lieferketten, globalen Standorten und hohen Anforderungen an die CO₂-Bilanzierung. Tanso automatisiert die Datenerhebung aus SAP, Excel und Energiemanagementsystemen und schafft eine transparente, auditierbare Datenbasis. Ein integriertes Datenmodell verbindet CCF, PCF, CSRD und weitere Regulierungsstandards, sodass Sie Ihre Daten einmal erheben und mehrfach nutzen können. Nachhaltigkeitsteams reduzieren den Reporting-Aufwand deutlich und liefern prüfungssichere Berichte direkt aus dem System.

Tatyana Becker, Leiterin Sustainability Management bei iwis, erklärt, warum sie auf Tanso setzen:

„Ein Hauptgrund für unsere Wahl von Tanso war die automatische Übertragung des CCF in die CSRD-Berichterstattung. Insgesamt konnten wir mindestens 30 % des Zeitaufwands für die Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung einsparen."

Über 300 Industriekunden vertrauen bereits auf Tanso, darunter führende Maschinen- und Anlagenbauer. Als TÜV-Rheinland-zertifizierte Lösung und VDMA-Partner bringen wir Regulatorik-Tiefe und Industrie-DNA mit. Über unser branchenübergreifendes Maschinenbau-Netzwerk erhalten Sie zusätzlich Zugang zu Expertenwissen und den Austausch mit anderen Unternehmen aus Ihrer Branche.

Jetzt handeln - Weichen für die Zukunft stellen

Die CSRD-Berichterstattungspflicht betrifft weiterhin zahlreiche Unternehmen aus dem Maschinenbau. Der gesamte Prozess, von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Datenerhebung bis zur finalen Berichterstellung, kann über ein Jahr in Anspruch nehmen. Ein frühzeitiger Start ist daher entscheidend, um Regulatorik, Kundenanforderungen und interne Abläufe bestmöglich aufeinander abzustimmen.

Checkliste für Maschinenbauunternehmen

✔️ Haben wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt?

✔️ Sind alle relevanten Datenquellen & Prozesse identifiziert?

✔️ Haben wir ein Tool zur automatisierten Datenerhebung?

✔️ Sind unsere CO₂-Bilanzen vollständig & revisionssicher?

✔️ Können wir unsere Lieferkette & ESG-Daten lückenlos dokumentieren?

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