EmpCo im B2B: Warum "Wir sind doch B2B" nicht schützt

Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) ist eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Sie legt fest, welche Umweltaussagen in der Werbung künftig noch zulässig sind und welche als irreführend gelten. In Deutschland wurde sie über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und gilt ab dem 27. September 2026 verbindlich.
Anders als die viel diskutierte, aber auf Eis liegende Green Claims Richtlinie ist sie bereits in deutsches Recht übersetzt, hier gibt es keinen Weg zurück. Formal betrifft sie die Verbraucherkommunikation und nimmt Nachhaltigkeitsberichte explizit aus. Wer ausschließlich an andere Unternehmen verkauft, könnte daraus schließen: Das betrifft uns nicht.
Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für B2B-Unternehmen?
Formal nein, praktisch ja. Im gemeinsamen Webinar von Tanso und SAIM haben wir vier Gründe hervorgehoben, warum sich B2B-Unternehmen nicht auf den formalen Anwendungsbereich verlassen sollten:
- B2B2C: Auch wenn ein Unternehmen selbst nur an Geschäftskunden verkauft, steht am Ende der Wertschöpfungskette oft doch ein Verbraucher. Aussagen über Produkteigenschaften pflanzen sich entlang der Lieferkette fort und landen damit im Anwendungsbereich der EmpCo-Richtlinie.
- Spillover-Effekt: Aussagen, die eigentlich für Investoren, Analysten oder den Finanzmarkt formuliert werden, pflanzen sich auf anderen Kanälen fort, etwa auf der Unternehmens-Website oder in Broschüren, und landen am Ende ungeplant doch in der B2C-Kommunikation.
- Referenzquelle ESG-Bericht: Der Nachhaltigkeitsbericht ist die wichtigste Referenzquelle zur Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens. Werden Daten und Aussagen daraus in anderen Kanälen wiederaufgegriffen, etwa in Kampagnen oder der Kundenkommunikation, können sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie rutschen.
- EmpCo Goldstandard: Mit der EmpCo etabliert sich ein neuer Qualitätsstandard für Nachhaltigkeitskommunikation, weg von allgemeinen Aussagen, hin zu konkreten, belegbaren Umweltaussagen. Dahinter sollte auch die B2B-Kommunikation nicht zurückfallen.
Die fünf Verbote & Regeln der EmpCo-Richtlinie im Überblick
Im Kern lässt sich die Richtlinie auf vier neue Verbote plus eine Regel zur Zukunftskommunikation herunterbrechen.
Verbot 1: Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg
Begriffe wie "grün", "ökologisch" oder "klimafreundlich" sind künftig nur noch zulässig, wenn sie Teil eines anerkannten Nachhaltigkeitssiegels sind oder auf demselben Medium gleichwertig hervorgehoben spezifiziert werden. Der Vergleich zur Gesundheitskommunikation macht es greifbar: Ein Lebensmittel darf sich heute nicht mehr pauschal als "gesund" bewerben, sondern muss konkret werden, z.B. "enthält Vitamin B12".
Verbot 2: Nachhaltigkeitslabel ohne externes Zertifizierungssystem
Eigene Signets ohne externe Zertifizierung suggerieren eine Prüfung, die es nicht gibt. Zulässig bleiben nur Label mit unabhängiger Governance: Es braucht einen Siegelgeber, einen Siegelnehmer und einen unabhängigen Dritten als Zertifizierer.
Verbot 3: Klimaneutralitäts-Werbung auf Basis von Offsetting
Aussagen wie klimaneutral, CO₂-neutral oder Net Zero sind auf Produktebene nicht mehr erlaubt. Kommunizierbar bleiben konkrete Produktvorteile, etwa ein emissionsfreier Betrieb, sowie die Klimaschutzprojekte, die ein Unternehmen tatsächlich fördert.
Verbot 4: Teilaussagen für das Gesamtprodukt
Wer 71% weniger CO₂ bei der Verpackung erreicht hat, darf das kommunizieren, aber nicht so, dass der Eindruck entsteht, das gesamte Produkt sei entsprechend besser geworden.
Regel 5: Ziele allein reichen nicht, gefordert sind Plan, Meilensteine & Prüfung
Zukunftsaussagen dürfen nur noch beworben werden, wenn ihnen ein detaillierter, extern verifizierter Umsetzungsplan zugrunde liegt, etwa eine Dekarbonisierungsstrategie mit konkreten Maßnahmen und Prüfung durch einen Dritten wie die Science Based Targets initiative.
In vier Schritten zur EmpCo-konformen Kommunikation
1. Claim-Inventur
Alle Umweltaussagen sichtbar machen, auf Produkt und Verpackung, der Website, in Kampagnen, auf Social Media und im Nachhaltigkeitsbericht. Erfahrungsgemäß der aufwendigste, aber wichtigste Schritt.
2. Green Claims Check
Jede Aussage auf allgemeine Umweltbegriffe, selbstkreierte Siegel, Klimaneutralitätsclaims, Teilaussagen und ungeprüfte Zukunftsversprechen hin durchleuchten.
3. Green Claims 2.0
Nicht jede Aussage muss verschwinden. Viele lassen sich retten, wenn der konkrete Umweltnutzen benannt und belegt wird. Die Priorität sollte auf strategisch wichtigen Claims liegen.
4. Proofpoint & Datenmanagement
Am Ende steht die Frage, ob sich jede verbleibende Aussage im Zweifelsfall beweisen lässt, mit Daten, Zertifikaten und Audits aus der eigenen Lieferkette.
Für die Inventur lohnt sich auch der Einsatz von KI: Sie kann Dokumente und Website-Screenshots in hoher Geschwindigkeit nach riskanten Aussagen durchsuchen und eine erste Risikoeinschätzung liefern, ähnlich wie bei der KI-gestützten Berichterstellung. Die finale Bewertung sollte aber immer ein Mensch treffen.
Belege statt Behauptungen: Warum EmpCo-Konformität Daten braucht
Green Claims lassen sich nur dann sicher belegen, wenn die zugrunde liegenden Daten belastbar und nachvollziehbar sind. Bei der EmpCo liegt die Beweislast beim Unternehmen: Wer eine Aussage nicht belegen kann, riskiert Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes und ein Reputationsrisiko. SAIM unterstützt Unternehmen dabei, Green Claims systematisch zu identifizieren, zu bewerten und strategisch weiterzuentwickeln. Tanso schafft die dazugehörige Datenbasis: Die Plattform verbindet CO₂-Bilanzierung, Emissionsdaten und ESG-Reporting und macht relevante Nachhaltigkeitsdaten zentral verfügbar.
Product Carbon Footprint
Der PCF liefert den belastbaren Nachweis auf Produktebene, etwa für eine Aussage wie "CO₂-Fußabdruck seit 2020 um 40% reduziert, berechnet nach ISO 14067" statt einer pauschalen Klimaneutralitätsaussage.
Corporate Carbon Footprint & Reduktionsmodul
Der CCF und das Reduktionsmodul machen aus einer bloßen Zielankündigung einen realistischen Umsetzungsplan in Klimafragen.
Emissionsfaktordatenbank
Die Emissionsfaktordatenbank in Tanso liefert die Grundlage jeder dieser Berechnungen, mit fast 60.000 kuratierten, belastbaren, auditfähigen und aktuellen Emissionsfaktoren. Und weil ein großer Teil der Emissionen in Scope 3.1 entsteht, kommen strukturierte Lieferantendaten hinzu, um Aussagen über die Lieferkette überhaupt belegen zu können.
ESG-Modul
Das neue ESG-Modul sorgt auf der Berichtsebene inklusive Year-over-Year-Vergleich dafür, dass unabhängige, kompetente Dritte wie Wirtschaftsprüfer die Nachhaltigkeitsperformance jederzeit nachvollziehen und prüfen können, ergänzt durch die CSRD-Berichterstattung oder, für kleinere Unternehmen, den VSME-Bericht.
Fazit: EmpCo-Konformität lohnt sich auch im B2B
Die EmpCo-Richtlinie mag formal auf die Verbraucherkommunikation zielen, ihr Einfluss reicht in der Praxis deutlich weiter. Für B2B-Unternehmen lohnt sich die Claim-Prüfung schon deshalb, weil spezifische, belegbare Nachhaltigkeitskommunikation langfristig glaubwürdiger wirkt als allgemeine Aussagen, die ohnehin bald nicht mehr zulässig sind.
Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie im B2B
Gilt die EmpCo-Richtlinie für B2B-Unternehmen?
Formal adressiert die Richtlinie die Verbraucherkommunikation. In der Praxis sollten B2B-Unternehmen sie dennoch umsetzen, weil Aussagen über B2B2C-Lieferketten, für Investoren formulierte Botschaften und wiederverwendete Berichtsinhalte am Ende doch beim Endverbraucher ankommen können.
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?
Ab dem 27. September 2026. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte über eine Novelle des UWG.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die EmpCo-Richtlinie?
Bei EU-weit koordinierten Verfahren drohen Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes. In der Praxis wiegt das Abmahnrisiko schwerer: Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können über das UWG gegen unzulässige Aussagen vorgehen.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie auch soziale Aussagen?
Ja. Sie gilt für ökologische und soziale Merkmale gleichermaßen. Eine Aussage wie "fairer Kaffee" ohne entsprechende Zertifizierung ist damit ebenso unzulässig wie eine allgemeine Umweltaussage.
Was ist der Unterschied zwischen der EmpCo-Richtlinie und der Green Claims Richtlinie?
Die Green Claims Richtlinie wollte Umweltaussagen extern prüfen lassen, wurde aber im Juni 2025 von der EU-Kommission zurückgezogen. Die EmpCo verfolgt ein ähnliches Ziel einfacher: Sie verbietet bestimmte Aussagetypen direkt und ist bereits verbindliches Recht.























































































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