Alles für Ihre PPWR-Compliance
Verpackungsportfolio zentral erfassen


Compliance-Status automatisiert bewerten
Lieferantendaten strukturiert einfordern


Konformitätserklärung auf Knopfdruck erstellen
EPR-Pflichten europaweit erfüllen

Ergebnisse mit Tanso
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Ihre Verpackungsdaten arbeiten direkt in CO₂-Bilanzierung, Produkt-Compliance und Lieferantenmanagement mit
Materialdaten einmal erfassen, mehrfach nutzen
Verpackungsmaterialien und Rezyklatanteile, die Sie für die PPWR erheben, stehen direkt für die Product-Carbon-Footprint-Berechnung (PCF) zur Verfügung.
Keine doppelte Lieferantenanfrage für dieselbe Information.
Verpackungsbezogene Daten bleiben nicht isoliert
Materialdaten, die Sie für die PPWR erheben, nutzen Sie auch für weitere Produkt-Compliance-Anforderungen wie REACH und RoHS.
Ihre Angaben fließen dort ein, wo Sie sie ohnehin brauchen, ohne doppelte Datenpflege pro Regelwerk.
Ein Lieferantenportal für alle Anfragen
Das Tanso Lieferantenportal, das Sie für PPWR-Datenanfragen nutzen, ist dasselbe, das auch CO₂- und ESG-Daten Ihrer Lieferanten erfasst.
Ihre Lieferanten beantworten Anfragen an einem Ort. Das Portal wird bereits von 50.000+ Lieferanten genutzt.
In fünf Schritten zur auditbereiten PPWR-Compliance
Status Quo Assessment

Interne und externe Datenerhebung

Konformitätsbewertung

Konformitätserklärung

Etablierung firmenweiter Prozesse

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Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die PPWR und welche Fristen sind relevant?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und ab dem 12. August 2026 unmittelbar anwendbar, dem operativen Stichtag, ab dem Verpackungen ohne vollständige Konformitätsnachweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Weitere Anforderungen folgen gestaffelt: 2028 die Kennzeichnung, 2030 verbindliche Recyclingfähigkeits-Klassen (A, B oder C) sowie Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat von 10 bis 35 Prozent für Kunststoffverpackungen, steigend bis auf 65 Prozent im Jahr 2040, 2035 die industrielle Recyclingfähigkeit im großen Maßstab und 2038 verschärfte Recyclingklassen.
Was bedeutet die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der PPWR?
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verpflichtet den Hersteller im Sinne der PPWR, also denjenigen, der eine Verpackung erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, finanziell und organisatorisch für Sammlung, Verwertung und Entsorgung aufzukommen. Ab 18 Monaten nach Veröffentlichung der EU-Kriterien werden die EPR-Gebühren nach Umweltfreundlichkeit der Verpackung gestaffelt. Unternehmen, die in mehrere EU-Länder liefern, müssen sich pro Mitgliedstaat über einen Bevollmächtigten registrieren, in Deutschland bei der ZSVR im LUCID-Register.
Was ist die Konformitätserklärung (DoC) und welche Rolle spielt die technische Dokumentation?
Die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist der schriftliche Nachweis, dass eine Verpackung die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der PPWR erfüllt, erstellt und unterzeichnet vom Erzeuger. Grundlage ist eine technische Dokumentation zu Materialzusammensetzung, Struktur, Recyclingfähigkeit und Minimierung. Beide sind ab dem 12. August 2026 verpflichtend und müssen auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden können.
Was ist die PPWR und wen betrifft sie?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Design, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung von Verpackungen. Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen: Erzeuger, Importeure, Vertreiber und Lieferanten, auch außerhalb der EU, sobald ihre Verpackungen auf den europäischen Markt gelangen.
Welche Rollen definiert die PPWR und welche Pflichten gehen damit einher?
Die PPWR unterscheidet Erzeuger, Lieferant, Importeur und Vertreiber. Übergeordnet verwendet sie den Begriff Hersteller als Sammelbegriff für den Akteur, der eine Verpackung erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt. Pro Verpackung gibt es genau einen Erzeuger, aber möglicherweise mehrere Hersteller, da die Herstellereigenschaft pro Mitgliedstaat geprüft wird.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die PPWR?
Die konkreten Sanktionen werden national festgelegt. Bei fehlender Konformitätserklärung, unvollständiger technischer Dokumentation oder nicht erfolgter Registrierung können Bußgelder von bis zu 200.000 Euro verhängt werden, zusätzlich zu möglichen Vertriebsverboten.
Wie fügt sich Tanso in unsere bestehende IT-Landschaft ein?
Reduktion nutzt dieselbe Datenbasis wie das CCF-Modul und benötigt keine zusätzliche IT-Anbindung. Wenn Ihr CCF-Modul bereits an SAP, andere ERP-Systeme oder ein Data Warehouse angebunden ist, funktionieren Reduktions-Szenarien und -Reporting darüber automatisch mit.





























