EU genehmigt Omnibus-Änderungen an CBAM

Am 29. September 2025 hat der Rat der Europäischen Union die Änderungen der CBAM-Verordnung, die erstmals im Februar von der EU-Kommission in ihrem Omnibus-I-Gesetzespaket vorgeschlagen worden waren, offiziell gebilligt. Damit haben sich alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat) auf eine Reihe von Änderungen an der ursprünglichen CBAM-Verordnung (EU 2023/956) geeinigt.
Der Rechtsakt muss nun noch im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dies wird voraussichtlich in den kommenden Tagen geschehen.
Unter anderem zielen diese Änderungen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Auswirkungen auf den Cashflow zu glätten und Importeuren, die den Übergang zum endgültigen CBAM-System bewältigen müssen, mehr Flexibilität und Klarheit zu bieten.
Gründe für die Vereinfachung von Omnibus
Die ursprüngliche CBAM-Regulierung war ambitioniert und klimafreundlich, wurde jedoch als zu komplex und aufwändig kritisiert, insbesondere für kleinere Unternehmen.
- Administrativer Aufwand und Komplexität – Das Reporting eingebetteter Emissionen, die Überprüfung von Daten und die Nutzung des CBAM-Registers stellten hohe operative Anforderungen an Importeure.
- Belastung des Cashflows/Betriebskapitals – Die Verpflichtung, 80 % der CBAM-Zertifikate im Voraus zu erwerben und zu halten, band erhebliches Betriebskapital.
- Datenunsicherheiten und Verifizierungsbeschränkungen – Unreife Emissionsdaten aus der Lieferkette erschwerten eine genaue Berichterstattung, was Flexibilität durch Standardwerte oder Vorjahreswerte erforderlich machte.
- Förderung der Teilnahme und Fairness – Die politischen Entscheidungsträger wollten die Einhaltung der Vorschriften für kleinere Importeure möglich machen, um Fairness und eine breite Beteiligung zu gewährleisten.
Kurz gesagt: Die Klimaintegrität des CBAM bleibt erhalten, während die Umsetzung vereinfacht wird.
Was hat sich konkret geändert?
Nachfolgend findet sich eine Aufstellung der wichtigsten Änderungen, die durch das Omnibus-I-Update eingeführt werden sollen. Diese dient als Kurzübersicht, die einen Überblick über die wichtigsten Punkte gibt.
What’s next?
- Höchstwahrscheinlich wird der Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union bis Ende Oktober veröffentlicht werden. Die Änderungen treten automatisch am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Die endgültige Phase (Bepreisungsphase) des CBAM beginnt im Januar 2026 und markiert den Übergang von der derzeitigen reinen Berichtsphase zum vollständigen Compliance-System.
- Importeure müssen bis Februar 2027 alle CBAM-Zertifikate für alle Importe von CBAM-regulierten Waren ab 2026 vorlegen.