EU schlägt Verlängerung kostenloser ETS-Zertifikate bis 2038 vor

Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für die nächste Phase (2031 bis 2040) veröffentlicht. Der Vorschlag kommt nachdem ETS II Anfang diesen Jahres schon um ein Jahr auf 2028 verschoben wurde und geht nun in die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU und dem Europäischem Parlament, eine politische Einigung wird für Ende 2026 oder das erste Quartal 2027 angestrebt.
Die Kommission bezeichnet die Änderungen als Entlastung für die Industrie, im Einklang mit der übergeordneten Clean Industrial Deal-Strategie für Wettbewerbsfähigkeit. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, die bislang bis 2034 vollständig auslaufen sollte, würde nun bis 2038 fortgeführt. Die Entlastung ist jedoch an Bedingungen geknüpft, und genau dort liegt der eigentliche Compliance-Aufwand.
Kostenlose Zertifikate könnten verlängert werden, aber nur mit Investitionsnachweis
Ab 2031 sollen 80 Prozent der kostenlosen Zertifikate nur an Unternehmen vergeben werden, die einen Plan für Dekarbonisierungsinvestitionen an ihren EU-Standorten vorgelegt haben. Die verbleibenden 20 Prozent würden erst zugeteilt, wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie die geplanten Investitionen umgesetzt und die vorgesehenen Emissionsminderungen erreicht haben.
Für Unternehmen, die bereits Scope 1, 2 und 3 im Rahmen der CSRD erfassen oder PCF- und CCF-Daten für CBAM aufbereiten, kommt damit eine weitere Ebene hinzu, die auf denselben Datengrundlagen basiert: nachweisbare Investitionspläne und auditfähige Belege für deren Umsetzung. Ein glaubwürdiger Dekarbonisierungspfad, etwa in Anlehnung an den SBTi Net-Zero Standard V2.0, dürfte für Unternehmen der Referenzpunkt sein, an dem sich Regulierungsbehörden voraussichtlich orientieren.
Ein langsamerer Weg zur Null vorgeschlagen
Die jährliche Rate, mit der der ETS-Cap sinkt, sollte ab 2028 eigentlich auf 4,4 Prozent steigen. Stattdessen soll sie auf 3,7 Prozent für die Jahre 2031 bis 2035 und auf 1,7 Prozent für 2036 bis 2040 fallen. Klimakommissar Wopke Hoekstra betont, dass der Vorschlag weiterhin mit dem EU-Ziel einer Emissionsminderung von 90 Prozent bis 2040 vereinbar sei. Umweltverbände wie der WWF und Carbon Market Watch widersprechen dieser Einschätzung und gehen davon aus, dass die langsamere Reduktionskurve bis 2050 zusätzliche 2 bis 2,4 Milliarden Tonnen CO₂ ermöglichen könnte.
CO₂-Entnahmen könnten ins System integriert werden
Permanente CO₂-Entnahmen, etwa durch Direct Air Capture mit Speicherung, sollen erstmals in das ETS integriert werden. Jede zertifizierte Tonne, die entnommen und dauerhaft gespeichert wird, würde den Cap um ein entsprechendes Zertifikat erhöhen und damit einen neuen Compliance-Weg für Sektoren schaffen, die ihre Prozesse nicht vollständig dekarbonisieren können. Das unterscheidet sich von temporären Entnahmen wie Aufforstung, die weiterhin außerhalb des ETS bleiben. Schifffahrts- und Luftfahrtbetreiber sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Emissionen mit zertifizierten Entnahmen auszugleichen, begrenzt auf netto null.
Luftfahrt-Abdeckung soll ausgeweitet werden, aber nur teilweise
Ab 2029 sollen Flüge, die im Europäischen Wirtschaftsraum starten und innerhalb von 5.000 Kilometern um einen Punkt in Mitteleuropa landen, unter das ETS fallen, ebenso wie Privatjets. Die Distanzgrenze schließt die USA und China aus. Laut Transport & Environment würde der erweiterte Anwendungsbereich weiterhin nur rund 53 Prozent der Luftfahrtemissionen von Flügen ab dem EWR abdecken.
Der Vorschlag entschärft außerdem den Phase-in von CBAM direkt: 15 Prozent der kostenlosen Zuteilung, die aufgrund von CBAM ausgelaufen wäre, sollen ab 2028 wieder eingeführt werden. Die Kommission begründet dies mit der Reduzierung des verbleibenden Carbon-Leakage-Risikos während der Übergangsphase. Kritiker argumentieren, dass dies die Glaubwürdigkeit von CBAM als Ersatzmechanismus untergräbt, gerade während dessen Einführung.
Internationale Kredite ab 2036 vorgeschlagen
Der Vorschlag würde Unternehmen erlauben, ab 2036 hochwertige internationale Kredite zu nutzen, begrenzt auf 5 Prozent des gesamten EU-Reduktionsziels für 2040, im Einklang mit dem Artikel-6-Rahmen des Pariser Abkommens.
Was das für Industrieunternehmen im DACH-Raum bedeutet
Der Vorschlag ist noch kein geltendes Recht. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament sollen bis Ende 2026 und ins Jahr 2027 andauern, und insbesondere die Bedingungen für Investitionspläne bei der kostenlosen Zuteilung dürften sich noch ändern. Für Unternehmen, die mehrjährige Dekarbonisierungsbudgets planen, liegt die eigentliche Relevanz weniger in der verlängerten Frist als in der damit verbundenen Dokumentationspflicht: Auditsichere CO₂-Bilanzierung wird für den Zugang zu kostenlosen Zertifikaten künftig ebenso wichtig sein wie schon heute für CBAM- und CSRD-Berichterstattung.
Wir verfolgen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter und aktualisieren diesen Artikel, sobald sich die Bedingungen konkretisieren.












































































.avif)







.avif)
.jpg)











