SBTi veröffentlicht finalen Corporate Net-Zero Standard V2.0

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) hat am 11. Juni 2026 die finale Version 2.0 ihres Corporate Net-Zero Standards veröffentlicht. Damit liegt das bisher umfassendste Rahmenwerk für unternehmerischen Klimaschutz der SBTi vor. Mehr als 11.000 Unternehmen haben bereits wissenschaftsbasierte Ziele über die SBTi gesetzt. V2.0 baut auf dieser Erfahrung auf und richtet den Standard neu aus um einen praxisnahen Rahmen für die Zielsetzung zu schaffen.
Was ist neu in V2.0?
V1 war im Kern ein Zielsetzungsstandard: sich zu Net-Zero verpflichten, ein kurzfristiges und ein langfristiges Ziel setzen und die verbleibenden Restemissionen zum Net-Zero-Zeitpunkt neutralisieren.
V2.0 ist dagegen ein Umsetzungs- und Verbesserungsrahmenwerk. Es segmentiert Unternehmen (Kategorie A und B), trennt Scope 1 und Scope 2, ersetzt die starre Scope-3-Abdeckung durch einen Wesentlichkeitstest, führt eine Implementierungshierarchie und Ongoing Emissions Responsibility ein, und ergänzt Governance, Transitionspläne und eine Prüfung durch Dritte.
Laut dem Main Changes Document der SBTi sind 42% der Abschnitte in V2.0 vollständig neu und 58% wurden überarbeitet oder erweitert.
Die wichtigsten Änderungen für Industrieunternehmen im Überblick
1. Unternehmenskategorisierung (Kategorie A vs. B)
In V2.0 des Standard werden Anforderungen noch klarer nach Unternehmensgröße und geografischem Sitz differenziert, eingeteilt in Kategorie A und Kategorie B.
In Kategorie A fallen Unternehmen in Ländern mit hohem Einkommen, wenn ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen bei mindestens 10.000 tCO₂e liegen oder wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme: ≥ 25 Mio. EUR
- Nettoumsatz: ≥ 50 Mio. EUR
- Mitarbeitende (FTE): ≥ 250
Für die meisten mittelständischen und großen Industrieunternehmen in Europa ist daher Kategorie A relevant.
Für Kategorie B (kleinere Unternehmen in Ländern mit niedrigerem Einkommen) sind mehrere Anforderungen optional, darunter die Offenlegung des Transitionsplans, die Prüfung der Basisjahrdaten und die Scope-3-Zielsetzung.
2. Neue Zielsetzungsmethoden für Scope 1, 2 und 3
Scope 1 und Scope 2 werden künftig getrennt und für kurz- und langfristige Ziele mit jeweils 100% Abdeckung betrachtet.
Scope 3 gilt ein neuer Wesentlichkeitstest für die Abdeckung kurzfristiger Ziele: Alle Kategorien mit einem Anteil von 5% oder mehr an Scope 3 sind einzubeziehen. Für Kategorie A Unternehmen bleibt die Scope 3 Zielsetzung verpflichtend, für Kategorie B Unternehmen optional.
Unternehmen können aus mehreren wissenschaftsbasierten Methoden wählen, die zum eigenen Kontext passen:
- Scope 1: Absolute Reduktion, Intensitätsziele oder Asset-Transition-Ziele (Dekarbonisierung einzelner Anlagen entlang wissenschaftsbasierter Meilensteine).
- Scope 2: Absolute Reduktion und/oder Erhöhung des Anteils kohlenstoffarmen Stroms, mit konkreten Anforderungen an die Strombeschaffung.
- Scope 3: Absolute Reduktion, Supplier- bzw. Customer-Alignment-Ziele oder Kategorie- und Aktivitätsspezifische Ziele.
3. Governance, Transitionsplan und Prüfung des Inventars
V2.0 verankert die Zielsetzung stärker im Unternehmen:
- Freigabe der Ziele durch das höchste Entscheidungsgremium (Vorstand oder Geschäftsführung)
- Verpflichtende Erstellung eines Transitionsplans, der darlegt wie die Ziele erreicht werden sollen. Kategorie A Unternehmen müssen diesen Plan veröffentlichen.
- Limited Assurance, also eine begrenzte Prüfung des GHG-Inventars durch Dritte, wird für Kategorie A Unternehmen verpflichtend.
4. Zielbasisjahr auf aktueller Datengrundlage
Das festgelegte historische Basisjahr entfällt im neuen Standard. Stattdessen wird ein Zielbasisjahr auf Basis der aktuellsten umfassenden Daten gesetzt und in jedem Zielsetzungszyklus aktualisiert. Somit sind auch keine unterschiedlichen Basisjahre für Scope 1, 2 und 3 mehr vorgesehen.
Zusätzlich müssen Unternehmen der Kategorie A emissionsintensive Aktivitäten (EIAs), die ≥5% der Scope 3 Emissionen ausmachen, ****identifizieren und quantifizieren. Diese Neuerung bewegt das Inventar des Basisjahres auf Aktivitätsebene.
Unternehmen dürfen parallel dazu auch ein festgelegtes Referenzjahr kommunizieren. Es gelten weiterhin Neuberechnungsregeln, zum Beispiel wenn sich die Emissionen durch eine Änderung der Organisationsgrenzen um mehr als 5% verändern.
5. Neue Implementierungshierarchie und Marktinstrumente
Direkte Emissionsreduktionen bleiben oberste Priorität. Wo direkte Maßnahmen nicht möglich sind, etwa weil kein direkter Lieferantenkontakt besteht, erlaubt V2.0 Maßnahmen in geteilten Systemen („Activity Pools" wie Strom- und Gasnetze, Supply Sheds, Logistiknetze). Erst wo auch das strukturell nicht möglich ist, kann auf Sektorebene gehandelt werden. Zusätzlich werden Projekte und Marktinstrumente, z.B. für Strom, anerkannt, sofern sie klaren Integritätskriterien folgen und transparent ausgewiesen werden.
6. Ongoing Emissions Responsibility (OER)
V2.0 führt mit der Ongoing Emissions Responsibility (OER) ein freiwilliges Anerkennungsprogramm ein. Es adressiert die Emissionen, die ein Unternehmen auf dem Weg zu Net-Zero weiterhin verursacht, und ergänzt die eigene Dekarbonisierung, ersetzt sie aber nicht. Es tritt an die Stelle dessen, was V1 als „Beyond Value Chain Mitigation" (BVCM) enthält.
Unternehmen können über drei Stufen (Engaged, Advanced, Leadership) anerkannt werden, abgestuft nach dem Anteil der abgedeckten Emissionen. Ab 2035 wird das Programm für Kategorie-A-Unternehmen teilweise verpflichtend.
Zeitplan und nächste Schritte
- 1. Februar 2027: V2.0 tritt in Kraft.
- 1. Februar 2027 bis 31. Januar 2028: V1.3.1 bleibt für die Zielsetzung nutzbar. Unternehmen können nach V1.3.1 oder V2.0 Ziele setzen oder erneuern.
- Ab 31. Januar 2028: V2.0 für alle neuen Zielsetzungen und Zielerneuerungen verpflichtend.
Für Unternehmen mit bestehenden Zielen ist kein sofortiges Handeln nötig. Die SBTi empfiehlt jedoch, sich frühzeitig mit dem neuen Rahmenwerk vertraut zu machen. Unternehmen, die noch auf Basis von V1.3.1 Ziele setzen, aktualisieren oder erneuern möchten, sollten dies möglichst zeitnah tun.
Wie Tanso unterstützt
Viele Anforderungen der V2.0 des Corporate Net-Zero Standards stehen und fallen mit der Qualität der zugrunde liegenden Emissionsdaten. Tanso unterstützt produzierende Industrieunternehmen mit einer audit-konformen, KI-gestützten Plattform für den Corporate Carbon Footprint, das Scope-3-Datenmanagement und die Dekarbonisierung.
Konkret hilft Tanso dabei,
- ein belastbares, prüfungsfähiges GHG-Inventar als Grundlage für die Zielsetzung und die künftige Limited Assurance aufzubauen,
- Scope-3-Kategorien und emissionsintensive Aktivitäten auf Aktivitätsebene zu erfassen und gegen die 5%-Schwelle zu bewerten,
- Reduktionsmaßnahmen im Tanso Reduktionsmodul zu planen, zu priorisieren und ihren Fortschritt über den Zielzyklus zu verfolgen,
Sobald die SBTi-Validierung gegen V2.0 Anfang 2027 startet, schaffen Unternehmen mit einer soliden Datenbasis die besten Voraussetzungen, um schnell und glaubwürdig vom Ziel in die Umsetzung zu kommen.




































































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