Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Beispiele für Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind eine zukunftsweisende Weiterentwicklung im Bereich der nicht-finanziellen Berichterstattung und ein entscheidender Standard der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unternehmen müssen relevante, vergleichbare und verlässliche Informationen über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen bereitstellen. Die ESRS enthalten detaillierte und standardisierte Offenlegungsanforderungen, damit Unternehmen über Umwelt-, soziale und wirtschaftliche Themen (ESG) berichten können. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission überarbeitete ESRS beschlossen, die die Zahl der Pflichtdatenpunkte um 61 % reduzieren; ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten diese verpflichtend.
Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS?
Vor der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte ist es für Unternehmen gemäß CSRD erforderlich, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Diese Analyse fordert Unternehmen auf, ihre positiven und negativen Einflüsse auf die Umwelt und Gesellschaft zu identifizieren und zu bewerten, indem sowohl potenzielle als auch tatsächliche Effekte einbezogen werden. Dabei müssen auch externe Einflüsse, die die finanzielle Performance beeinflussen könnten, berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen fördert eine umfassende und offene Beurteilung der Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens. Die Kriterien für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sind in den European Sustainability Reporting Standards ESRS 1 definiert und die Ergebnisse müssen laut ESRS 2 verpflichtend berichtet werden.
Mit der ESRS-Revision vom 3. Juli 2026 wurde die Methodik vereinfacht: Ein „Top-down"-Ansatz reduziert den Aufwand bei der Bewertung einzelner IROs, das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit selbst bleibt jedoch unverändert bestehen. Für das Geschäftsjahr 2026 können Unternehmen wahlweise nach den alten oder neuen ESRS berichten.
ESRS-Anforderungen: Aufbau und Struktur der Standards
Die ESRS stellen einen übergeordneten Rahmen für alle betroffenen Unternehmenstypen und -größen dar. Bestehend aus zwei bereichsübergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie 10 themenspezifischen Standards, die die sogenannten Environmental, Social und Governance Themen (ESG) abdecken.
Während ESRS 1 ("Allgemeine Anforderungen") allgemeine Regeln für die Berichterstattung nach ESRS festlegt, ohne jedoch spezifische Angaben zu machen, beschreibt ESRS 2 ("Allgemeine Angaben") grundlegende Informationen, die unabhängig von der betrachteten Nachhaltigkeitsfrage veröffentlicht werden müssen und für alle Unternehmen verpflichtend sind, die unter den Geltungsbereich der CSRD fallen.
Die übrigen Standards sowie die einzelnen Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte hängen vom Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab, wobei sowohl die Inside-Out Perspektive (Wesentlichkeit der Auswirkungen) als auch die Outside-In Perspektive (Finanzielle Wesentlichkeit) berücksichtigt werden müssen. Diese beiden Perspektiven sind grundlegend für die Identifizierung der strategisch relevanten Nachhaltigkeitsthemen und der zugehörigen Berichtspflichten, wobei ESRS E1 und ESRS S1 in der Regel die Grundlage für Industrieunternehmen bilden.
IRO-Beispiele: Wesentlichkeit der Auswirkungen vs. finanzielle Wesentlichkeit
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, eine umfassende Betrachtung vorzunehmen, die nicht nur die zehn themenspezifischen Standards umfasst, sondern auch weitere Themenbereiche berücksichtigt. Mit der ESRS-Revision vom 3. Juli 2026 wurde die bisherige Liste aus Themen, Unter-Themen und Unter-Unter-Themen (ESRS 1, Anhang AR 16) durch eine vereinfachte, unverbindliche Liste aus Themen und Unter-Themen ersetzt (ESRS 1, Appendix A). Unternehmen müssen ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu diesen Themen identifizieren. Wesentliche Auswirkungen beinhalten sowohl positive als auch negative Effekte der unternehmerischen Tätigkeit auf die Umwelt und Stakeholder (Wesentlichkeit der Auswirkungen), während wesentliche Risiken und Chancen die finanziellen Aspekte umfassen, die sich aus der Abhängigkeit von Ressourcen wie natürlichen, menschlichen und sozialen Faktoren ergeben (Finanzielle Wesentlichkeit).
Anbei erhalten Sie jeweils ein Beispiel zu ESRS E1, ESRS S1 und ESRS G1.





















































































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