EU-Kommission veröffentlicht überarbeiteten ESRS-Entwurf - Feedback bis zum 3. Juni möglich

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 ihre überarbeitete Version der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Entwurf auf Basis des Vorschlags der EFRAG von Dezember 2025 veröffentlicht. Der neue Entwurf soll Unternehmen zusätzliche Flexibilität bei der Implementierung gewähren, ohne die regulatorischen Standards abzusenken. Hervorzuheben ist insbesondere, dass die EU verstärkt auf Rückmeldungen aus der Wirtschaft reagiert und praktische Umsetzungsherausforderungen berücksichtigt.
Ein Großteil der vorgeschlagenen Änderungen aus den Entwurfs-ESRS der EFRAG ist im dem Vorschlag der EU-Kommission beibehalten worden. Es gibt lediglich einige kleinere Anpassungen.
Die wichtigsten Änderungen des Vorschlags im Überblick
1. Double Materiality Assessment (DMA): Top-Down-Ansatz wird bevorzugt
Die EU empfiehlt für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ausdrücklich den Top-Down-Ansatz, da dieser effizienter ist und mit verfügbaren Daten arbeitet. Unternehmen können bei Bedarf ergänzend unternehmensspezifische Offenlegungen vornehmen, um eine sachgerechte Darstellung zu gewährleisten.
2. THG-Bilanzierungsgrenze: Methodische Wahlfreiheit
Im Gegensatz zu dem EFRAG Entwurf, welcher den "financial control approach" bevorzugt hat, sollen Unternehmen nach EU-Kommission die Möglichkeit erhalten, zwischen den drei anerkannten Methoden zu wählen: financial control, equity share oder operative control. Diese methodische Wahlfreiheit trägt der Komplexität moderner Unternehmensstrukturen Rechnung und berücksichtigt Besonderheiten bei Beteiligungsverhältnissen und Lieferketten.
3. Policies, Actions & Targets (PAT): Effizientere Bündelung
Neu hervorgehoben wird die Möglichkeit, ein PAT, welches mehrere wesentliche Themen abdeckt, dennoch nur einmal zu beschreiben und dann zu referenzieren. Das reduziert den administrativen Aufwand und fördert integrative Nachhaltigkeitsstrategien.
4. Schätzungen: Mehr Toleranz bei Finanzeffekten
Die revidierte Fassung des Entwurfs anerkennt, dass Schätzungen bei finanziellen Auswirkungen legitim sind, insbesondere wenn keine besseren Daten verfügbar sind. Wesentlich ist: Nachträgliche Anpassungen aufgrund verbesserter Datenverfügbarkeit stellen keine Fehlerkorrektur früherer Berichtsjahre dar, sondern stellen den normalen Prozess der Datenverbesserung dar.
5. Mikroplastik: Vereinfachung für sekundäre Mikroplastik
Die Berichtspflicht für sekundäre Mikroplastiken entfällt, während primäre Mikroplastiken weiterhin relevant bleiben. Diese Vereinfachung berücksichtigt die praktischen Grenzen der Datenerfassung bei global komplexen Lieferketten.
6. SVHC (Substances of Very High Concern): Einjährige Übergangsfrist für Nutzer
Unternehmen, die Produkte mit Stoffen sehr hoher Besorgnis (SVHC) verarbeiten oder verwenden – ohne diese selbst herzustellen – erhalten eine einjährige Übergangsfrist für die entsprechende Datenerfassung. Dies entlastet insbesondere Verarbeiter und Systemintegratoren in technisch komplexen Wertschöpfungsketten.
7. Arbeitskraftmetriken: Die größten Veränderungen
Das Own Workforce Kapitel erfährt die größten inhaltlichen Änderungen bei Datenpunkten. Besonders hervorzuheben sind Übergangserleichterungen für ausgewählte S1-Datenpunkte, die Unternehmen bei der Datenerfassung entlasten.
Feedback bis 3. Juni: Industrie ist gefordert
Unternehmen und Stakeholder können ihre Stellungnahmen bis zum 3. Juni 2026 über das „Have Your Say"-Portal der EU-Kommission einreichen.
Zeitplan: Finale Fassung noch vor Jahresende erwartet
- 3. Juni 2026: Frist für Stellungnahmen („Have Your Say")
- Sommer 2026: EU Überarbeitet basierend auf Feedback
- Spätestens 18. September 2026: Finale Veröffentlichung angepeilt
- FY 2026: Optionale Anwendung
- FY 2027: Obligatorische Anwendung
Wie Tanso unterstzützt
Tanso unterstützt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS mit einer audit-konformen, KI-gestützten Plattform – inklusive Doppelter Wesentlichkeitsanalyse.
Bis zur Veröffentlichung der finalen neuen ESRS können Sie bereits einen Probebericht anhand der Entwurfs-ESRS der EFRAG von Dezember 2025 schreiben. Diese Version ist als Filterfunktion in unserer Software integriert und enthält detaillierte Beschreibungen der Änderungen im Vergleich zu den alten ESRS. So können Sie schon jetzt mit einem reduzierten und angepassten Berichtsumfang die notwendigen Datenerhebungsprozesse aufbauen, ohne auf die finale Fassung warten zu müssen. Sobald die finale Fassung inkl. Datenpunktliste veröffentlicht ist, werden wir diese in Tanso abbilden.






























































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