EU-Kommission veröffentlicht überarbeitete ESRS: Rund 60% weniger Datenpunkte

Die EU-Kommission hat am Freitag, den 3. Juli 2026, kurz vor der Sommerpause, die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die geplante Reduktion der Datenpunkte liegt bei rund 60 Prozent im Vergleich zu den bisherigen ESRS.
Hintergrund: Ein über einjähriger Überarbeitungsprozess
Die neuen ESRS sind das Ergebnis eines mehrstufigen Verfahrens. Zunächst veröffentlichte die EFRAG im November 2025 einen Entwurf auf Basis einer öffentlichen Konsultation. Die EU-Kommission passte diesen Entwurf anschließend leicht an und stellte ihn im Mai 2026 erneut zur öffentlichen Konsultation. Die nun veröffentlichte finale Version basiert auf dem daraus resultierenden Feedback. Die Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen EFRAG-Entwurf fallen dabei nach erster Einschätzung marginal aus.
Rund 60% weniger Datenpunkte
Die Kürzung betrifft die einzelnen ESRS-Standards unterschiedlich stark. Besonders viele Datenpunkte waren und sind bei ESRS 2, E1 (Klimawandel) und S1 (eigene Belegschaft) angesiedelt, hier fällt auch die geplante Reduktion (Kategorie "entfernt") am größten aus. Grundlage ist der Vergleich der bisherigen ESRS mit dem EFRAG-Entwurf von November 2025.
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Empfehlung eines Top-Down-Ansatzes; Klarstellung, dass nicht jeder Informationswunsch einzelner Stakeholder berücksichtigt werden muss.
- Ausschluss von Informationen: Mehr Möglichkeiten, Angaben auszuschließen, etwa aufgrund nationaler Gesetze, sofern der Grund transparent gemacht und jährlich neu evaluiert wird.
- GHG-Emissionen: Unternehmen können frei zwischen dem Financial- und dem Operational-Control-Ansatz wählen.
- Erwartete finanzielle Effekte: Da diese auf Annahmen und Schätzungen basieren, müssen künftige Anpassungen nicht als Fehler ausgewiesen werden.
- Klima-Übergangspläne: Klarstellung, dass auch nicht 1,5-Grad-konforme Übergangspläne CSRD-konform sind, solange dies transparent gemacht wird.
- Mikroplastik: Keine Angabepflicht mehr zu sekundärem Mikroplastik, das unabsichtlich beim Verfall eines Produkts entsteht, aufgrund der schwierigen Datenerhebung.
- Besonders besorgniserregende Stoffe: Neue einjährige Übergangsfrist für Unternehmen, die diese Stoffe nicht selbst produzieren, sondern lediglich nutzen.
Übergangsregelung für Geschäftsjahr 2026
Für das Geschäftsjahr 2026 haben CSRD-pflichtige Unternehmen die Wahl, nach den alten oder den neuen ESRS zu berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten die neuen ESRS verpflichtend.
Nächste Schritte
Das EU-Parlament und der Rat der EU haben nun zwei Monate Zeit, ein Veto einzulegen. Da dies als unwahrscheinlich gilt, ist mit einem Inkrafttreten im September 2026 zu rechnen. Offen sind noch die finale Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sowie eine offizielle Überarbeitung der EFRAG-Datenpunktliste (Implementation Guidance 3), die die Grundlage für eine strukturierte Datenpunktliste bildet.
Wie Tanso unterstützt
Tanso unterstützt produzierende Unternehmen, Nachhaltigkeitsmanagement strukturiert und zukunftssicher zu gestalten: Von der strategischen Einordnung regulatorischer Anforderungen bis zur operativen Umsetzung. Im Zentrum steht ein integriertes ESG-Datenmanagement, welches Transparenz über Prozesse, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten schafft und als strategischer Vorteil für ESG-Ratings und finanzielle Incentivierungen von Banken und Versicherungen genutzt werden kann.
Mit der Tanso Software lassen sich CCF, PCF sowie soziale KPIs konsistent erfassen und gezielt an Stakeholder-Anforderungen ausrichten. Im Kontext des Sustainability Omnibus ermöglicht Tanso zudem flexibles Multi-Reporting über verschiedene ESG-Standards hinweg – darunter ESRS, EcoVadis, SAQ 5, GRI, CDP oder VSME.









































































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