Schweiz eröffnet Vernehmlassung zum NUFG: Neues Bundesgesetz für nachhaltige Unternehmensführung geplant

Mit dem neuen Vorentwurf zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (VE-NUFG) stellt der Bundesrat der Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 9. Juli 2026 eingereicht werden.
Seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet das Obligationenrecht (Art. 964a ff. OR) rund 200 große Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 500 Mitarbeitenden zur Berichterstattung über Risiken und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales, Menschenrechte und Korruption – ohne vorgeschriebenen Standard und ohne externe Prüfpflicht. Zusätzlich gelten spezifische Sorgfaltspflichten bei Kinderarbeit und Konfliktmineralien.
Das NUFG soll diese Regelungen ablösen. Dieser orientiert sich eng an den EU-Regelwerken CSRD und CSDDD nach Abschluss der Omnibus-Initiative und bündelt Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umweltschutz in einem Spezialgesetz. Die bisherigen Regelungen zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien bleiben erhalten.
Welche Änderungen schlägt der VE-NUFG vor?
- Klare Haftungsregelung: Neu geplant sind explizite Haftungsbestimmungen für Unternehmen mit Sorgfaltspflichten – entweder im NUFG ausformuliert oder über die allgemeinen Haftungsregeln des OR
- Staatliche Aufsicht: Betroffene Unternehmen sollen einer Aufsichtsbehörde unterstellt werden und einen Bevollmächtigten in der Schweiz benennen
- Drittstaatenregelung: Die Pflichten sollen neu auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder massgeblichem Umsatz in der Schweiz gelten
- Externe Prüfung wird Pflicht: Nachhaltigkeitsberichte sollen künftig extern mit begrenzter Sicherheit geprüft werden
- Risikobasierter Ansatz: Sorgfaltspflichten sollen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken - mit Fokus auf die wahrscheinlichsten oder schwerwiegendsten Risiken
Anwendungsbereich: Wer soll von dem NUFG betroffen sein?
- Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird vorgeschlagen: mehr als 1.000 VZÄ und mehr als CHF 450 Mio. Umsatz weltweit. Das bisherige Kriterium der Börsennotierung entfällt.
- Für die Sorgfaltspflichten ist die vorgeschlagene Schwelle höher: mehr als 5.000 VZÄ und mehr als CHF 1,5 Mrd. Umsatz.
KMU sind nicht direkt betroffen, müssen aber mit Informationsanfragen aus ihren Lieferketten rechnen. Somit gelten vergleichbare Umsatzgrenzwerte wie in der CSRD und CSDDD der EU. Die Werte bleiben gleich, lediglich die Währung ist unterschiedlich. Dies würde bei dem aktuellen Wechselkurs zu leicht höheren Grenzwerten in der Schweiz führen als in der EU (450 CHF ≈ 490 EUR).
Berichterstattung nach internationalem Standard
Der VE-NUFG schreibt keinen schweizspezifischen Berichtsstandard vor. Der Bericht muss einem in der EU verwendeten Standard oder einem gleichwertigen Standard entsprechen – womit in der Praxis die ESRS die massgebliche Referenz darstellen. Welche Standards als gleichwertig gelten, wird der Bundesrat noch konkretisieren.
Verlauf und Zeitleiste
- 1. April 2026: Vernehmlassung eröffnet
- 9. Juli 2026: Ende der Vernehmlassungsfrist – Stellungnahmen können eingereicht werden
- Nach der Vernehmlassung: Überarbeitung des Entwurfs und Einreichung bei der Bundesversammlung
- Ende 2026 / Anfang 2027: Parlamentarische Debatte
- Ende 2027 / Anfang 2028: Volksabstimmung als Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative 2.0
- Nach Inkrafttreten: Übergangsfrist von etwa zwei Jahren vorgesehen
- Nicht vor 2029: Erstmalige Umsetzung des NUFG erwartet
Wie Tanso unterstützt
Tanso unterstützt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS mit einer audit-konformen, KI-gestützten Plattform – inklusive Doppelter Wesentlichkeitsanalyse. Für Schweizer Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des VE-NUFG fallen, empfiehlt es sich, bereits heute mit einem Pilotbericht zu starten: So lassen sich Datenverfügbarkeit, Prozesse und interne Zuständigkeiten frühzeitig erproben.



























































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