Bundestag beschließt VerpackDG: Nationale Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Das Gesetz schafft den nationalen Vollzugsrahmen für die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (bekannt als PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation) und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG).
Hintergrund ist, dass die EU-Verpackungsverordnung am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist und ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Das VerpackDG schafft den nationalen Vollzugsrahmen, der für die praktische Umsetzung notwendig ist.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
1. Neue Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen
Das Gesetz legt verbindliche Quoten für das Recycling von Kunststoffabfällen aus Verpackungen fest:
- Ab 2028: mindestens 75 Prozent
- Ab 2030: mindestens 80 Prozent
Das VerpackDG führt verbindliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit ein. Verpackungen müssen künftig so gestaltet sein, dass problematische Stoffe wie schwer recycelbare Kunststoffe oder PFAS vermieden werden. Darüber hinaus werden überdimensionierte Verpackungen beschränkt und Kennzeichnungspflichten ausgeweitet – mit dem Ziel, Sortierung und umweltgerechte Entsorgung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erleichtern.
2. Rezyklateinsatz: Anforderungen ab 2027 und EU-Mandat
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Rechtsverordnungen nach § 26a zügig vorzulegen, um den Einsatz von Rezyklaten verbindlich zu verankern. Die entsprechenden Anforderungen sollen ab 2027 gelten. Dabei soll die Verwendung von in Deutschland und der EU hergestellten Rezyklaten bevorzugt werden. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung zudem für die schnelle Zulassung weiterer Rezyklate – insbesondere für kontaktsensible Anwendungen – sowie für ein einheitliches, bürokratiearmes Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate einsetzen.
3. Ökomodulierung: Stärkere Marktanreize für recyclingfähige Verpackungen
Der Umweltausschuss hatte den Regierungsentwurf vor der Abstimmung noch einmal angepasst. CDU/CSU und SPD ergänzten insbesondere die Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte, um stärkere Marktanreize für recyclingfähige Verpackungen zu setzen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt ebenfalls als Dokument vor.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Mit dem VerpackDG tritt ab dem 12. August 2026 der nationale Vollzugsrahmen für die PPWR in Kraft. Für produzierende Unternehmen und Inverkehrbringer von Verpackungen bedeutet das konkret: Die Registrierungspflicht bei der ZSVR gilt, Konformitätserklärungen müssen vorliegen, und Lizenzentgelte werden künftig an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil geknüpft. Die Anforderungen an Rezyklateinsatzquoten und die genaue Ausgestaltung der Ökomodulierung folgen durch Rechtsverordnungen, voraussichtlich bis 2027.
Wie Tanso unterstützt
Tanso unterstützt Hersteller und Inverkehrbringer mit einem zentralen PPWR-Compliance-Modul, das Verpackungsdaten strukturiert erfasst, Recyclingfähigkeit bewertet und die notwendige technische Dokumentation sowie Konformitätserklärungen für den 12. August 2026 bereitstellt. Sobald die Rechtsverordnungen zur Ökomodulierung und zu Rezyklateinsatzquoten vorliegen, werden diese in der Plattform abgebildet.




































































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