Neue EU-Taxonomie Vereinfachungen am 8. Januar veröffentlicht

Am 8. Januar hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der EU-Taxonomie Verordnung offiziell veröffentlicht. Der Rechtsakt wurde bereits am 4. Januar verabschiedet und tritt am 20. Januar in Kraft. Ziel der Änderungen ist es, den administrativen Aufwand der Taxonomie Berichterstattung deutlich zu reduzieren, ohne die Zielsetzung der EU-Taxonomie zu gefährden.
Bereits am 4. Juli hatte die Kommission einen Entwurf zur Vereinfachung vorgelegt. Darauf folgte eine viermonatige “Scrutiny-Period”, in der das Europäische Parlament und der Rat der EU Änderungswünsche hätten einbringen können. Diese wurde nochmal um zwei Monate verlängert. Da in diesem Zeitraum jedoch keine Einwände erhoben wurden, konnte der delegierte Rechtsakt wie vorgesehen finalisiert werden.
Die wichtigsten drei Änderungen
- Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle von 10%
Wirtschaftliche Aktivitäten müssen nicht mehr auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität geprüft werden, wenn sie kumulativ weniger als zehn Prozent der jeweiligen KPI ausmachen. Diese Prüfung erfolgt separat für die drei KPIs Umsatz, CapEx und OpEx. Aktivitäten oberhalb dieser Schwelle müssen weiterhin berichtet werden, sodass immer noch 90% abgedeckt sind.
Zusätzlich können Unternehmen die OpEx Berichterstattung vollständig ausnehmen, wenn die OpEx-KPI für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich ist. Dabei ist wichtig zu beachten, dass es um die OpEx-Definition aus der EU-Taxonomie geht, welche nur einen Teil der klassischen OpEx-Definition beinhaltet. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist lediglich der Gesamtwert der OpEx KPI anzugeben, ergänzt um eine Begründung zur fehlenden Wesentlichkeit. Da dies in der EU-Taxonomie nicht klar definiert ist, kann man bspw. prüfen, ob der Anteil an Taxonomie-OpEx am Gesamt-OpEx unter Ausschlussgrenze liegt, die Wirtschaftsprüfer allgemein zur Wesentlichkeitsprüfung anlegen (meist 2-5%).
- Datenpunkt Reduktion und Vereinfachung der Berichtsvorlage
Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinfachung ist die deutliche Reduktion der zu meldenden Datenpunkte. Für Nicht-Finanzunternehmen sinkt die Anzahl der Datenpunkte pro Aktivität von 78 auf 28, was einer Reduktion von rund 64% entspricht. Für Finanzunternehmen, insbesondere Banken und Kreditinstitute, reduziert sich die Anzahl der Datapoints um bis zu 89%. Zusätzlich wird ein neuer zusammenfassender Meldebogen eingeführt, der sich auf die für Finanzunternehmen relevanten Informationen zur KPI Berechnung konzentriert. Separate Vorlagen für fossiles Gas und Kernenergie werden entfernt oder in allgemeine Vorlagen integriert. Auch die Struktur und Darstellung der KPIs für Finanzunternehmen wird angepasst.
- Do no significant harm Anpassung
Darüber hinaus wurden die "Do No Significant Harm" Kriterien (DNHS) im Bereich der Umweltverschmutzung durch Chemikalien vereinfacht. Unternehmen müssen nicht mehr eine Vielzahl selbst klassifizierter Stoffe prüfen. Stattdessen liegt der Fokus nun auf Stoffen, die von der Europäischen Chemikalienagentur als besonders besorgniserregend eingestuft sind und einer Zulassungspflicht unterliegen. Dies erleichtert den Nachweis dieser DNSH-Kriterien erheblich.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die neuen Regelungen gelten verpflichtend für das Geschäftsjahr 2026. Für Berichte über das Geschäftsjahr 2025 haben Unternehmen die Wahl zwischen den alten und den neuen Regelungen. Bereits am 17. Dezember hatte die Europäische Kommission einen FAQ Entwurf veröffentlicht, der zentrale Auslegungsfragen klärt. Dieser klärt unter anderem die Behandlung von Vorjahresdaten sowie die praktische Anwendung der neuen Wesentlichkeitsschwelle.
Insgesamt setzt die Kommission mit dem vereinfachten delegierten Rechtsakt ein klares Signal. Die EU-Taxonomie soll weiterhin als Steuerungsinstrument dienen, gleichzeitig aber deutlich praktikabler werden. Die Einführung der Wesentlichkeitsschwelle, die Reduktion der Datenpunkte und die Vereinfachung der DNSH-Kriterien senken den Berichtsaufwand spürbar und erhöhen zugleich die Umsetzbarkeit für Unternehmen.
Wie Tanso unterstützt
Tanso implementiert die Änderungen zeitnah und erweitert gleichzeitig die Funktionen in der EU-Taxonomieberichterstattung um die Funktionen aus dem ESG Modul. Somit können EU-Taxonomie-Daten zukünftig dezentral über die gesamte Organisation klar strukturiert und prüfungssicher erhoben werden.















































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