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Überarbeitung der EUDR: Parlament verabschiedet Vereinfachungsänderungen, Rat legt Verhandlungsposition vor

Der Gesetzgebungsprozess zur Anpassung und Vereinfachung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat im November zwei zentrale Fortschritte erzielt. Das Europäische Parlament hat am 26. November 2025 ein Paket von Änderungsanträgen angenommen, während der Rat der EU bereits am 19. November seine Allgemeine Ausrichtung verabschiedete. Beide Institutionen unterstützen gezielte Vereinfachungen, ohne die umweltpolitische Ambition der EUDR abzuschwächen.

Die Entwicklungen folgen auf den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2025, welche den Revisionsprozess eingeleitet hat. Die Trilogverhandlungen starten nun; eine finale Abstimmung wird für den Zeitraum 15.–18. Dezember erwartet.

Parlament: Kernpunkte der angenommenen Änderungen

Das Parlament bestätigt den Grundaufbau der EUDR, führt aber Anpassungen ein, um Umsetzbarkeit und Administration zu verbessern.

Zentrale Punkte:

  • Verschiebung des Geltungsbeginns um 12 Monate sowie eine freiwillige Testphase ab Oktober 2026.
  • Vereinfachte Sorgfaltspflichten für Downstream Operator und Trader: Nur der erste Downstream Operator muss Referenznummern sammeln und dokumentieren.
  • Überprüfung einer weiteren EUDR-Vereinfachung bis spätestens 30. April 2026.

Das Parlament positioniert sich damit für eine einfache, aber praktikable Umsetzung der EUDR.

Rat: Allgemeine Ausrichtung mit Fokus auf Anwendbarkeit

Der Rat unterstützt ebenfalls die von der Kommission vorgeschlagene Richtung und ergänzt um weitere Klarstellungen.

Zentrale Punkte:

  • Rückstellung um 12 Monate, jedoch keine zusätzliche Übergangsphase.
  • Micro- and Small Primary Operator sollen eine einmalige „vereinfachte Erklärung“ vor dem Inverkehrbringen oder Export abgeben. Für diese kann die Geolokalisierung der Produktionsflächen durch eine postalische Adresse ersetzt werden.
  • Nachverfolgsungspflichten nur für den ersten Downstream Operator oder Trader (Sammlung und Weiterabe der Referenznummer).
  • Überprüfung der EUDR-Vereinfachung bis 30. April 2026.

Der Rat priorisiert administrative Umsetzbarkeit bei gleichbleibender ökologischer Zielsetzung.

Ausblick: Trilog und Finalisierung

Mit den festgelegten Positionen von Parlament und Rat beginnt die Phase der Trilogverhandlungen. Der erwartete Ablauf:

  1. Start der Trilogverhandlungen (Ende November) – Schwerpunkt auf Verschiebung um 12 Monate, Umfang der Vereinfachungen für Downstream Operator und Anforderungen an Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette.
  2. Vorläufige politische Einigung – Gemeinsamer Text der drei Institutionen.
  3. Formelle Annahme (voraussichtlich Woche des 15. Dezember) – Bestätigung durch Parlament und Rat.
  4. Veröffentlichung und Inkrafttreten – Im Amtsblatt; Inkrafttreten drei Tage danach.

Was das für Unternehmen bedeutet

Alle drei Institutionen verfolgen eine konsistente Linie: Vereinfachung ohne Abbau der Sorgfaltspflichten. Eine Verschiebung des Geltungsbeginns gilt als weitgehend sicher.

Unternehmen - insbesondere Downstream Operator sowie Micro- and Small Primary Operator - können mit Anpassungen bei Informations- und Sorgfaltspflichten rechnen. Der Aufbau interner Prozesse und Lieferkettentransparenz bleibt weiterhin erforderlich.

Offizielle Quellen

Europäisches Parlament – Abstimmung (26. November 2025)

Rat der Europäischen Union – Allgemeine Ausrichtung (19. November 2025)

Europäische Kommission – Vorschlag (21. Oktober 2025)

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