This is some text inside of a div block.
Zur Übersicht

CSRD & CSDDD: Trilog-Einigung schafft Aussicht auf Klarheit über zukünftige Berichtspflichten

Die Europäische Union hat am 8. Dezember eine vorläufige Einigung im Trilog zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erzielt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass beide Gesetzgebungsprozesse zeitnah finalisiert werden und Unternehmen künftig mehr Planungssicherheit erhalten.

Die Einigung zwischen dem JURI-Komitee des Parlaments und dem Rat der Europäischen Union sieht Folgendes vor:

CSRD: Höhere Schwellenwerte und stärkerer Fokus auf quantitative Daten

Künftig sollen nur noch Unternehmen berichten müssen, die

  • > 1.000 Mitarbeitende UND
  • > €450 Mio. Nettoumsatz

aufweisen. Für Nicht-EU-Unternehmen soll dieselbe Umsatzschwelle gelten, sofern dieser Umsatz in der EU erzielt wird. Dies reduziert die Anzahl an berichtspflichtigen Unternehmen um 90%.

Weitere Anpassungen:

  • Sektorstandards sollen freiwillig werden statt verpflichtend.
  • Die Berichterstattung soll quantitativer und klarer strukturiert sein.
  • Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden sollen Auskunftsersuchen zu freiwilligen Offenlegungen künftig ablehnen dürfen, wenn diese über die Angaben in den freiwilligen Standards (VSME) hinausgehen (value-chain cap).

Diese Änderungen reduzieren den administrativen Aufwand für viele kleine und mittlere Unternehmen und erhöhen gleichzeitig die Vergleichbarkeit bei großen Marktakteuren.

CSDDD: Deutlich höherer Anwendungsbereich

Berichtspflichtig sollen künftig Unternehmen mit

  • > 5.000 Mitarbeitende UND
  • > €1,5 Mrd. Nettoumsatz

sein. Dieselben Grenzen sollen für Nicht-EU-Unternehmen gelten, die im EU-Markt tätig sind. Damit reduziert sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen um 70%.

Weitere Anpassungen:

  • Verschiebung des Startdatums um ein weiteres Jahr auf den 01.01.2029
  • Risikobasierter Ansatz entlang der gesamten Tätigkeitskette (nicht nur Tier 1 Lieferanten)
  • Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Klimatransitionsplänen
  • Keine unnötigen Informationspflichten gegenüber nicht betroffenen Unternehmen (value chain cap)
  • Sanktionen werden von 5 % auf 3 % des weltweiten Nettoumsatzes begrenzt
  • Haftung bleibt nationales Recht und wird nicht auf EU-Ebene harmonisiert

Damit konzentriert sich die CSDDD stark auf große multinationale Unternehmen, während der Mittelstand weitgehend entlastet wird.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess

Nach aktuellem Zeitplan sind folgende Schritte vorgesehen:

  • 10. Dezember: Abstimmung im Rat der EU (Coreper II)
  • 11. Dezember: Abstimmung im JURI-Komitee des Parlaments
  • 16. Dezember: Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg (12:30–13:30 Uhr)
  • Veröffentlichung im Journal der EU: Die neuen Regelungen treten 20 Tage später in Kraft
  • Umsetzung in nationales Recht: Geplant innerhalb von 12 Monaten, idealerweise bis Ende 2026

Damit ist spätestens  Anfang 2027, vermutlich sogar Ende 2026 mit einer verbindlichen Anwendung der überarbeiteten Richtlinien zu rechnen.

Wichtig ist, dass die Vereinbarung eine Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs sowohl für die CSRD als auch für die CSDDD enthält“. Dies zeigt, dass einige politischen Entscheidungsträger Zweifel an den erheblichen Einschränkungen des Anwendungsbereichs haben.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Große Unternehmen müssen sich intensiver auf quantitative, prüfbare Nachhaltigkeitsdaten vorbereiten.
  • Der Mittelstand wird durch die erhöhten Schwellenwerte entlastet, muss jedoch weiterhin lieferkettenbezogene Anforderungen großer Kunden erfüllen.
  • Zuverlässige Datenprozesse für CCF, PCF und CSRD werden zum zentralen Wettbewerbsvorteil, unabhängig vom Anwendungsbereich.

Da das Deutsche CSRD-Gesetz sich an den Entscheidungen auf EU-Ebene orientieren möchte, ist aktuell nicht mehr mit einer Umsetzung in deutsches Recht vor Ende des Jahres zu rechnen.

Der deutsche Gesetzesenwurf berücksichtigt zwar schon Stop-the-Clock und die 1.000 Mitarbeitendengrenze, beinhaltet jedoch noch keine Anpassung der Umsatzgrenze. Der Deutsche Bundesrat hat den Entwurf bereits positiv besprochen, der Bundestag die Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine Abstimmung diesbezüglich auf den Tagesordnungen bis Ende des Jahres zu finden. Somit wird die NFRD mit großer Wahrscheinlichkeit in Deutschland noch ein weiteres Jahr zum Tragen kommen.

Die Empfehlung für Deutsche Unternehmen der Welle 1 (kapitalmarktorientiert) mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ist daher, für das Geschäftsjahr 2025 einen NFRD Report in Anlehnung an die ESRS vorzubereiten, und hier einen großen Fokus auf die quantitativen Angaben zu legen.

Alle anderen Unternehmen können für 2025 nach dem VSME-Standard berichten, um hier die Vorteile einer pragmatischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für sich zu nutzen.

Wie Tanso Sie unterstützt

Bei Tanso unterstützen wir Sie dabei, Ihr Nachhaltigkeitsmanagement strategisch aufzubauen – einschließlich eines umfassenden ESG-Datenmanagements über Ihre gesamte Organisation hinweg. Dazu gehören alle relevanten Bereiche wie CCF, PCF oder Diversity-Kennzahlen, ausgerichtet an den Anforderungen Ihrer Stakeholder.

Im Kontext des Omnibus kann dies auch ein Multi-Reporting über verschiedene ESG-Standards hinweg umfassen, beispielsweise CDP, EcoVadis, SAQ 5, GRI und VSME, anstatt sich ausschließlich auf die CSRD-Compliance zu konzentrieren.

Entdecken Sie Tanso –
Ihre Komplett­lösung für Nachhaltigkeit

Andere Artikel, die für Sie interessant sein könnten

Erfahren Sie Neuigkeiten aus dem Tansoversum.