EmpCo: EU-Kommission bleibt hart bei Fristen – Bundestag beschließt deutsche Umsetzung

Das Wichtigste auf einen Blick
- EmpCo (RL (EU) 2024/825): Schärfere Vorgaben gegen Greenwashing, strengere Anforderungen an allgemeine Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.
- Letzte Woche:
- EU-Kommission: keine Übergangsfrist – ggf. „korrigierende“ Maßnahmen wie Sticker/POS-Zusatzinfos statt Fristverlängerung.
- Deutschland: Bundestag beschließt EmpCo-Umsetzung (UWG-Anpassung) am 19.12.2025.
- Nächste Schritte: Bundesrat, danach Ausfertigung/Verkündung; für Unternehmen beginnt jetzt die Rückwärtsplanung bis 27.09.2026 (Anwendung).
Was ist die EmpCo?
EmpCo steht für die „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825). Sie ändert zentrale EU-Verbraucherschutzvorschriften mit dem Ziel, VerbraucherInnen besser vor irreführenden Aussagen (Claims) im Umweltbereich zu schützen und vergleichbarere, belastbarere Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen.
Was in der Praxis besonders relevant ist:
- Allgemeine Umweltaussagen (z. B. „umweltfreundlich“) werden nur noch unter deutlich strengeren Bedingungen zulässig – typischerweise braucht es einen sehr klaren, nachprüfbaren Bezug (z. B. „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ als Maßstab in der Umsetzung).
- Nachhaltigkeitssiegel dürfen nicht unreguliert verwendet werden: Die EmpCo zielt auf staatlich festgelegte/anerkannt oder robust zertifizierte Systeme ab.
- Aussagen zu künftigen Umweltleistungen müssen auf konkreten, realistischen Plänen mit messbaren Zielenbasieren (in der nationalen Umsetzung regelmäßig weiter konkretisiert).
Zeitplan: Umsetzung in nationales Recht bis 27.03.2026,
Anwendung ab 27.09.2026.
Was ist letzte Woche passiert?
EU-Kommission: Keine Übergangsfrist – „Sticker statt Schonfrist“
Die EU-Kommission hat ein FAQ/Q&A-Dokument zur EmpCo veröffentlicht (Stand: 27.11.2025). Darin findet sich eine für die Industrie besonders heikle Klarstellung: Eine zusätzliche Übergangsfrist über den Start der Anwendung (27.09.2026) hinaus wird nicht in Aussicht gestellt. Als praktische „Lösung“ für nicht rechtzeitig angepasste Umweltwerbung werden stattdessen korrigierende Maßnahmen wie Sticker oder Zusatzinformationen am Point of Sale diskutiert.
Einordnung: Für Produkte mit langen Produktions- und Lagerzyklen (z. B. FMCG, Kosmetik) kann das erheblichen Druck erzeugen – insbesondere dort, wo Verpackungsdesigns früh „eingefroren“ werden müssen.
Deutschland: Bundestag beschließt EmpCo-Umsetzung am 19.12.2025
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag die Gesetzespakete beschlossen, mit denen u. a. die EmpCo in deutsches Recht umgesetzt wird – insbesondere über Anpassungen im UWG (und flankierende Regelungen zu Verbraucherrechten/Dark Patterns).
Im parlamentarischen Umfeld wurde auch die Praxisfrage der Fristen und die Gefahr von Vernichtung vorproduzierter Verpackungen/Ware thematisiert. Der Bundesrat hatte mehr Flexibilität gefordert.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert in einem Schreiben an die EU-Kommission darum zu bitten, klarzustellen, dass Verbrauchertests, die wie „ÖkoTest“ oder „Stiftung Warentest“, die auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhängig durchgeführt sind, und deren Ergebnisse an Kunden kommuniziert werden, von der EmpCo ausgenommen sind. Auch ist der Wunsch B2B-Siegel von der EmpCo auszunehmen, auch wenn diese vereinzelt auch von Endkonsumenten zu sehen sind. Zu guter Letzt soll die Bundesregierung eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für Produkte fordern, die bis zum 27. März 2026 - und somit vor der Frist zur Umsetzung der EmpCo in nationales Recht - produziert wurden.
Was sind die nächsten Schritte?
Gesetzgebung (DE/EU)
- Bundesrat: Der Bundestagsbeschluss geht als nächstes in die Befassung im Bundesrat.
- Ausfertigung & Verkündung: Danach folgt die Ausfertigung durch den Bundespräsident und die Verkündung – erst dann steht die deutsche Umsetzung final.
- EU-Guidance/Interpretation: Die EmpCo-FAQs sind ein Signal, aber viele Detailfragen werden sich über Leitlinien, Behördenpraxis und Rechtsprechung konkretisieren – gerade bei der Abgrenzung „allgemeiner“ Claims und bei Siegel-Definitionen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten (Praxis-To-dos)
- Claim-Inventur: Alle Umweltclaims & „grünen“ Verkaufsargumente über alle Kanäle hinweg erfassen (Verpackungen, Webshop, Ads, POS).
- High-Risk-Claims priorisieren: Insbesondere generische Begriffe („umweltfreundlich“, „klimaneutral“ etc.) und Zukunftsversprechen auf Evidenz & Transparenz prüfen.
- Siegel-Governance: Welche Zeichen/Siegel werden genutzt – und erfüllen sie künftig die Anforderungen (staatliche Anerkennung bzw. belastbares Zertifizierungssystem)?
- Packaging-Rückwärtsplanung: Ausgehend vom 27.09.2026 rückwärts arbeiten (Artwork-Freeze, Abverkaufs-/Bestandsstrategie, Händlerkommunikation).
- Bestandsrisiko absichern: Wenn die EU-Kommission keine Übergangsfrist einräumt, muss das Szenario „Korrekturmaßnahmen“ (z. B. Sticker/POS-Info) zumindest operational gedacht werden.















































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