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EU-Kommission schlägt einjähriges Aufschieben der EUDR-Umsetzung vor

Am 23. September 2025 kündigte die Europäische Kommission (EK) eine mögliche Verschiebung des Starttermins der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr an. Obwohl das offizielle Inkrafttreten derzeit weiterhin auf den 30. Dezember 2025 datiert ist, sorgt dieser Vorschlag für Unsicherheit bei Unternehmen und Lieferketten.

Was hat die Europäische Kommission zur EUDR-Verschiebung angekündigt?

  • Am 23. September 2025 hat EU-Kommissarin Jessika Roswall in einem Schreiben an den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments und den Rat eine einjährige Verlängerung der EUDR-Durchsetzungsfrist vorgeschlagen.
  • Laut interner Bewertung der Kommission ist das IT-System TRACES NT, das die EUDR-Due-Diligence-Erklärungen unterstützen soll, noch nicht bereit, um das erwartete Datenvolumen zu verarbeiten.
  • Noch keine rechtlich bindende Änderung: Der aktuelle Termin bleibt bestehen, bis eine formale Änderung durch Parlament und Rat beschlossen und veröffentlicht wird.

💡 Hintergrundinformationen zu den EUDR-Pflichten und der ursprünglichen Zeitschiene finden Sie in unserem Artikel „EUDR erklärt“ im Tanso-Blog.

Wie wird die vorgeschlagene EUDR-Verschiebung offiziell?

Die EUDR kann nur durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU geändert werden:

  1. Die Europäische Kommission muss einen formellen Vorschlag zur Änderung des Durchsetzungstermins vorlegen.
  2. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen diesen Vorschlag beraten, ggf. anpassen und anschließend annehmen.
  3. Nach der Annahme wird die Änderung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht – erst dann ist die neue Frist rechtlich verbindlich.

Bis dahin gilt weiterhin der Termin 30. Dezember 2025.

Mit welchem Zeitplan können Unternehmen rechnen?

  • Das Schreiben der Europäischen Kommission ist ein politisches Signal, aber noch keine endgültige Entscheidung.
  • Der weitere Zeitplan hängt davon ab, wie schnell Parlament und Rat handeln.
  • Mögliche Szenarien:
    • Kein formeller Vorschlag → aktueller Termin bleibt (wenig wahrscheinlich).
    • Schnelles Verfahren → Verschiebung wird Ende 2025 rechtskräftig.
    • Längere Verhandlungen → Entscheidung erst im Laufe von 2026.
  • Wenn die Verschiebung angenommen wird, gelten voraussichtlich folgende Termine:
    • Große und mittlere Unternehmen: neue Frist 30. Dezember 2026
    • Kleine und Kleinstunternehmen: möglicherweise 30. Juni 2027

Fazit

Die Ankündigung vom 23. September 2025 deutet darauf hin, dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr verschoben werden könnte. Allerdings ist dies noch kein geltendes Recht.

Bis zur formellen Verabschiedung müssen Unternehmen weiterhin davon ausgehen, dass der 30. Dezember 2025 gilt.

Das bedeutet: Vorbereitungen sollten fortgesetzt werden.

Wenn die Verschiebung tatsächlich bestätigt wird, bietet sie wertvolle Zeit, um Prozesse zu verbessern, Lieferanten einzubinden und Systeme zu stärken. In jedem Fall bleibt proaktives Handeln der sicherste Weg.

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