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ESRS & CSRD: 2024 als Testjahr für die CO₂-Bilanzierung nutzen

Mit dem Inkrafttreten der CSRD am 1. Januar 2024 ergibt sich ein wesentlicher Wendepunkt, vor allem für Großunternehmen mit über 500 Beschäftigten. Auch wenn Ihr Unternehmen 2025 noch nicht unter die Berichtspflicht fällt, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der CSRD und die Nutzung von 2024 als Orientierungsjahr ratsam.


Das erwartet Sie in unserem Webinar:

  1. Überblick über CSRD und ESRS
  2. Welche Unternehmen ab wann betroffen sind
  3. Vorteile, 2024 als Testjahr zu nutzen
  4. Tipps, wie Sie mit Ihrer Bilanzierung starten

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