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Juristisches Komitee (JURI) einigt sich auf Anhebung der Schwellenwerte für CSRD und CSDDD

Das Juristische Komitee des Europäischen Parlaments hat sich heute als verantwortlicher Ausschuss für den Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission für Erhöhung der Grenzwerte von CSRD und CSDDD ausgesprochen.

Konkret stimmte die knappe Mehrheit der ParlamentarierInnen für eine Anhebung der Grenzwerte auf:

  • CSRD & EU-Taxonomie: Unternehmen mit weltweit >1.000 Mitarbeitenden und >450 Mio. € Umsatz (eine Reduktion des Anwendungsbereichs um ca. 90%)
  • CSDDD: Unternehmen mit weltweit >5.000 Mitarbeitenden und >1,5 Mrd. € Umsatz(eine Reduktion des Anwendungsbereichs um ca. 70%)

Die Einigung war hart umkämpft und wurde mit den Stimmen der Fraktionen von der Mitte-Links Fraktionen durchgesetzt. Die rechten Fraktionen hatten sich für eine weitgehendere Deregulierung ausgesprochen.

Wie geht es weiter

Der Vorschlag geht nun kommende Woche ins gesamte Europäische Parlament zur Abstimmung. Hier sind keine Änderungen mehr zu erwarten.

Danach starten die Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Parlament. Diese sollen nach aktuellem Stand am 8.12. abgeschlossen werden.

Eine Übersicht der unterschiedlichen Positionen ist hier zu sehen.

Darüber hinaus werden Ende November die überarbeiteten ESRS der EFRAG erwartet, welche anschließend in einem delegierten Akt gesetzlich verankert werden müssen. Diese werden frühestens für das Geschäftsjahr 2026 gültig sein.

Nationale Umsetzung in Deutschland

Sobald der finale Gesetzestext verabschiedet worden ist, sollen die EU-Länder nach dem Vorschlag der EU-Kommission maximal 12 Monate Zeit bekommen, die Änderungen in nationales Recht zu übersetzen. Somit werden die Änderungen frühestens für Berichte über das Geschäftsjahr 2026 gelten.

Parallel wurde der Deutsche Regierungsentwurf für das CSRD Umsetzungsgesetz am 9. Oktober zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sowie den Ausschuss für Wirtschaft & Energie, den EU-Ausschuss und den Haushaltsausschuss überwiesen. Zudem steht der Entwurf auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesrats am 17. Oktober.

Der Regierungsentwurf berücksichtigt bereits die Stop-the-Clock Einigung. Zudem wurde bereits der Grenzwert von 1.000 Mitarbeitenden berücksichtigt. Da Deutschland die CSRD eigentlich bereits im Juni 2024 hätte umsetzen sollen, hat die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gestartet. Daher soll es zu einer schnellen Einigung kommen. Ob im Laufe der nationalen Beratungen bereits eine potentielle neue Umsatzgrenze implementiert wird, ist aktuell offen.

Bis dahin gilt in Deutschland weiterhin die NFRD inklusive EU-Taxonomie für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden (Welle 1).

Was bedeutet das für Unternehmen

Die geplanten Lockerungen der EU geben insbesondere Unternehmen unter den Grenzwerten mehr Freiraum, ihr ESG-Management mehr nach ihren Bedürfnissen auszugestalten und eigene Prioritäten zu setzen.

Dazu gehören bereits heute für viele Unternehmen etablierte Nachhaltigkeitsstandards, Frameworks und Fragebögen wie GRI, SASB, VSME, CDP, EcoVadis, SAQ.5, und SBTi, die von Stakeholdern wie Kunden, Banken, Investoren und Versicherungen gefordert werden. Ebenso haben internationale Standards zum Umweltmanagement wie EMAS und ISO 14001 inzwischen eine breite Anwendung gefunden.

Ein ganzheitliches ESG Datenmanagement von der Erhebung von Nachhaltigkeitskennzahlen bis hin zur aktiven Maßnahmenimplementierung, Risikosteuerung und Anpassung bleibt somit ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor für Unternehmen.

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