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ESRS-Änderungen: EFRAG-Entwurf & Auswirkungen auf Unternehmen

Mit dem am 26. Februar 2025 veröffentlichten Omnibus-I-Vorschlag hat die Europäische Kommission angekündigt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen eines delegierten Rechtsakts gezielt zu überarbeiten. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und den Fokus stärker auf die wesentlichen Offenlegungspflichten zu legen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Hintergründe der Überarbeitung sowie die zentralen Änderungen des am 31. Juli 2025 veröffentlichten Entwurfs der EFRAG.

Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und stellen sicher, dass Unternehmen vergleichbare, verlässliche und relevante Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategien, Risiken und Chancen offenlegen.

Warum werden die ESRS überarbeitet?

Die europäische Kommission reagiert mit der Überarbeitung auf Kritik von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, dass die bisherigen Anforderungen zu komplex und aufwendig seien. Folgende Ziele stehen im Fokus:

  • Reduzierung verpflichtender Datenpunkte durch Streichung weniger relevanter Angaben
  • Priorisierung quantitativer Informationen gegenüber rein qualitativen Angaben
  • Umwandlung verpflichtender in freiwillige Berichtspflichten, wo möglich
  • Präzisierung unklarer Vorgaben, insbesondere zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips, damit nur wirklich relevante Informationen berichtet werden

Geplante Änderungen im ESRS-Entwurf 2025

Der aktuelle Entwurf bringt eine Reihe wichtiger Anpassungen mit sich:

  • Streichung freiwilliger Datenpunkte: Die meisten optionalen Angaben entfallen.
  • Mehr Transparenz bei den Application Requirements (ARs): Versteckte Datenpunkte innerhalb der ARs werden gestrichen.
  • Klarere Struktur: Die ARs sind künftig direkt unter den Disclosure Requirements (DRs) verortet, wodurch die Logik besser nachvollziehbar wird.
  • Umbenennung der Mindestanforderungen: Aus den bisherigen Minimum Disclosure Requirements (MDRs) werden die neuen General Disclosure Requirements (GDRs).
  • Weniger Redundanzen: Doppelte Angaben – etwa zur Mitarbeiterzahl – werden vermieden.
  • Anpassung der Nummerierung: Die Bezeichnungen der Disclosure Requirements (z. B. E1.IRO-3 → E1-3) werden harmonisiert.
  • Verschlankung der DMA-Langliste: Die bisherige AR16-Liste wird deutlich gekürzt und in die nicht-verbindliche Illustrative Guidance verschoben.
  • Fokus auf Sub-Topics: Sub-Sub-Topics entfallen, dafür wird die Ebene der Sub-Topics gestärkt und konsolidiert.
  • Interoperabilität mit internationalen Rahmenwerken:  Zur besseren Vergleichbarkeit sollen die ESRS-Formulierungen – bei gleicher Zielsetzung – an globale (ISSB)-Standards angepasst werden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Überarbeitung der ESRS im Omnibus-Vorschlag zeigt, dass die EU-Kommission auf die Rückmeldungen aus der Praxis reagiert. Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Weniger Pflichtangaben, klarere Strukturen und damit weniger Bürokratie
  • Stärkere Fokussierung auf Wesentlichkeit statt Detailfülle
  • Einfachere Anwendbarkeit für Unternehmen jeder Größe

Für die Umsetzung der CSRD-Pflichten ist es entscheidend, die finalen Änderungen genau im Blick zu behalten. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsberichte und internen Prozesse frühzeitig anpassen, um auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein.

Tanso Empfehlung

Tanso empfiehlt allen Unternehmen – insbesondere aus Welle 1 –, sich für ihr Reporting 2025 auf die wesentlichsten, nicht freiwilligen und quantitativen Berichtspflichten auf Basis der bestehenden ESRS zu konzentrieren. Da die neuen ESRS noch Zeit für die Genehmigung benötigen, ist es wichtiger, bereits jetzt mit der Datenerhebung zu beginnen – idealerweise noch vor Jahresende.

Wie es weiter geht

Bis zum 29. September 2025 können die vereinfachten ESRS-Entwürfe über das Online-Tool kommentiert und Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der final überarbeiteten Standards an die Europäische Kommission wurde vom 31. Oktober auf den 30. November 2025 verschoben.

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