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EU-Parlament einigt sich auf Omnibus-Position – Trilogverhandlungen starten am 18. November

Am 13. November hat das EU-Parlament einen entscheidenden – wenn auch hoch umstrittenen – Schritt im laufenden Omnibus-Prozess gemacht. Nach wochenlangen festgefahrenen Verhandlungen innerhalb der politischen Mitte konnte letztlich eine Mehrheit durch eine ungewöhnliche Koalition aus EVP und rechtspopulistischen Gruppen erzielt werden. Dieses Ergebnis ermöglicht es nun, dass die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission am kommenden Dienstag beginnen.

Während dies einen wichtigen prozeduralen Meilenstein darstellt, verändert es zugleich die Erwartungen an CSRD und CSDDD erheblich und wirft neue Fragen zur Rechtssicherheit im Markt auf.

Wesentliche Entscheidungen der Omnibus-Abstimmung

Da zwischen den Parteien der politischen Mitte (S&D, Renew und Grüne) kein Kompromiss gefunden wurde, ging das Parlament wie folgt in vier Schritten zur Abstimmung über:

1️⃣ Ablehnung der vollständigen Annahme des Omnibus-Vorschlags der Kommission (#81)

2️⃣ Abstimmung über rund 400 Änderungsanträge zu Richtlinie 81

3️⃣ Annahme des Kommissionsvorschlags inklusive der angenommenen Änderungsanträge

4️⃣ Mandat für den JURI-Ausschuss, in die Trilogverhandlungen einzutreten

Die vom Parlament angenommene Position enthält drei wesentliche Änderungen:

  • Deutlich erhöhte CSRD-Schwellenwerte: 1.750 Beschäftigte & 450 Mio. € Umsatz
  • Streichung der Anforderungen an Klimatransitionspläne in der CSDDD
  • Keine festgelegten Sanktionen bei Nichteinhaltung, sodass die Durchsetzung vollständig den Mitgliedstaaten überlassen bleibt

Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP) zeigte sich auf der heutigen Pressekonferenz sehr zuversichtlich und kündigte an, „alles Mögliche zu tun“, um bis Jahresende eine endgültige Einigung zu erzielen.

Was das für den Anwendungsbereich der CSRD bedeutet

Mit der Entscheidung des Parlaments für höhere Schwellenwerte und vereinfachte Anforderungen würde sich der Anwendungsbereich der CSRD voraussichtlich um 90–92 % verkleinern – verglichen mit der ursprünglichen Richtlinie. Ein engerer Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird zwangsläufig:

  • stärkere Unterschiede zwischen nationalen Anforderungen schaffen,
  • ein noch fragmentierteres Bild von Markterwartungen erzeugen und
  • die Abhängigkeit von freiwilligen Standards (z. B. GRI, VSME) und investorengetriebenen Rahmenwerken (z. B. CDP, EcoVadis) verstärken.

Dieser Trend deutet auf mehr – nicht weniger – Anfragen nach Nachhaltigkeitsdaten entlang der Wertschöpfungsketten hin.

Rechtliche Zweifel schaffen eine weitere Ebene der Unsicherheit

Anfang dieser Woche äußerten mehr als 100 Rechtsexpert*innen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Omnibus-Prozesses selbst – unter anderem wegen der fehlenden Kosten-Nutzen-Analyse sowie des Risikos, ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren zu umgehen. Die EU-Bürgerbeauftragte hat eine Untersuchung eingeleitet und fügt damit eine weitere Variable zu einem ohnehin fragilen Verhandlungsprozess hinzu.

Wie es weitergeht

Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen am kommenden Dienstag.

Ob jedoch realistisch vor Jahresende eine Einigung erzielt werden kann, bleibt unklar:

  • Die Position des Parlaments ist nun weitreichender als die von Rat und Kommission.
  • Die Mehrheit hinter der heutigen Abstimmung ergibt sich aus einer ungewöhnlichen Koalition zwischen EVP und der extremen Rechten, was die Akzeptanz durch die anderen Institutionen erschweren dürfte.
  • Gleichzeitig stehen alle Parteien unter erheblichem Druck, schnell wieder Rechtssicherheit für Unternehmen herzustellen, die bereits mit der Berichterstattungsvorbereitung begonnen haben.

Warborn betonte erneut den politischen Willen, dies noch 2025 „abzuschließen“, doch die Dynamiken bleiben unvorhersehbar.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Kurz gesagt: Unternehmen sollten vor Jahresende nicht mit vollständiger Klarheit rechnen. Die aktuelle CSRD bleibt in Kraft – einschließlich des „Stop-the-Clock“ – und gilt weiterhin für die Unternehmen der ersten Welle.

Mit Blick nach vorne:

  • Ein neuer Schwellenwert von mindestens 1.000 Beschäftigten wird zunehmend wahrscheinlich.
  • Unternehmen unterhalb dieser Größe werden voraussichtlich weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD bleiben.

Für alle anderen bleibt die Unsicherheit bestehen – daher unsere Empfehlung:

Welle 1

Weiter vorangehen. Implementieren Sie die CSRD so pragmatisch wie möglich, mit Fokus auf die Datenpunkte, die für interne und externe Stakeholder relevant sind (EcoVadis, CDP, Kundenanfragen, Strategie).

Welle 2–3

Falls Sie noch nicht begonnen haben, priorisieren Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie und Stakeholder-Anforderungen gegenüber einer vollständigen ESRS-Umsetzung. Ziehen Sie in Betracht, VSME oder GRI zu nutzen, um Ihr Unternehmen vorzubereiten, ohne Teams zu überlasten.

Wenn Sie planen, 2027 auf die neuen ESRS umzustellen, unterstützen wir Sie dabei gerne.

Wie Tanso Sie unterstützt

Wir wissen, dass Unsicherheit herausfordernd ist – besonders für die interne Kommunikation und die strategische Planung.

Bei Tanso unterstützen wir Sie dabei, das Nachhaltigkeitsmanagement Ihres Unternehmens strategisch aufzubauen – einschließlich eines umfassenden ESG-Datenmanagements über Ihre gesamte Organisation hinweg. Dies umfasst alle relevanten Bereiche wie CCF, PCF,  oder Diversity-KPIs, ausgerichtet an den Anforderungen Ihrer Stakeholder.

Im Kontext des Omnibus kann dies auch ein Multi-Reporting über verschiedene ESG-Standards hinweg umfassen – beispielsweise CDP, EcoVadis, SAQ 5, GRI und VSME – anstatt sich ausschließlich auf die CSRD-Compliance zu konzentrieren.

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