Alles über ESG Management, Richtlinien zur Nachhaltigkeit und CO₂-Bilanzierung erfahren.
Downstream-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen, die im Rahmen des Scope 3 des Greenhouse Gas Protocols erfasst werden. Sie resultieren aus der Nutzung, Entsorgung oder Verarbeitung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens nach deren Verlassen der direkten Kontrolle des Unternehmens.
"Drill, baby, drill" ist ein Motto, das die US-amerikanische Politik zur Öl- und Gasproduktion prägt.
Die EFRAG ist eine gemeinnützige Organisation zur Förderung der Unternehmensberichterstattung in Europa.
EMAS (Eco‑Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges EU‑Umweltmanagement- und Audit‑System, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich, transparent und glaubwürdig zu verbessern.
ESG steht für Environmental, Social, and Governance. Dabei handelt es sich um drei zentrale Säulen, anhand derer Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung bewerten. ESG-Kriterien helfen, nicht-finanzielle Risiken und Chancen, die für das langfristige Wachstum eines Unternehmens wichtig sind, zu identifizieren und zu managen.
Das Energy Savings Opportunity Scheme zwingt Unternehmen zu Energieaudits zur Identifikation von Einsparpotential.
Das Emissionshandelssystem (ETS) ist ein marktbasiertes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen, das den Handel mit Emissionsrechten erlaubt. Im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), erhalten Unternehmen aus Industrie und Luftfahrt Emissionszertifikate, die ihre erlaubten Emissionen festlegen. Diese Zertifikate können gehandelt werden, um Anreize für Emissionsreduktionen zu schaffen. Überschreiten Unternehmen ihre Emissionsgrenzen, müssen sie Strafen zahlen oder zusätzliche Zertifikate erwerben. Das EU ETS spielt eine Schlüsselrolle in der EU-Klimastrategie und fördert Investitionen in grüne Technologien.
Die EU-Taxonomie, ein Kernstück des Europäischen Grünen Deals, klassifiziert nachhaltige Aktivitäten, um Investitionen in grüne Innovationen zu lenken. Sie unterstützt die EU-Ziele für Klimaneutralität bis 2050 und die deutliche Reduktion von Emissionen bis 2030, indem sie Leitlinien für nachhaltige Investitionen bietet. Aktivitäten müssen zu einem von sechs Umweltzielen beitragen, ohne signifikanten Schaden anzurichten, entsprechend dem Prinzip "Do No Significant Harm", und soziale Standards beachten. Die Ziele konzentrieren sich auf Klimaschutz, Anpassung, Wassernutzung, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Biodiversität.
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