Gyri Reiersen
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Die Rolle der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

Die EFRAG hat von der Europäischen Kommission das Mandat, die CSRD technisch zu beraten. Nach der Veröffentlichung der sektorübergreifenden ESRS-Berichtsstandards im Dezember 2023 hat die EFRAG den Auftrag, zusätzlich eine Reihe sektorspezifischer ESRS-Berichtsstandards zu entwickeln.

Aus diesem Grund hat die EFRAG im September 2022 mit der Entwicklung der ersten Reihe von Standardentwürfen begonnen, darunter die SEC1 Sektorklassifikation und vier Sektorstandards. Im März 2023 bat die Europäische Kommission die EFRAG, die Arbeiten an den sektorübergreifenden ESRS zu priorisieren.

Wann treten sektorspezifische Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards in Kraft?

Die sektoralen ESRS sollten ursprünglich bis Mitte 2024 veröffentlicht werden und für alle CSRD-betroffenen Unternehmen gelten, die mindestens 10 % ihres Umsatzes in dem jeweiligen Sektor erzielen. Im Februar 2024 entschied die Europäische Kommission zunächst, die Veröffentlichung auf Juni 2026 zu verschieben. Mit der Omnibus-I-Richtlinie vom Februar 2026 wurde die Pflicht zu sektorspezifischen ESRS jedoch vollständig aus der CSRD gestrichen. Stattdessen muss die Kommission bis zum 18. September 2026 die sektorübergreifenden Kern-ESRS überarbeiten. EFRAG führt die Arbeit an sektorspezifischen Standards derzeit nur noch informell und ohne verbindlichen Zeitplan fort.

Entwicklungsprozess sektorspezifischer Standards

Hinweis: Der folgende Prozess bildet EFRAGs ursprüngliches Verfahren zur Entwicklung sektorspezifischer Standards ab. Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurde die Pflicht zu sektorspezifischen ESRS gestrichen, weshalb dieser Prozess derzeit nicht aktiv verfolgt wird.

Der Entwicklungsprozess umfasst zwei Hauptstufen, die „Exposure-Draft-Stage" und die „Final-Draft-Stage". Beide Stufen teilen sich wiederum in verschiedene Phasen auf, die im Folgenden erläutert werden.

Die „Exposure-Draft-Stage”

Das Verfahren zur Entwicklung von Branchenstandards ist in vier Phasen unterteilt.

  1. Forschung: Hier wird die Grundlage für den Entwurf geschaffen, indem die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und priorisiert sowie die aktuellen Offenlegungspraktiken ermittelt werden.
  2. Entwurf: Erstellung eines Entwurfsdokuments basierend auf gesammelten Informationen und dem Input der sektorspezifischen Arbeitsgruppen. Öffentliche technische Diskussionen der EFRAG SR TEG (Sustainability Reporting Technical Expert Group) und des EFRAG SRB (Sustainability Reporting Board) weisen die Richtung für die Entwurfsphase und mögliche Entwurfssitzungen.
  3. Validierung: Die bisherige Arbeit wird in öffentlichen Diskussionen der EFRAG SR TEG und SRB-Sitzungen validiert.
  4. Genehmigung: Die Genehmigung der Standardentwürfe zur öffentlichen Konsultation erfolgt durch SR TEG und den EFRAG SRB.

Die „Final-Draft-Stage”

Nach der Genehmigung des Entwurfs beginnt die endgültige Entwurfsphase, die aus fünf Phasen besteht. Hier werden auch die durch die EFRAG einberufenen Arbeitsgruppen konsultiert, um eine Vielzahl externer Stakeholder einzubinden, Input zu sammeln und somit die Arbeit an der Entwicklung sektorspezifischer Berichtsstandards voranzutreiben.

  1. Öffentliche Konsultation: Der Entwurf wird gemäß dem EFRAG-Verfahren zur öffentlichen Konsultation gestellt. Hier wird über Workshops und generellen Austausch Feedback zum Vor-Entwurf gesammelt.
  2. Analyse: Das EFRAG-Sekretariat analysiert die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation und fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
  3. Nachbereitung: Die Hauptpunkte aus der öffentlichen Konsultation werden von EFRAG SR TEG und SRB diskutiert. Daraus werden die ESRS entwickelt.
  4. Genehmigung: Die sektorspezifischen ESRS werden von EFRAG SR TEG und SRB genehmigt.
  5. Finalisierung: Überarbeitung der genehmigten Dokumente vor der Veröffentlichung, um sie für die technische Beratung bei der Europäischen Kommission vorzubereiten.
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