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Konformitätserklärung (PPWR)

Die Konformitätserklärung, im Englischen Declaration of Conformity und daher meist mit DoC abgekürzt, ist eine nach Artikel 39 der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) vorgeschriebene, schriftliche Erklärung. Ab dem 12. August 2026 muss für praktisch jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine solche Erklärung vorliegen.

Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die Verpackung die materiellen Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der PPWR erfüllt, etwa hinsichtlich Stoffbeschränkungen, Materialminimierung, Recyclingfähigkeit und, sofern einschlägig, Wiederverwendbarkeit. Die Erklärung verweist dabei auf harmonisierte Normen oder, solange diese noch nicht vorliegen, auf andere technische Spezifikationen beziehungsweise interne Prüfmethoden, und folgt inhaltlich dem in Anhang VIII der Verordnung vorgegebenen Muster.

Verantwortlich für die Erklärung ist der Hersteller im Sinne der PPWR, also diejenige Partei, deren Marke oder Name auf der Verpackung erscheint. Mit der Unterzeichnung übernimmt diese Partei die volle rechtliche Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Die Konformitätserklärung sowie die zugrunde liegende technische Dokumentation müssen für Einwegverpackungen mindestens fünf, für wiederverwendbare Verpackungen mindestens zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Konformitätserklärung betrifft nicht nur klassische Verpackungshersteller, sondern auch Markeninhaber und Importeure, die Verpackungen unter eigenem Namen in Verkehr bringen, da die Herstellerpflichten in diesem Fall bei ihnen liegen. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit ihren Verpackungslieferanten klären, wie die notwendigen Stoff- und Materialdaten für die Erklärung bereitgestellt werden.

Quelle:

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