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Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Die PPWR ist ein zentraler Bestandteil der EU-Kreislaufwirtschaftspolitik und zielt darauf ab, die wachsenden Mengen an Verpackungsabfällen in der EU zu reduzieren. Die Verordnung ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und weitet deren Anwendungsbereich erheblich aus. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Die wesentlichen Anforderungen der PPWR treten gestaffelt in Kraft; Anforderungen ab 2028 und 2030 sind noch nicht per delegiertem Rechtsakt finalisiert und können sich noch ändern:

  • Konformitätserklärung und technische Dokumentation (ab 12. August 2026): Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen die PPWR-Anforderungen erfüllen, und entsprechende Unterlagen für Behörden bereithalten.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) (ab 12. August 2026): Hersteller und Inverkehrbringer müssen sich in nationalen EPR-Systemen registrieren und finanziell an Entsorgung und Recycling beteiligen.
  • Verpackungsminimierung (ab 12. August 2026): Verpackungen müssen auf das funktional notwendige Minimum reduziert werden; bestimmte Einwegkunststoffverpackungen werden erst ab 2030 verboten.
  • Kennzeichnung und Wiederverwendung (frühestens ab 2028): Einheitliche EU-Kennzeichnungspflichten und Pflichtquoten für Mehrwegverpackungen in bestimmten Sektoren.
  • Recyclingfähigkeit und Recyclingmaterial (frühestens ab 2030): Jede Verpackung muss recyclingfähig sein und Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an Recyclingmaterial enthalten.

Die PPWR gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen - unabhängig davon, ob diese innerhalb der EU produziert oder aus Drittstaaten importiert werden. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind erfasst, sofern sie Teil größerer Lieferketten sind.

Produzierende Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Verpackungsportfolios umfassend zu analysieren und auf die neuen Anforderungen hin zu überprüfen. Die PPWR fordert präzise Dokumentation sowie die Anpassung von Verpackungsdesign und -kennzeichnung. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Bestandsaufnahme beginnen, um die Anforderungen bis August 2026 fristgerecht umzusetzen und Marktzugangsbeschränkungen zu vermeiden.

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