GRI-Standard
Während die Global Reporting Initiative (GRI) die Organisation hinter dem Rahmenwerk bezeichnet, ist der GRI-Standard das konkrete, öffentlich zugängliche Regelwerk, nach dem Unternehmen und andere Organisationen über ihre Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen berichten. Die grundlegend überarbeitete Fassung wurde 2021 veröffentlicht und ist seit Januar 2023 verbindlich für Organisationen anzuwenden, die unter Bezugnahme auf GRI berichten.
Der GRI-Standard gliedert sich in drei Serien. Die Universal Standards gelten für jede berichtende Organisation und umfassen GRI 1 (Grundlagen), GRI 2 (Allgemeine Angaben, etwa zu Governance-Struktur und Unternehmensprofil) sowie GRI 3 (Wesentliche Themen, das die Vorgehensweise zur Bestimmung wesentlicher Themen beschreibt). Die Sector Standards liefern branchenspezifische Hinweise, welche Themen für einen bestimmten Sektor typischerweise relevant sind, etwa für die Öl- und Gasindustrie oder die Landwirtschaft. Die Topic Standards schließlich enthalten die konkreten Offenlegungspflichten zu einzelnen Themen wie Emissionen, Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen oder Antikorruption.
In der praktischen Anwendung führt eine Organisation zunächst eine Wesentlichkeitsanalyse nach GRI 3 durch, um ihre wesentlichen Themen zu bestimmen, und berichtet anschließend anhand der dafür einschlägigen Topic Standards. Organisationen können dabei vollständig „in Übereinstimmung mit" dem GRI-Standard berichten oder einzelne Teilstandards lediglich als Referenz heranziehen.
Der GRI-Standard wird weltweit von einer Vielzahl von Organisationen freiwillig angewendet und dient zugleich als methodische Grundlage für andere Rahmenwerke und Bewertungssysteme, etwa Ratingansätze wie EcoVadis. Zunehmend werden auch Schnittstellen zu verpflichtenden Regelwerken wie den europäischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geschaffen, um Mehrfachaufwand bei der Berichterstattung zu reduzieren.