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Green Claims

Die Green Claims Directive wurde im März 2023 von der Europäischen Kommission als Richtlinienvorschlag vorgelegt. Ziel war es, die EmpCo-Richtlinie zu ergänzen, indem detaillierte Kriterien für die Substanziierung und unabhängige Prüfung expliziter Umweltaussagen und Umweltkennzeichen festgelegt werden, bevor diese am Markt verwendet werden dürfen.

Der Vorschlag sah unter anderem Mindestanforderungen an die wissenschaftliche Grundlage und Methodik von Umweltaussagen vor, etwa auf Basis von Lebenszyklusbetrachtungen, eine verpflichtende Prüfung durch akkreditierte, unabhängige Stellen vor Veröffentlichung entsprechender Aussagen sowie Regeln zur Eindämmung der Vielzahl privater, wenig transparenter Nachhaltigkeitssiegel.

Im Juni 2025 kündigte die Europäische Kommission an, den Vorschlag zurückziehen zu wollen. Hintergrund war politischer Druck, insbesondere aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei, die die geplanten Anforderungen, allen voran die verpflichtende Prüfung durch Dritte, als unverhältnismäßig aufwendig und teuer kritisierte, gerade für kleine und Kleinstunternehmen. Die für Ende Juni 2025 vorgesehenen Trilogverhandlungen wurden daraufhin abgesagt. Eine formelle Rücknahme des Vorschlags erfolgte bislang nicht, sodass der Verfahrensstand rechtlich weiterhin offen, politisch jedoch inaktiv ist.

Trotz dieser Unsicherheit bleibt das Grundanliegen der Green Claims Directive, nämlich die Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen, über die EmpCo-Richtlinie und das allgemeine Recht gegen unlautere Geschäftspraktiken indirekt adressiert. Unternehmen sind daher gut beraten, explizite Umweltaussagen unabhängig vom weiteren Schicksal der Green Claims Directive bereits heute nachvollziehbar zu dokumentieren und zu belegen.

Quelle:

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