EmpCo steht für die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie trat im März 2024 in Kraft und ändert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie die Verbraucherrechte-Richtlinie.

Inhaltlich verbietet die Richtlinie pauschale, nicht belegte Umweltaussagen wie „umweltfreundlich" oder „klimaneutral", sofern diese nicht durch anerkannte Nachweise gestützt sind. Zukunftsbezogene Aussagen, etwa zu einer angestrebten Klimaneutralität bis zu einem bestimmten Jahr, sind nur zulässig, wenn ein konkreter, überprüfbarer Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen vorliegt. Zudem untersagt die Richtlinie die Verwendung selbst geschaffener oder nicht anerkannter Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem einer öffentlichen Stelle oder einem anerkannten Prüfsystem beruhen, und verpflichtet Unternehmen zur Angabe von Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten vor dem Kauf.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; die Vorschriften gelten ab dem 27. September 2026, ohne dass eine weitere Übergangsfrist vorgesehen ist.

Die EmpCo-Richtlinie betrifft insbesondere Marketing- und Kommunikationsabteilungen produzierender und konsumentennaher Unternehmen und ergänzt die derzeit politisch pausierte, ursprünglich als Ergänzung geplante Green Claims Directive, die zusätzlich eine unabhängige Prüfung expliziter Umweltaussagen vorgesehen hätte. Unternehmen sollten bereits jetzt sicherstellen, dass sämtliche werblichen Umweltaussagen durch belastbare Nachweise gestützt sind, um Vorwürfen des Greenwashings vorzubeugen.

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