EU-Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2)
Das EU ETS 2 ist von dem bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) zu unterscheiden, das seit 2005 Emissionen aus Energiewirtschaft, Industrie und Luftfahrt erfasst. Das ETS 2 wurde im Rahmen des Fit-for-55-Pakets durch eine Überarbeitung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/959) eingeführt und bildet ein separates, zusätzliches Handelssystem für die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr sowie weitere, bislang nicht vom bestehenden EU ETS erfasste, überwiegend kleinere Industrieanlagen.
Anders als das ursprüngliche EU ETS setzt das ETS 2 nicht unmittelbar bei einzelnen Haushalten oder Fahrzeughaltern an, sondern als vorgelagertes System bei den Inverkehrbringern von Brennstoffen: Importeure, Hersteller und Vertreiber von Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel und weiteren fossilen Brennstoffen müssen Emissionszertifikate entsprechend dem CO2-Gehalt der von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen erwerben. Die daraus entstehenden Kosten werden in der Regel über die Brennstoff- und Heizkosten an Endverbraucher weitergegeben.
Für die Anfangsphase des ETS 2 wurde ein Preisstabilisierungsmechanismus vorgesehen: Steigt der Zertifikatspreis über einen festgelegten Schwellenwert von rund 45 Euro (Preisniveau 2020, entsprechend rund 55 Euro zu Preisen von 2025), können bis 2029 zusätzliche Zertifikate aus einer Marktstabilitätsreserve freigegeben werden, um übermäßige Preisanstiege zu dämpfen. Ursprünglich sollte das ETS 2 2027 voll operativ werden; der Rat der EU beschloss jedoch eine Verschiebung um ein Jahr auf 2028, nachdem mehrere Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Belastung einkommensschwacher Haushalte geäußert hatten. Begleitend wurde ein Sozialer Klimafonds eingerichtet, der überwiegend aus den Einnahmen der ETS-2-Zertifikatsversteigerungen finanziert wird und Haushalte sowie Kleinstunternehmen unterstützen soll, die von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen sind.
Unmittelbar zur Teilnahme verpflichtet sind vor allem Brennstofflieferanten, die Emissionen überwachen, berichten, verifizieren lassen und Zertifikate abgeben müssen. Mittelbar betrifft das ETS 2 jedoch praktisch alle Unternehmen und Haushalte über steigende Heiz- und Kraftstoffkosten. Produzierende Unternehmen sollten die ab 2028 zu erwartenden zusätzlichen Energiekosten frühzeitig in ihre Kosten- und Dekarbonisierungsplanung einbeziehen.