Sorgfaltserklärung im Bezug auf EUDR
Die Sorgfaltserklärung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung für Unternehmen im Rahmen der EUDR.
Die Sorgfaltserklärung im Bezug auf die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115) ist eine zentrale, rechtlich verbindliche Erklärung, die Unternehmen abgeben müssen, bevor sie bestimmte Rohstoffe oder Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Sie dient dem Nachweis, dass die betreffenden Waren entwaldungsfrei und legal produziert wurden und dass das Risiko einer Nichteinhaltung der EUDR-Vorgaben als nicht mehr als vernachlässigbar bewertet wurde.
Gemäß der EUDR sind Unternehmen verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) über das digitale EU-Informationssystem TRACES einzureichen. Ohne diese Erklärung dürfen relevante Produkte nicht in Verkehr gebracht oder exportiert werden. Die Sorgfaltserklärung fungiert als entscheidendes Instrument zur Bekämpfung der Entwaldung und zur Sicherstellung nachhaltiger Lieferketten in der EU.
Betroffene Marktteilnehmer wie Importeure, Hersteller und Exporteure müssen eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Einreichung befreit sind, jedoch auf Anfrage Informationen zu den Sorgfaltserklärungen ihrer Lieferanten bereitstellen müssen. Die Sorgfaltserklärung umfasst wesentliche Angaben wie Name und Anschrift des Marktteilnehmers, EORI-Nummer, eine detaillierte Warenbeschreibung, Ursprungsland und Geolokalisierung der Produktionsfläche sowie die Bestätigung, dass alle EUDR-Vorgaben eingehalten wurden.
Die Einreichung der Sorgfaltserklärung erfolgt digital im EU-Informationssystem TRACES, und das Einstellen der erforderlichen Informationen ist entscheidend für die rechtliche Compliance. Unternehmen müssen bereit sein, umfangreiche Dokumentation und Nachweise zur Erfüllung der EUDR-Anforderungen zu erbringen, um Strafen und Marktzugangsprobleme zu vermeiden.