Geolokalisierungspflicht und Nachweisführung (EUDR)
Die Geolokalisierungspflicht sichert die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen im Handel.
Die Geolokalisierungspflicht und Nachweisführung, festgelegt in der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), sind grundlegende Komponenten zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen im Handel mit entwaldungsfreien Produkten. Diese Vorschriften geben Unternehmen, die in die EU importieren oder dort Waren vertreiben möchten, klare Vorgaben zur Dokumentation der Herkunft ihrer Produkte. Ein zentrales Ziel der EUDR ist es, die illegale Abholzung zu bekämpfen und die Biodiversität zu schützen, indem nur solche Produkte erlaubt sind, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht aus entwaldeten Flächen stammen.
Unternehmen sind verpflichtet, die genauen geografischen Koordinaten ihrer Produktionsflächen zu erfassen und bevor sie ihre Produkte in den Handel bringen, eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Diese Erklärung muss detaillierte Geolokalisierungsdaten enthalten, die durch verschiedene Methoden wie GPS-Technologie oder Satellitenbilder erfasst werden können. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen liegt bei den Unternehmen, unabhängig davon, ob die Informationen von Lieferanten stammen.
Die Einhaltung der Geolokalisierungspflicht stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Herausforderung dar. Oft fehlt es in Schwellenländern an formalen Landtiteln und digitaler Infrastruktur zur genauen Erfassung von Geodaten. Dennoch ist die präzise Erfassung und Dokumentation dieser Informationen entscheidend, um eine nachhaltige Lieferung und den Zugang zum EU-Markt zu gewährleisten. Die technologischen Möglichkeiten zur Unterstützung dieser Compliance-Prozesse nehmen zu und bieten Unternehmen die Chance, ihre Prozesse zu optimieren sowie Transparenz in der Lieferkette zu schaffen.