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Betroffene Rohstoffe und Produkte (EUDR)

Die EUDR reguliert den Handel mit Rohstoffen, die Entwaldung verursachen können.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) regelt den Import, Export und Handel von spezifischen Rohstoffen, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung, die seit Juni 2023 in Kraft ist, betrifft insbesondere sieben relevante Rohstoffe: Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Darüber hinaus werden auch alle Produkte, die diese Rohstoffe enthalten oder aus ihnen hergestellt wurden, unter die Regelungen der EUDR gefasst. Dazu zählen beispielsweise Rindfleisch, Schokolade, Pflanzenöle, Möbel und Papierprodukte.

Die EUDR verlangt von Marktteilnehmern, dass sie nachweisen, dass die betroffenen Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind, in Übereinstimmung mit den rechtsgültigen Vorschriften des Herkunftslandes produziert wurden und durch eine Sorgfaltserklärung belegt sind. Diese Erklärung muss eine detaillierte Dokumentation zur Herkunft der Rohstoffe sowie Nachweise zur Erfüllung der Entwaldungsfreiheit enthalten. Der Anwendungsbereich der EUDR erstreckt sich auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die diese Rohstoffe innerhalb der Europäischen Union in Verkehr bringen oder verarbeiten.

Die EUDR fördert die Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten und setzt neue Standards für nachhaltiges Wirtschaften. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend für den Schutz von Wäldern und den Erhalt der biologischen Vielfalt, wobei Unternehmen vor neuen Herausforderungen stehen, die ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger gestalten müssen.

Quelle:

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