Zur Übersicht

Sanktionen bei EUDR-Verstößen

Sanktionen bei EUDR-Verstößen sind rechtliche Konsequenzen für Unternehmen, die gegen die EU-Verordnung verstoßen.

Sanktionen bei EUDR-Verstößen stellen einen wesentlichen Bestandteil der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) dar, die ab dem 30. Dezember 2025 in Kraft tritt. Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Rohstoffe und Produkte in der EU nur dann zu vertreiben, wenn diese nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind. Die verordnete Sanktionierung hat das Ziel, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten der Unternehmen ernst genommen und eingehalten werden.

Die EUDR sieht ein umfangreiches Spektrum an Sanktionen vor, die von den Mitgliedstaaten so gestaltet werden müssen, dass sie sowohl wirksam als auch abschreckend sind. Über hohe Geldbußen, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen können, hinaus ermöglicht die Verordnung den Einzug konformer Produkte sowie die Abschöpfung von Gewinnen aus denartiger Geschäfte. Unternehmen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorgaben verstoßen, können von öffentlichen Vergabeverfahren und Förderungen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgeschlossen werden. Zudem können temporäre Verbote für das Inverkehrbringen oder die Ausfuhr relevanter Produkte erlassen werden.

In Deutschland obliegt die Kontrolle über die Einhaltung der EUDR der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welche die Einhaltung der Vorschriften überprüft und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen anordnet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Artikel 25 der EUDR festgeschrieben, der einen nationalen Sanktionsrahmen vorschreibt. Ziel der Sanktionen ist es, die Ziele der Verordnung zu unterstützen, die Konzepte des Schutzes der Wälder, der Reduktion von Treibhausgasemissionen und den Erhalt der Biodiversität in den Mittelpunkt stellt.

Quelle:

Entdecken Sie Tanso – Ihre Komplettl­ösung für Nachhaltigkeit