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EUDR-konforme Lieferkettentransparenz

EUDR-konforme Lieferkettentransparenz sichert die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Produkten gemäß EU-Vorgaben.

EUDR-konforme Lieferkettentransparenz bezieht sich auf die vollständige und nachvollziehbare Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Produkten innerhalb der Lieferkette, die den Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) entspricht. Diese Verordnung trat im Juni 2023 in Kraft und verfolgt das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung durch den Import und Handel bestimmter Waren in der EU zu verhindern. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk. Unternehmen sind verpflichtet sicherzustellen, dass diese Waren nicht aus Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden.

Um EUDR-konforme Lieferkettentransparenz zu gewährleisten, müssen Unternehmen präzise Geolokationsdaten der Anbauflächen erfassen und dokumentieren, dass die betreffenden Flächen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört die Durchführung von Risikoanalysen, die Bewertung von Herkunftsländer und Lieferanten sowie die Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen. Die benötigten Informationen sind digital zu dokumentieren und mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Die aktive Einbindung der Lieferkette ist essenziell, da nur die Lieferanten in der Lage sind, die erforderlichen Daten bereitzustellen. Unternehmen sollten ihre Lieferanten frühzeitig über die EUDR-Anforderungen informieren und diese unterstützen, um einen reibungslosen Informationsfluss zu gewährleisten. Insgesamt ermöglicht die EUDR-konforme Lieferkettentransparenz nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern trägt auch zur Stärkung der Nachhaltigkeit und der verantwortungsvollen Beschaffung in Unternehmenspraktiken bei.

Quelle:

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