EUDR Due Diligence Statement
Die EUDR Due Diligence Statement ist ein Compliance-Instrument zur Sicherstellung entwaldungsfreier Produkte.
Die "EUDR Due Diligence Statement" (DDS) ist ein fundamentales Compliance-Instrument gemäß der EU-Verordnung über Entwaldung (EU 2023/1115), das Unternehmen verpflichtet, eine formelle rechtliche Erklärung abzugeben, bevor sie spezifische Waren und Produkte auf dem europäischen Markt platzieren. Dieses regulatorische Element ist entscheidend für die Bemühungen der EU, die globale Abholzung zu bekämpfen, indem sichergestellt wird, dass die auf den Markt gelangenden oder aus der EU exportierten Produkte entwaldungsfrei und gesetzlich produziert sind.
Die Due Diligence Statement fungiert als präventiver Verifizierungsprozess, bei dem wirtschaftliche Akteure nachweisen müssen, dass ihre importierten oder in Verkehr gebrachten Produkte strengen Umwelt- und Rechtsstandards entsprechen. Diese Erklärung muss über das EU-Informationssystem eingereicht werden, bevor Produkte verteilt, konsumiert oder verwendet werden können. Die DDS schafft Transparenz in den Lieferketten, ermöglicht die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen bis zu ihren Produktionsstandorten und schafft Verantwortlichkeitsmechanismen für Unternehmen, die von der Verordnung betroffene Produkte handeln.
Laut Artikel 9 der EUDR muss jede Due Diligence Statement spezifische, umfassende Informationen enthalten. Dazu gehört die Identifikation des Unternehmens, Informationen über die Produkte sowie präzise Geolokalisierungsdaten, die alle relevanten Anbauflächen erfassen. Diese Anforderungen stellen einen signifikanten Wandel in der traditionellen Dokumentation von Lieferketten dar, da sie eine geografische Nachverfolgung auf Ebene der Parzellen erfordern. Zudem müssen Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen und Schritte dokumentieren, die zur Minimierung potentieller Risiken unternommen wurden.