Dokumentations- und Berichtspflichten (EUDR)
Pflichten für Unternehmen zur Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR.
Die Dokumentations- und Berichtspflichten im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) stellen wesentliche Anforderungen an Unternehmen dar, um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Waren in globalen Lieferketten zu garantieren. Diese Pflichten sind besonders relevant für Unternehmen, die Rohstoffe und Produkte wie Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Rinder und Kautschuk auf dem EU-Markt vertreiben oder exportieren. Im Kern sind Unternehmen verpflichtet, umfassende Informationen zu den Produkten und deren Lieferketten zu sammeln, die unter anderem die Produktbezeichnung, das Ursprungsland, die Geolokalisierung der Produktionsflächen sowie Nachweise über die gesetzliche Konformität umfassen müssen.
Ein zentrales Element ist die Durchführung einer Risikoanalyse, die regelmäßig aktualisiert werden muss, um mögliche Verstöße gegen die lokale Gesetzgebung oder Belastungen durch Entwaldung frühzeitig zu identifizieren. Bei festgestellten Risiken sind geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu dokumentieren. Die Einreichung einer Sorgfaltspflichtenerklärung über das EU-Informationssystem TRACES ist erforderlich, bevor Produkte auf den Markt gebracht werden können. Diese Erklärung dient als Nachweis der Einhaltung der EUDR-Anforderungen und muss mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Zusätzlich sind Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, verpflichtet, jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die Ergebnisse der Risikoanalysen zu berichten. Die Überwachung dieser Pflichten erfolgt durch zuständige Behörden, und Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden. Die EU-Kommission hat zudem Initiativen zur Vereinfachung dieser Anforderungen, insbesondere für KMU, angestoßen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Einhaltung der Verordnung zu fördern.